Krankengeldhöhe

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Westerburger
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Krankengeldhöhe

Beitrag von Westerburger » 12.03.2014, 12:31

Hallo!
ich habe ein Riesenproblem.
Ich war AU vom 02.10.2012 bis 18.11.2012. Habe ab 19.11.2012 bis 08.11.2013 eine berufliche Reha gemacht und Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten. Ab 07.11.2013 wurde ich erneut AU und habe ab 09.11.2013 Krankengeld erhalten. Bis 18.11.2012 Krankengeldhöhe ca. 52€ netto täglich, dann ab 19.11.2012 Übergangsgeld ca. 46€ netto täglich, dann ab 09.11.2013 Krankengeld ca. 33€ täglich. Vor und nach der beruflichen Reha hatte ich dieselbe AU Diagnose!!!

Die Krankenkasse schreibt: Gemäß § 47 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V beträgt das Krankengeld 70. v.H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Nach § 235 Abs. 1 Satz 1 SGB V gelten für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungspflichtigen Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als beitragspflichtige Einnahme 80 v.H. des Regelentgelts, das der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegt. Insoweit wird bei Bezug von Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld das ursprüngliche Regelentgelt zweimal gekürzt (80 v.H. und 70 v.H.)

Weiß wer hier im Forum darüber bescheid ob dies rechtens ist mich nach dem Übergangsgeld, 46€ täglich, nochmals so drastisch auf 33€ täglich Krankengeld zu kürzen?
Vielen Dank für eure Antworten.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.03.2014, 16:43

http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t1940.html

§ 235 Abs. 1 SGB V --> als beitragspflichtige Einnahme gelten 80% des Regelentgeltes, welches der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde lag

Rehabilitanten sind weder Arbeitnehmer noch Arbeitslose. Die Berechnung des Krankengeldanspruchs erfolgt daher nach der Regelung für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind -->§ 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V:

Danach gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgeblich war

Die Ergänzung "aus Arbeitseinkommen" hatte der Gesetzgeber mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.03.2005 vorgenommen. Damit sollte entsprechend der vorangegangenen Rechtsprechung des BSG gesetzlich klargestellt werden, dass bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen nur tatsächlich erzieltes Arbeitseinkommen zur Krankengeldberechnung zu berücksichtigen ist (Bundesrats-Drucksache 676/04, S. 47). Obwohl Übergangsgeld nicht als Arbeitseinkommen gilt, ist diese Berechnungsgrundlage für Rehabilitanden weiterhin anzuwenden (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 16.12.2004).

§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V --> KRG beträgt 70% des Regelentgeltes

sprich: 2400 € brutto Einkommen vor der Maßnahme (entweder real oder fiktiv auf Grundlage eines üblichen Tarifentgeltes)--> 2400 ./.30=80 € x 80 % = Regelentgelt für die KV, davon 70 % = Brutto-KRG

wenn das KRG so berechnet wurde ist alles korrekt

nach meiner Erfahrung ist ein so berechnetes KRG i.d.R. HÖHER als das vorher bezogene Ü-Geld, insow
eit haben sich Rehabilitanten m.E. überhaupt nicht zu beschweren

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungspflichtigen Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung gilt nach § 235 Abs. 1 SGB V als beitragspflichtige Einnahme 80 v. H. des Regeleeltntgs, das der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegt (BSG Urt. v. 5. 5. 2009 – B 1 KR 16708 R – Es ist auf den zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebenden kalendertäglichen Geldbetrag abzustellen (BSG Urt. v. 5. 5. 2009 )
Siehe auch hier das Rundschreiben dazu Seite 67 - 68 da wird denn nochmal die Berechnungsgrundlage dargestellt.

http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... engeld.pdf

Das heißt da du aus der beruflichen Rehabilltitation erkrankt bist, ergibt sich zur Berechnung des Krankengeldes der der Betrag des Überganggeldes. Denn du warst versicherungspflichtig als Bezieher von Übergangsgeld.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 12.03.2014, 18:10

Hallo,

vielleicht hilft eine Zusammenfassung es besser nachzuvollziehen: Krankengeld ist in Höhe von 70 % des Regelentgelts zu zahlen. Regelentgelt ist 80 % des Einkommens.

