Ein herzliches Hallo an die community von krankenkassenforum.de,
ich möchte einmal meinen Wegfall des Krankengeldes schildern:
Ich bin 25 Jahre Alt und seit dem 26.08.13 durchgehend bis zum 29.01.14 aufgrund eines Rollerunfalls mit der Folge eines schweren Traumas am linken Knie (Tibiakopffraktur, Kreuzbänderriss) Krank geschrieben gewesen.
Dann folgte nahtlos daran ein Krankenhausaufenthalt am 29.01.14 zwecks einer notwendigen OP (bereits die Dritte) am lädierten Knie. Dieser Krankenhausaufenthalt wurde dann aber einen Tag später, dem 30.01.13, beendet. Grund für die Absage meiner lang geplanten OP seien Kapazitätsgründe.
Eine Krankenschwester informierte mich darüber und übergab mir einen Entlassungsbrief. Da die Entlassung für mich völlig unerwartet kam, stand mein Vater mit seinem Auto zur Abholung nicht zur Verfügung und musste dann mobilitätseingeschränkt mit Gepäck und Unterarmgehstützen über 200km mit der Bahn abends nach Hause fahren.
Nun war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass ich bei diesem kurzen Krankenhausaufenthalt -bei dem ich keine Behandlung/OP erhalten habe- als arbeitsfähig entlassen wurde.
Am nächsten Tag, einem Freitag, fuhr ich mit meinem Vater direkt zur nächsten Geschäftsstelle meiner Krankenkasse, um über die Nicht-Behandlung und die Fahrtkosten zu sprechen bzw. mich zu beschweren. Einen Hinweis auf eine eventuelle Lücke in der festgestellten Arbeitsunfähigkeit erhielt ich dort noch nicht.
Erst am Wochenende habe ich mir selbst die Frage gestellt, ob und wie ich denn jetzt Krank geschrieben bin, und entschied Montag postwendend den Hausarzt aufzusuchen.
So ging ich dann zu meinem Hausarzt, um den Zahlschein ausfüllen zu lassen. Auch dort erhielt ich keinen Hinweis auf die Folgen einer entstandenen Lücke. Festgestellt wurde die weitere Arbeitsunfähigkeit am 03.02.14 und der Zahlschein wurde mir wie gewohnt bis zum 28.02.14 ausgestellt.
Nun folge am 07.02.14 das Schreiben der Krankenkasse über den Wegfall des Krankengeldes und das Ende der Mitgliedschaft in der Versicherung. Es ist eine Lücke in der AU entstanden.
Somit waren jetzt 3 Tage: Freitag, Samstag & Sonntag ohne Krankschreibung.
Die Story geht noch weiter, möchte aber erst mal einen cut machen ...
Ich empfinde die Entscheidung als Ungerecht, auch wenn sie der Logik einer nicht nahtlosen AU wohl nachkommt. Denn hätte eine Behandlung im Krankenhaus stattgefunden, wäre ich heute wohl noch im Krankengeldbezug.
Ich habe schlichtweg nicht in der Kürze daran gedacht - und hatte zu diesem Zeitpunkt sehr wohl andere Sorgen um meine Gesundheit und den gefährdeten Beginn meiner Berufsausbildung am 01.04.14-, dass der letzte Tag eines Krankenhausaufenthaltes, der ohne Behandlung verlief, der letzte Tag meiner Krankenversicherung sein würde.
Selbst wenn ich daran gedacht hätte, war ich erst in den Abendstunden zuhause wo die Hausarztpraxis geschlossen hatte. Die Möglichkeit eines Bereitschaftsdienstes war mir damals auch nicht bewusst.
Die finanziellen und sozialen Folgen sind für mich enorm in Anbetracht meiner offensichtlichen Arbeitsunfähigkeit und der unglücklichen Verkettung von Ereignissen, die zu einer kurzen Unterbrechung einer bescheinigten AU geführt haben.
Über eine Meinung dazu würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Wegfall meines Krankengeldes
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 14.03.2014, 00:22
Wegfall meines Krankengeldes
Zuletzt geändert von omegaprophecy am 15.03.2014, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
du schreibst es selbst, auf der einen Seite steht das Recht und die Rechtsprechung, auf der anderen Seite stehst du mit deinem Empfinden, dass du ungerecht behandelt wirst. Sicher, deine Auffassung ist nachvollziehbar - wärst du am Donnerstag direkt oder aber auch am Freitag bei deinem Hausarzt gewesen, du hättest keine Probleme gehabt.
Dein Arbeitsunfähigkeit ist lückenhaft nachgewiesen bzw. festgestellt.
