Hallo,
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen Vorauszahlungsbescheid bekomme, kann ich dann diesen bei meiner Krankenversicherung (IKK) einreichen? Und wird dann in der Folge der KV Beitrag gemindert?
Danke.
Gruß
Micha
Vorauszahlungsbescheid = KV Beitrag?
Moderator: Czauderna
@micha:Die Kassen akzeptieren nur sehr selten einen Vorauszahlungsbescheid denn dieser basiert auf einer Schätzung und hat wenig Aussagekraft in Bezug auf das tatsächliche Einkommen.
Mir scheint auch, Du hast die Systematik der Beitragsbemessung nicht ganz verstanden. Diese erfolgt mittels eines Blickes in die Vergangenheit (Steuerbescheid) mit Wirkung für die Zukunft nach Bescheiderstellung. Und so kann es z.B. sein dass Du in einem hoffentlich bombastischen Jahr 2015 geringe Beiträge zahlst weil 2014 nicht gut gelaufen ist.
Mir scheint auch, Du hast die Systematik der Beitragsbemessung nicht ganz verstanden. Diese erfolgt mittels eines Blickes in die Vergangenheit (Steuerbescheid) mit Wirkung für die Zukunft nach Bescheiderstellung. Und so kann es z.B. sein dass Du in einem hoffentlich bombastischen Jahr 2015 geringe Beiträge zahlst weil 2014 nicht gut gelaufen ist.