Hilfe!!! Ich bekomme keine Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Hilfe!!! Ich bekomme keine Krankenversicherung
Hallo zusammen,
ich habe ein ernsthaftes Problem und weiß keine Lösung. Ich bin seit vielen vielen Jahren selbständig und war bisher Selbstzahler, sprich schon seit 6 Jahren nicht mehr krankenversichert.
Nun möchte/muss ich mich wieder krankenversichern und trete auf schwerwiegende Probleme.
Mein geplanter Eintritt in die Private Krankenversicherung blieb bisher Erfolglos, da negativer Eintrag in Schufa. Zwar schon erledigt aber dennoch ein negatives Merkmal.
Freiwillig versichern kann ich mich auch nicht, da ich keine Versicherungsvorzeiten vorweisen kann; sprich ich war in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert.
Seit Monaten suche ich nach einem Weg in eine Krankenversicherung, da für mich als Selbständiger krankenversicherungspflicht besteht.
Wie kann ich mich nun versichern. Kann sicherlich nicht meine Selbständigkeit aufgeben und Hartz IV beantragen nur um krankenversichert zu sein.
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Gruß Mario
ich habe ein ernsthaftes Problem und weiß keine Lösung. Ich bin seit vielen vielen Jahren selbständig und war bisher Selbstzahler, sprich schon seit 6 Jahren nicht mehr krankenversichert.
Nun möchte/muss ich mich wieder krankenversichern und trete auf schwerwiegende Probleme.
Mein geplanter Eintritt in die Private Krankenversicherung blieb bisher Erfolglos, da negativer Eintrag in Schufa. Zwar schon erledigt aber dennoch ein negatives Merkmal.
Freiwillig versichern kann ich mich auch nicht, da ich keine Versicherungsvorzeiten vorweisen kann; sprich ich war in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert.
Seit Monaten suche ich nach einem Weg in eine Krankenversicherung, da für mich als Selbständiger krankenversicherungspflicht besteht.
Wie kann ich mich nun versichern. Kann sicherlich nicht meine Selbständigkeit aufgeben und Hartz IV beantragen nur um krankenversichert zu sein.
Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Gruß Mario
In den Normaltarifen dürfen PKVen Anträge ablehnen. Sei es wegen des Gesundheitszustands oder aus Bonitätsgründen. Wobei sich die Aufnahmekritereien je nach Gesellschaft stark unterscheiden können.
Alle PKV-Unternehmen müssen jedoch einen "modifizierten Standardtarif" anbieten. In diesem besteht für der PKV zuzuordnende Nichtversicherte Aufnahmezwang.
Die Leistungen entsprechen in etwas dem Niveau der GKV und die Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt. Am 01.01.2009 wird der Standardtarif in den Basistarif überführt.
Wo bestand denn zuletzt Versicherungsschutz? Falls das eine gesetzliche Kasse war, besteht in der GKV schon seit April 2007 Versicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5. Das wäre auf Grund drohender Nachzahlungen aber kein Grund zur Freude.
Alle PKV-Unternehmen müssen jedoch einen "modifizierten Standardtarif" anbieten. In diesem besteht für der PKV zuzuordnende Nichtversicherte Aufnahmezwang.
Die Leistungen entsprechen in etwas dem Niveau der GKV und die Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt. Am 01.01.2009 wird der Standardtarif in den Basistarif überführt.
Wo bestand denn zuletzt Versicherungsschutz? Falls das eine gesetzliche Kasse war, besteht in der GKV schon seit April 2007 Versicherungspflicht nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5. Das wäre auf Grund drohender Nachzahlungen aber kein Grund zur Freude.
Dann besteht wie beschrieben seit 01.04.2007 Versicherungspflicht in der GKV, d.h. es besteht kraft Gesetzes eine gesetzliche Krankenversicherung.
Bei den regulären 280 EUR Monatsbeitrag für Selbständige macht das für die 18 Monate ca. 5000 EUR Nachzahlung.
Oder man versucht die Nachzahlung zu umgehen, indem man einen PKV-Vertrag abschließt. Nur darf die PKV in der GKV Versicherungspflichtige normalerweise nicht aufnehmen. Da die Versicherungspflicht in der GKV nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 bei Abschluß eines PKV-Vertrages sofort erlischt, klappt die Aufnahme u.U. trotzdem.
Bei den regulären 280 EUR Monatsbeitrag für Selbständige macht das für die 18 Monate ca. 5000 EUR Nachzahlung.
Oder man versucht die Nachzahlung zu umgehen, indem man einen PKV-Vertrag abschließt. Nur darf die PKV in der GKV Versicherungspflichtige normalerweise nicht aufnehmen. Da die Versicherungspflicht in der GKV nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 bei Abschluß eines PKV-Vertrages sofort erlischt, klappt die Aufnahme u.U. trotzdem.
Hallo Mario 71,
wenn Sie zuletzt vor 6 Jahren krankenversichert waren, bei der Barmer aber letztmalig vor 7 Jahren eine Krankenversicherung bestand, müsste eigentlich die letzte Krankenversicherung eine private gewesen win, richtig?
In diesem Fall, tritt keine Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ein.
Freundliche Grüße
ratte1
wenn Sie zuletzt vor 6 Jahren krankenversichert waren, bei der Barmer aber letztmalig vor 7 Jahren eine Krankenversicherung bestand, müsste eigentlich die letzte Krankenversicherung eine private gewesen win, richtig?
In diesem Fall, tritt keine Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ein.
Freundliche Grüße
ratte1
Hallo,
dann ist tatsächlich am 01.04.07 Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eingetreten. Also umgehend bei der Barmer melden!
Infos zu dieser Versicherungspflicht kann man dem Flyer des Bundesheitsministeriums entnehmen, den hier herunterladen kann: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... schutz.pdf
Freundliche Grüße
ratte1
dann ist tatsächlich am 01.04.07 Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V eingetreten. Also umgehend bei der Barmer melden!
Infos zu dieser Versicherungspflicht kann man dem Flyer des Bundesheitsministeriums entnehmen, den hier herunterladen kann: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_11682 ... schutz.pdf
Freundliche Grüße
ratte1
Aber Achtung Mario71 !
Du mußt damit rechnen, das die Barmer rückwirkend ab Beginn der Versicherngspflicht die Beiträge einfordert.
Da kommen schnell einige oder auch viele tausend Euro zusammen.
Hast Du schon mal versucht bei einem privaten Krankenversicherer unter Zahlung eines größeren Vorschussbetrages Versicherungsschutz zu bekommen ?
Gruß
Hanno
Du mußt damit rechnen, das die Barmer rückwirkend ab Beginn der Versicherngspflicht die Beiträge einfordert.
Da kommen schnell einige oder auch viele tausend Euro zusammen.
Hast Du schon mal versucht bei einem privaten Krankenversicherer unter Zahlung eines größeren Vorschussbetrages Versicherungsschutz zu bekommen ?
Gruß
Hanno