Du hast nicht daran gedacht dich um eine Folgebescheinigung zu kümmern
und du bist davon ausgegangen, dass man aus einem Krankenhaus als arbeitsunfähig entlassen wird. Nach meiner Ansicht hat deine Kasse rein rechtlich nicht falsch entschieden - es bleibt die Frage ob aufgrund deiner
Intervention bei der Kasse diese eine Kulanzentscheidung trifft (kommt auf die Kasse an). Ob du mit dem Rechtsweg Erfolg haben könntest, nach der jüngsten Entscheidung des BSG. glaube ich da weniger dran.
Gruss
Czauderna
du schreibst es selbst, auf der einen Seite steht das Recht und die Rechtsprechung, auf der anderen Seite stehst du mit deinem Empfinden, dass du ungerecht behandelt wirst. Sicher, deine Auffassung ist nachvollziehbar - wärst du am Donnerstag direkt oder aber auch am Freitag bei deinem Hausarzt gewesen, du hättest keine Probleme gehabt.
Dein Arbeitsunfähigkeit ist lückenhaft nachgewiesen bzw. festgestellt.
Du hast nicht daran gedacht dich um eine Folgebescheinigung zu kümmern
und du bist davon ausgegangen, dass man aus einem Krankenhaus als arbeitsunfähig entlassen wird. Nach meiner Ansicht hat deine Kasse rein rechtlich nicht falsch entschieden - es bleibt die Frage ob aufgrund deiner
Intervention bei der Kasse diese eine Kulanzentscheidung trifft (kommt auf die Kasse an). Ob du mit dem Rechtsweg Erfolg haben könntest, nach der jüngsten Entscheidung des BSG. glaube ich da weniger dran.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 14.03.2014, 00:22
Danke für die Antwort.
Zwischen Hausarztpraxis und dem Krankenhaus liegen 200km. Nach der Entlassung war ich erst Abends zuhause. Die Praxis stand somit außerhalb der Möglichkeiten, weil sie geschlossen war.
Wäre ich am nächsten Morgen, dem Freitag, beim Hausarzt gewesen, stände ich vor dem selben Problem. Freitag wäre ebenfalls zu spät gewesen weil man am letzten Tag der AU verlängern muss. Das wäre der Donnerstag gewesen. Nichtsdestotrotz hätte ein Besuch am Freitag sicherlich meine Aussicht auf Erfolg vor einem Gericht gebessert, anstatt den Weg zur Krankenkasse anzutreten...
Unter der Annahme mir wäre zu dem Zeitpunkt dieses Problem mit der Lücke schon bewusst gewesen:Czauderna hat geschrieben:wärst du am Donnerstag direkt oder aber auch am Freitag bei deinem Hausarzt gewesen, du hättest keine Probleme gehabt
Zwischen Hausarztpraxis und dem Krankenhaus liegen 200km. Nach der Entlassung war ich erst Abends zuhause. Die Praxis stand somit außerhalb der Möglichkeiten, weil sie geschlossen war.
Wäre ich am nächsten Morgen, dem Freitag, beim Hausarzt gewesen, stände ich vor dem selben Problem. Freitag wäre ebenfalls zu spät gewesen weil man am letzten Tag der AU verlängern muss. Das wäre der Donnerstag gewesen. Nichtsdestotrotz hätte ein Besuch am Freitag sicherlich meine Aussicht auf Erfolg vor einem Gericht gebessert, anstatt den Weg zur Krankenkasse anzutreten...
Hallo,
es ist müssig g darüber zu diskutieren, aber am Freitag bei Arzt wäre es einfacher gewesen - der Arzt hätte auf der Meldung einen Vermerk anbringen können, z.B. Entlassung aus KrKhs. am 30.01. um ....Uhr.
und 200 Km. Heimweg mit öffentlichem Verkehrsmittel - das würde meiner Meinung nach jede Kasse anerkennen.
Wenn du bei der Kasse Widerspruch einlegst, probiere es mit der fehlenden oder falschen Beratung - eigentlich hätte die die Kassenmitarbeiterin stehenden Fußes zum Arzt schicken müssen wegen der Folgemeldung - wenn du dies so formulierst, vielleicht klappt es damit.
Gruss
Czauderna
es ist müssig g darüber zu diskutieren, aber am Freitag bei Arzt wäre es einfacher gewesen - der Arzt hätte auf der Meldung einen Vermerk anbringen können, z.B. Entlassung aus KrKhs. am 30.01. um ....Uhr.
und 200 Km. Heimweg mit öffentlichem Verkehrsmittel - das würde meiner Meinung nach jede Kasse anerkennen.
Wenn du bei der Kasse Widerspruch einlegst, probiere es mit der fehlenden oder falschen Beratung - eigentlich hätte die die Kassenmitarbeiterin stehenden Fußes zum Arzt schicken müssen wegen der Folgemeldung - wenn du dies so formulierst, vielleicht klappt es damit.
Gruss
Czauderna