Krankengeld abgelehnt, ist das richtig so?
Moderator: Czauderna
Krankengeld abgelehnt, ist das richtig so?
Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier und brauche eure Hilfe...bitte.. bitte.
Meinem Papa wurde das Krankengeld abgelehnt und ich/wir wissen nicht ob das so richtig ist und ob man da was machen kann oder ob es alternativen gibt?!?
Also er war seit dem 15. Oktober 2013 beschäftigt, dann wurde er wegen seinem Knie am 15.12.13 bis zum 30.12.13 krank geschrieben, bis zu diesem Zeitpunkt stand schon fest das er operiert werden müsse und der Termin für die OP am 20 Jan. fest stand. Da sein Arzt aber nach dem 30.12 nicht da war und er sowieso eine Erkältung hatte ist er zu einem anderen Arzt gegangen und hat sich vom 2.1.14 bis zum 6.1.14 krank schreiben lassen.
Am 7.1.14 ist er zu seinem Orthopäden gegangen und hat sich weiter krank schreiben lassen, am 8.1.14 hat er dann auch seine Kündigung zum 6.1.14 per Post erhalten.
Warum hat im die Krankenkasse das Krankengeld abgelehnt? weil er zwischen zeitig bei einem anderen Arzt war und sich wegen einer anderen Krankheit krank schreiben lassen hat? Die KK lehnt es deshalb ab!
Ist das richtig? Das hab ich so noch nie gehört.
Habt Ihr Ideen oder wisst alternativen die man jetzt machen kann, kann mein Papa jetzt erneut Arbeitslosengeld beantragen- obwohl er bereits fast ein Jahr bevor er seinen Job angefangen Arbeitslosengeld bekommen hat?
Ich danke euch jetzt schon sehr für eure Antworten. Danke!
Liebe Grüße Darjaaa
ich bin neu hier und brauche eure Hilfe...bitte.. bitte.
Meinem Papa wurde das Krankengeld abgelehnt und ich/wir wissen nicht ob das so richtig ist und ob man da was machen kann oder ob es alternativen gibt?!?
Also er war seit dem 15. Oktober 2013 beschäftigt, dann wurde er wegen seinem Knie am 15.12.13 bis zum 30.12.13 krank geschrieben, bis zu diesem Zeitpunkt stand schon fest das er operiert werden müsse und der Termin für die OP am 20 Jan. fest stand. Da sein Arzt aber nach dem 30.12 nicht da war und er sowieso eine Erkältung hatte ist er zu einem anderen Arzt gegangen und hat sich vom 2.1.14 bis zum 6.1.14 krank schreiben lassen.
Am 7.1.14 ist er zu seinem Orthopäden gegangen und hat sich weiter krank schreiben lassen, am 8.1.14 hat er dann auch seine Kündigung zum 6.1.14 per Post erhalten.
Warum hat im die Krankenkasse das Krankengeld abgelehnt? weil er zwischen zeitig bei einem anderen Arzt war und sich wegen einer anderen Krankheit krank schreiben lassen hat? Die KK lehnt es deshalb ab!
Ist das richtig? Das hab ich so noch nie gehört.
Habt Ihr Ideen oder wisst alternativen die man jetzt machen kann, kann mein Papa jetzt erneut Arbeitslosengeld beantragen- obwohl er bereits fast ein Jahr bevor er seinen Job angefangen Arbeitslosengeld bekommen hat?
Ich danke euch jetzt schon sehr für eure Antworten. Danke!
Liebe Grüße Darjaaa
Hallo,
so, wie geschildert, gehe ich davon aus, dass es sich bei der Arbeitsunfähigkeit ab dem 7.1. um eine Erstmeldung handelte, damit bestand aufgrund der Beendigung der Beschäftigung ab dem 7.1. keine Versicherung mit Krankengeldanspruch. Wenn es sich um eine Folgemeldung handelte, dann wird die Kasse die berühmt berüchtigte Lücke gesehen haben - wäre er am 6.1. beim Arzt gewesen, wäre alles okay gewesen. Was für Meldungen waren es nun genau ?.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert, gehe ich davon aus, dass es sich bei der Arbeitsunfähigkeit ab dem 7.1. um eine Erstmeldung handelte, damit bestand aufgrund der Beendigung der Beschäftigung ab dem 7.1. keine Versicherung mit Krankengeldanspruch. Wenn es sich um eine Folgemeldung handelte, dann wird die Kasse die berühmt berüchtigte Lücke gesehen haben - wäre er am 6.1. beim Arzt gewesen, wäre alles okay gewesen. Was für Meldungen waren es nun genau ?.
Gruss
Czauderna
Hallo,
also, er war bis 6.1. Arbeitsunfähig - mit diesem Tag endete das Beschäftigungsverhältnis und damit auch zunächst die Krankenversicherungspflicht. Ab dem 7.1. bestand somit keine Krankenversicherungspflicht mehr und damit auch kein Anspruch auf Krankengeld. Der Krankengeldanspruch beginnt bei einer Erstkrankmeldung mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, das heißt, am 7.1. stellte der neue Arzt eine Arbeitsunfähigkeit ab 7.1. fest, theoretisch bestünde der Krankengeldanspruch erst ab dem 8.1. - das trifft aber nicht zu weil eben ab dem 6.1. keine Krankenversicherungspflicht mehr bestand.
Vielleicht könnte man den § 19 SGB V noch ins Feld führen, allerdings sehe ich da wenig Chancen.
