Liebe Experten,
gibt es eine generelle Regelung in der PKV für die Krebsvorsorgeuntersuchungen wie sie von der GKV angeboten werden? Zahlen die privaten Vericherungen diese Vorsorgeuntersuchungen unabhänging vom Vertrag, von der Eigenleistung usw., oder muss immer erst individuell bei der jeweiligen Kasse nachgefragt werden.
Vielen Dank für Antworten.
Ein schönes Wochenende
wünscht Addi
Kosten für die Krebsvorsorge
Moderator: Czauderna
Ja so eine Regelung gibt es, sie ist in den Musterbedingungen (bzw. AVBs) der Krankenkassen. drin.
Findest Du unter § 1 (2):
"Als Versicherungsfall gelten auch:
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach
gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)."
Das heißt, Du bekommst hier eine Leistung. Die Höhe hängt dann aber von Deinem Vertrag ab (Steigerungsfaktor, Anrechnung auf Selbstbehalte, Erstattungsquote usw.).
Findest Du unter § 1 (2):
"Als Versicherungsfall gelten auch:
b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach
gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)."
Das heißt, Du bekommst hier eine Leistung. Die Höhe hängt dann aber von Deinem Vertrag ab (Steigerungsfaktor, Anrechnung auf Selbstbehalte, Erstattungsquote usw.).
Ich würde auf jeden Fall vorher die Versicherung kontaktieren und nachfragen. Auf der anderen Seite halte ich persönlich Vorsorgeuntersuchungen für so wichtig, dass ich sie im Notfall auch selbst bezahlen würde. Hast du denn schon bei deiner Versicherung nachgefragt und weißt mittlerweile schon mehr darüber?
Gegenstand jeder PKV sind Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
§ 192 Abs. 1 VVG. Dafür muss man seinen Versicherer nicht kontaktieren.
Die grundsätzliche Systematik der PKV (Selsstzahler) geht aber auch davon aus, dasss man bestimmte Kosten selbst zahlt und nicht zur Erstattung einreicht. Dafür sind ja auch puschale Leistungen zur Abgeltung, Beitragsrückerstattung undSelbstbehalte vorgesehen.
Es gibt auch Versicherer bzw. Tarife, die Vorsorge auch komfortabler ausstatten (Keine Altersgrenzen, Verzicht auf Intervalle, auch andere Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten) oder außerhalb einer Anrechung mit Selbstbehalten und / oder Beitragsrückerstattung bezahlen.
Wenn die Kosten einer Vorsorgeuntersuchung aber bereits zum Problem werden, dann stellt sich die Frage, ob die Wahl PKV richtig war!
§ 192 Abs. 1 VVG. Dafür muss man seinen Versicherer nicht kontaktieren.
Die grundsätzliche Systematik der PKV (Selsstzahler) geht aber auch davon aus, dasss man bestimmte Kosten selbst zahlt und nicht zur Erstattung einreicht. Dafür sind ja auch puschale Leistungen zur Abgeltung, Beitragsrückerstattung undSelbstbehalte vorgesehen.
Es gibt auch Versicherer bzw. Tarife, die Vorsorge auch komfortabler ausstatten (Keine Altersgrenzen, Verzicht auf Intervalle, auch andere Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten) oder außerhalb einer Anrechung mit Selbstbehalten und / oder Beitragsrückerstattung bezahlen.
Wenn die Kosten einer Vorsorgeuntersuchung aber bereits zum Problem werden, dann stellt sich die Frage, ob die Wahl PKV richtig war!