PKV zu teuer
Moderator: Czauderna
PKV zu teuer
Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Mein Mann ist selbständig (Kunstmaler), 75 Jahre alt und bezieht eine Rente von ca. 380€. Sonst hat er kaum Einnahmen (bei der Steuererklärung hat er Verlustvorträge).
Seine private Krankenversicherung kostet ihn fast 500€ pro Monat, was wir uns einfach nicht mehr leisten können.
Kann mir jemand mögliche Alternativen nennen? Gibt es überhaupt welche?
Man ist ja, meines Wissens nach, gesetzlich verpflichtet, sich krankenzuversichern, oder? Mein Mann will einfach aus der KV austreten.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Denise
ich habe folgende Frage:
Mein Mann ist selbständig (Kunstmaler), 75 Jahre alt und bezieht eine Rente von ca. 380€. Sonst hat er kaum Einnahmen (bei der Steuererklärung hat er Verlustvorträge).
Seine private Krankenversicherung kostet ihn fast 500€ pro Monat, was wir uns einfach nicht mehr leisten können.
Kann mir jemand mögliche Alternativen nennen? Gibt es überhaupt welche?
Man ist ja, meines Wissens nach, gesetzlich verpflichtet, sich krankenzuversichern, oder? Mein Mann will einfach aus der KV austreten.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Denise
Moin,
1. kann Ihr Mann nicht austreten!
2. gibt es keine Alternativen, außer den Standardtarif der PKV, ggf. den Basistarif der PKV, welcher aber nur dann preiswerter ist, wenn Sozialhilfe / Grundleistung beantragt wird!
3. der Ausweg für Helden: nicht mehr zahlen, außer die Pflegepflichtversicherung. Dann kommt er in den Notlagentarif!
Das ist ab er bitte alles mit Vorsicht zu genießen und wirklich sauber aufzubereiten! Das hat natürlich alles Nachteile, Risiken und Nebenwirkungen über die man Bücher füllen kann!
Hat er wirklich nur die Rente, oder noch andere Einkünfte?
Wovon leben Sie? Sie haben etwas mehr Altersversorgung und subventionieren?
Können Sie wirklich nicht, oder wollen Sie nicht?
Wenn es wirklich nicht geht, dann geht man zum Sozialamt!
1. kann Ihr Mann nicht austreten!
2. gibt es keine Alternativen, außer den Standardtarif der PKV, ggf. den Basistarif der PKV, welcher aber nur dann preiswerter ist, wenn Sozialhilfe / Grundleistung beantragt wird!
3. der Ausweg für Helden: nicht mehr zahlen, außer die Pflegepflichtversicherung. Dann kommt er in den Notlagentarif!
Das ist ab er bitte alles mit Vorsicht zu genießen und wirklich sauber aufzubereiten! Das hat natürlich alles Nachteile, Risiken und Nebenwirkungen über die man Bücher füllen kann!
Hat er wirklich nur die Rente, oder noch andere Einkünfte?
Wovon leben Sie? Sie haben etwas mehr Altersversorgung und subventionieren?
Können Sie wirklich nicht, oder wollen Sie nicht?
Wenn es wirklich nicht geht, dann geht man zum Sozialamt!
Vielen Dank für die Antwort...
Das ist ja auch meine Frage, ob er (hinsichtlich der Gesetzeslage) einfach austreten kann?
Ich bin noch lange nicht im Rentenalter und Angestellte, also gesetzlich versichert.
Beantragung von Sozialleistungen kommt nicht in Frage.
Im Moment lebt mein Mann von seinen Ersparnissen, die er, dank seines immer schon bescheidenen Lebensstils, noch hat.
Es muss doch aufgrund der Einkünfte irgendwelche Mindesttarife (oder eben diesen Notfalltarif) geben?
Denise
Das ist ja auch meine Frage, ob er (hinsichtlich der Gesetzeslage) einfach austreten kann?
Ich bin noch lange nicht im Rentenalter und Angestellte, also gesetzlich versichert.
Beantragung von Sozialleistungen kommt nicht in Frage.
Im Moment lebt mein Mann von seinen Ersparnissen, die er, dank seines immer schon bescheidenen Lebensstils, noch hat.
Es muss doch aufgrund der Einkünfte irgendwelche Mindesttarife (oder eben diesen Notfalltarif) geben?
Denise
Nun, ich weiß nicht bei welcher PKV und in welchem Tarif Ihr Mann versichert ist und ich kenne die Historie des Vertrages nicht. Insoweit sind Auskünfte eher eine Art "orakeln"!
Ich bin aber sicher, dass er Anspruch auf den Standardtarif haben müsste! Ggf. gibt es auch jüngere oder alternative Tarifvarianten. Da hilft Ihre PKV (das ist meistens suboptimal, wenn man nicht weiß, worauf man achten muss), ein Rechtsanwalt oder ein Versicherungsberater!
Vielleicht haben Sie ja aber auch einen Versicherungsmakler, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, also das Mandat hat. Aber dann brauchten Sie ja hier nicht fragen! Und einen Versicherungsvertreter meine ich damit nicht, denn der ist ja die Versicherung und das is suboptimal.