Gruss
Czauderna
also, er war bis 6.1. Arbeitsunfähig - mit diesem Tag endete das Beschäftigungsverhältnis und damit auch zunächst die Krankenversicherungspflicht. Ab dem 7.1. bestand somit keine Krankenversicherungspflicht mehr und damit auch kein Anspruch auf Krankengeld. Der Krankengeldanspruch beginnt bei einer Erstkrankmeldung mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, das heißt, am 7.1. stellte der neue Arzt eine Arbeitsunfähigkeit ab 7.1. fest, theoretisch bestünde der Krankengeldanspruch erst ab dem 8.1. - das trifft aber nicht zu weil eben ab dem 6.1. keine Krankenversicherungspflicht mehr bestand.
Vielleicht könnte man den § 19 SGB V noch ins Feld führen, allerdings sehe ich da wenig Chancen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Krankengeld abgelehnt, ist das richtig so?
Rückwirkende Kündigung? Da bin ich skeptisch, dass das rechtlich haltbar ist. Wenn das Arbeitsverhältnis verlängert wird, besteht auch Anspruch auf Krankengeld, sofern nicht noch eine andere Lücke (später) vorhanden ist.darjaaa hat geschrieben: Am 7.1.14 ist er zu seinem Orthopäden gegangen und hat sich weiter krank schreiben lassen, am 8.1.14 hat er dann auch seine Kündigung zum 6.1.14 per Post erhalten.
Rückwirkende Kündigung
Danke schon mal für die Antworten.
Naja das mit der Kündigung wusste er leider nicht und mir hat er er nicht erzählt, das die ja eigentlich zuspät ankam, heute habe ich auch mit einer Rechtsberatung für Arbeitsrecht gesprochen und diese meinte das er innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen könnte jedoch sind diese ja schon verstrichen und er kann gegen die Kündigung nichts mehr machen. Sonst wäre es ja perfekt wenn die Kündigung zum 8.1 wirksam ist.
Habe mir den §19 angesehen wie soll ich diesen anwenden und ist es hier auch der richtige?
Auszug:
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.
Naja das mit der Kündigung wusste er leider nicht und mir hat er er nicht erzählt, das die ja eigentlich zuspät ankam, heute habe ich auch mit einer Rechtsberatung für Arbeitsrecht gesprochen und diese meinte das er innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen könnte jedoch sind diese ja schon verstrichen und er kann gegen die Kündigung nichts mehr machen. Sonst wäre es ja perfekt wenn die Kündigung zum 8.1 wirksam ist.
Habe mir den §19 angesehen wie soll ich diesen anwenden und ist es hier auch der richtige?
Auszug:
Erlöschen des Leistungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Leistungen erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
(3) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erhalten die nach § 10 versicherten Angehörigen Leistungen längstens für einen Monat nach dem Tode des Mitglieds.
Heute ein Brief von der KK
Guten Morgen Ihr Lieben!!
Mein Papa hat heute ein Brief von der KK erhalten und ich bin nun sehr überrascht und verwundert. In dem Brief steht:
anliegend senden wir Ihnen den KGzahlschein zurück, mit der Bitte ihn weiter vom Arzt ausfüllen zu lassen.
Sobald die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei uns eingeht, werden wir das KG berechnen und die erste Zahlung anweisen.
Ich verstehe nicht ganz wurde es jetzt doch bestätigt und muss nur noch berechnet werden oder nicht?? Das wäre super wenn es doch alles richtig ist.
Wir trauen uns auch nicht anzurufen und zu fragen...
Habt ihr eine Ahnung was das soll.
Liebe Grüße Darjaaaa
Mein Papa hat heute ein Brief von der KK erhalten und ich bin nun sehr überrascht und verwundert. In dem Brief steht:
anliegend senden wir Ihnen den KGzahlschein zurück, mit der Bitte ihn weiter vom Arzt ausfüllen zu lassen.
Sobald die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei uns eingeht, werden wir das KG berechnen und die erste Zahlung anweisen.
Ich verstehe nicht ganz wurde es jetzt doch bestätigt und muss nur noch berechnet werden oder nicht?? Das wäre super wenn es doch alles richtig ist.
Wir trauen uns auch nicht anzurufen und zu fragen...
Habt ihr eine Ahnung was das soll.
Liebe Grüße Darjaaaa
Heute Brief erhalten mit der Ablehnung
Hallo ihr Lieben!!
Also heute hat mein Papa ein Brief mit der Ablehnung erhalten darin steht:
Sie sind seit dem 07.01.14 arbeitsunfähig.
Der Anspruch auf Krankengeld ensteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Sozialgesetzbuch V) Die AU ab den 07.1 wurde vom Arzt am 7.1 festgestellt. Bei bestehender Mitgliedschaft würde also Krankengeldanspruch ab dem 08.1 bestehen.
Der Anspruch auf Leistung entfällt jedoch mit dem Ende der Mitgliedschaft am 06.1.
Ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 07.1 besteht somit nicht.
Hilfeee?? Das kann doch nicht sein erst schreiben die ein Brief das es doch geht und jetzt doch nicht.. was können wir tun??
Bitte bitte kann uns jemand helfen??
Also heute hat mein Papa ein Brief mit der Ablehnung erhalten darin steht:
Sie sind seit dem 07.01.14 arbeitsunfähig.
Der Anspruch auf Krankengeld ensteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Sozialgesetzbuch V) Die AU ab den 07.1 wurde vom Arzt am 7.1 festgestellt. Bei bestehender Mitgliedschaft würde also Krankengeldanspruch ab dem 08.1 bestehen.
Der Anspruch auf Leistung entfällt jedoch mit dem Ende der Mitgliedschaft am 06.1.
Ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 07.1 besteht somit nicht.
Hilfeee?? Das kann doch nicht sein erst schreiben die ein Brief das es doch geht und jetzt doch nicht.. was können wir tun??
Bitte bitte kann uns jemand helfen??