Rechnung daher:
monatliches Bruttoeinkommen : 30 = tgl. Bruttoentgelt
tgl. Bruttoentgelt x 80 % = Regelentgelt
Regelentgelt x 70 % = Krankengeld


Aus den hier gemachten Angaben des TE kann das Krankengeld nicht berechnet werden, dazu fehlt das damalige Bruttentgelt.

MfG
ratte1

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 12.03.2014, 18:50

jo stimmt, es läßt sich leider nicht genau ermitteln

Westerburger
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Krankengeldhöhe

Beitrag von Westerburger » 13.03.2014, 12:12

Vielen Dank für eure Antworten. Sind die jetzt gezahlten 33€ netto täglich an Krankengeld jetzt zu wenig oder sind ca. 46€ Krankengeld netto täglich von der Krankenkasse zu zahlen, also der Betrag den ich an Übergangsgeld bezogen habe? Grüße vom Westerburger

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.03.2014, 12:19

Guten Morgen,
dazu beötigen wir hier im forum noch mehr Informationen.

Wie hoch war der Ausgangsbetrag des Übergangsgeldes usw.

Westerburger
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Krankengeldberechnung

Beitrag von Westerburger » 13.03.2014, 12:34

Ich verdiente ca. 2600€ brutto vor Beginn des Krankengeldbezuges. Das ergab dann Krankengeldbezug von ca. 52€ netto täglich bis 18.11.2011, dann Übergangsgeldbezug ab 19.11.2012 mit ca. 46€ täglich netto Übergangsgeld. Jetzt Krankengeld ab 09.11.2013 von ca. 33€ netto täglich.
Danke CiceroOWL

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.03.2014, 12:56

Wie hoch war der Brutto Betrag des Übergangsgeldes.

2600 : 100 X80 = 2080 €

Nettoengelt 1.649,15 € ( Online Brutto / Netto rechner 2012) = Berechnungsgrundlage ÜG

1649 : 100 x 80 : 30 = 43,97 € Fehlen natürlich denn noch ein paar Bestandteile.

Kann es sein das da falsch gerechnet wurde

2080 : 100 x 70 = 1456 = 48, 53 kalendertägliches KG

Wenn ich denn richtig gerechnet habe.

Dazu bräuchte man denn mehr
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 13.03.2014, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.

Westerburger
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Krankengeldhöhe

Beitrag von Westerburger » 13.03.2014, 13:22

Danke für die Antwort.
Da ich gerade unterwegs bin habe ich meine Unterlagen nicht dabei, wegen dem Brutto Betrag des Übergangsgeldes. Von meinen ca. 46€ täglich netto Übergangsgeld hat die Krankenkasse ca. 30% abgezogen und damit kommen Sie auf die 33€ netto täglich Krankengeld ab 09.11.2013. Bis dann Gruß vom Westerburger

Westerburger
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Krankengeldhöhe

Beitrag von Westerburger » 14.03.2014, 12:24

Ab 19.11.2012, Beginn der Reha, Berechnungsgrundlage des Bruttoarbeitsentgeltes: 67,86€ und dies machte ca. 46€ netto täglich Übergangsgeld. Ab 01.11.2013 70,04€ machte 47,63€ täglich Übergangsgeld. Am 08.11.2013 war die Reha ja vorbei. Ab 09.11.2013 Krankengeld von ca. 33€ netto täglich Krankengeld. Dies finde ich zu wenig. 47,63€-33=ca.14,60€ täglich weniger Krankengeld als vorher Übergangsgeld. Danke für eure Antworten.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 14.03.2014, 17:25

Hallo,

m.E. sieht die Rechnung wie folgt aus:

Bei einem Bruttoentgelt von 67,86 Euro täglich, wäre
Bemessungsgrundlage 80 % von 67,86 Euro = 54,29 Euo
Das Brutto-Krankengeld 70 % von 54,29 = 38,00 Euro

Vom Brutto-Krankengeld sind Beitragsanteile
zur Rentenversicherung in Höhe von 9,45% = 3,59 Euro

zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,025% = 0,39 Euro oder
bei Kinderlosen stattdessen von 1,275% = 0,49 Euro

ergibt ein Netto-Krankengeld von 34,02 Euro/bzw. 32,92 Euro.

Viele Grüße

ratte1

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