Fragen Sie soch einmal schriflich bei Ihrer PKV nach Umstellungsangeboten und berufen Sie sich auf § 6 Abs 2 VVG-InfoV
http://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/6.html
Solche Briefe müsste Ihr Mann im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen aber schon bekommen haben.
P.S.: Einen Versicherungsberater, der soetwas professionell, aber eben nur gegen Entglet macht, den haben Sie ja sozusagen gefunden!
Ich bin aber sicher, dass er Anspruch auf den Standardtarif haben müsste! Ggf. gibt es auch jüngere oder alternative Tarifvarianten. Da hilft Ihre PKV (das ist meistens suboptimal, wenn man nicht weiß, worauf man achten muss), ein Rechtsanwalt oder ein Versicherungsberater!
Vielleicht haben Sie ja aber auch einen Versicherungsmakler, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, also das Mandat hat. Aber dann brauchten Sie ja hier nicht fragen! Und einen Versicherungsvertreter meine ich damit nicht, denn der ist ja die Versicherung und das is suboptimal.
Fragen Sie soch einmal schriflich bei Ihrer PKV nach Umstellungsangeboten und berufen Sie sich auf § 6 Abs 2 VVG-InfoV
http://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/6.html
Solche Briefe müsste Ihr Mann im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen aber schon bekommen haben.
P.S.: Einen Versicherungsberater, der soetwas professionell, aber eben nur gegen Entglet macht, den haben Sie ja sozusagen gefunden!
Guter Gedanke, aber "Im Moment lebt mein Mann von seinen Ersparnissen, die er, dank seines immer schon bescheidenen Lebensstils, noch hat." Müsste man anhande der Unterlagen, Est-Erklärung, etc. schon sehr genau prüfen. 395,-- könnte bei 180 Euro Zinsen erreicht sein. Sparerfreibetrag? Der kommt noch drauf, oder?
Netter Versuch - sehe ich nicht:
Punkt 3Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich frage mich, ob man bei einem Kunstmaler ohne Einkünfte aus seiner Malerei überhaupt von einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit spricht oder doch eher von Liebhaberei. Ab 01.07.2013 hat sich im Bezug auf die hauptberuflich selbständige Tätigkeit einiges geändert.
http://www.mediafon.net/upload/2013_GKV ... tberuf.pdf
http://www.mediafon.net/upload/2013_GKV ... tberuf.pdf
Hallo,derKVProfi hat geschrieben:Guter Gedanke, aber "Im Moment lebt mein Mann von seinen Ersparnissen, die er, dank seines immer schon bescheidenen Lebensstils, noch hat." Müsste man anhande der Unterlagen, Est-Erklärung, etc. schon sehr genau prüfen. 395,-- könnte bei 180 Euro Zinsen erreicht sein. Sparerfreibetrag? Der kommt noch drauf, oder?
na ja, wir spekulieren da noch, aber die Formulierung lässt zum Einen darauf schließen, dass es sich um kein großes Vermögen handelt und zum Anderen scheint er seinen Lebensstil allein zu finanzieren, lässt auf getrennte Kassen oder sogar auf getrennte Wohnungen schließen -
aber genug der Spekulation - wir haben die Möglichkeiten aufgezeigt, das sollte reichen.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 21.02.2014, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
wir wissen ja nicht
wann hat er die selbständige Tätigkeit aufgenommen,
vor 1983 ???
war er überhaupt nach dem KSVG versichert
das KSVG trat 1983 in Kraft
unstrittig ist doch, das bei Ihm die Voraussetzungen für eine VS nach dem KSVG vorgelegen haben bzw. vorliegen
dann stellt sich für mich die Frage, hat er jemals irgendwann bei der KSK
einen Antrag auf Befreiung gestellt,und wurde von der KSK die Befreiung
ausgesprochen.
Nur dann wäre es unwiderruflich
Gruß Bully
wann hat er die selbständige Tätigkeit aufgenommen,
vor 1983 ???
war er überhaupt nach dem KSVG versichert
das KSVG trat 1983 in Kraft
unstrittig ist doch, das bei Ihm die Voraussetzungen für eine VS nach dem KSVG vorgelegen haben bzw. vorliegen
dann stellt sich für mich die Frage, hat er jemals irgendwann bei der KSK
einen Antrag auf Befreiung gestellt,und wurde von der KSK die Befreiung
ausgesprochen.
Nur dann wäre es unwiderruflich
Gruß Bully
Mit einem Anwalt, der dafür auch qualifiziert ist, einem Renten- oder Versicherungsberater - ja, das sind Möglichkeiten, die Sie hat Bully.
Bei vielen Rechtsanwälten mangelt es aber an der detaillierten kenntnis der Zusammenhänge rund um das Sozial- und Privatversicherungsrecht! Ist der Ausbildung geschuldet.
Aber Fachanwälte für Sozialversicherung oder Versicherungsrecht - ja, klar!
Bei vielen Rechtsanwälten mangelt es aber an der detaillierten kenntnis der Zusammenhänge rund um das Sozial- und Privatversicherungsrecht! Ist der Ausbildung geschuldet.
Aber Fachanwälte für Sozialversicherung oder Versicherungsrecht - ja, klar!