Hallo,
Ich stelle mich noch einmal kurz vor:
Ich bin 46 Jahre alt und leide seit 15 Jahren unter Depressionen.
Ich bin seit Mai letzten Jahres krankgeschrieben und habe Erwerbsminderungsrente beantragt.
Anfang Januar 2012 wurden die Depressionen so schlimm, das ich mir dringend einen Therapieplatz suchen musste.
Nach ungefähr 30 Anrufen entschloss ich mich, auf anraten meines Hausarztes zu einer Therapeutin zu gehen, die nicht der kassenärztlichen
Vereinigung angehört.
Sie ist eine ältere, erfahrene Therapeutin und ich fühlte mich sofort bei Ihr wohl.
Da ich aber jetzt schon länger krankgeschrieben bin und nur noch KK beziehe, kann ich Sie mir bald nicht mehr leisten.
Ich habe schon meine KK nach Kostenübernahme gefragt-Ablehnung.
Ich kann auf gar keinen Fall bei ihr aufhören.
Gibt es irgendeine Möglichkeit der Kostenübernahme?
Für Eure Mithilfe wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße, Makrion
Übernahme der Therapiekosten
Moderator: Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert sehe ich da keine Möglichkeit.
Die Psychotherapie ist eine Kassenleistung und wird von der Kasse auch direkt abgerechnet. Es muss sich dabei aber um einen Vertragsbehandler handeln. Nur wenn bei vor Beginn einer Behandlung kein Vertragsbehandler zur Verfügung steht und eine zugemutete Wartezeit von 6 Monaten nicht
zuzumuten ist, und dann auch nur, bei vorheriger Klärung mit der Kasse, kann diese ein Kostenerstattung vornehmen wenn die Behandlung dann bei einem Nichtvertragsbehandler durchgeführt werden muss. Übernommen werden dann auch nur die Vertragssätze.
In dem h#geschilderten Fall geht es darum, dass die Kasse die weiteren Kosten einer bereits bisher privat durchgeführten Psychotherapie übernehmen soll weil der Versicherte die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht mehr hat. Das wird so nicht funktionieren.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert sehe ich da keine Möglichkeit.
Die Psychotherapie ist eine Kassenleistung und wird von der Kasse auch direkt abgerechnet. Es muss sich dabei aber um einen Vertragsbehandler handeln. Nur wenn bei vor Beginn einer Behandlung kein Vertragsbehandler zur Verfügung steht und eine zugemutete Wartezeit von 6 Monaten nicht
zuzumuten ist, und dann auch nur, bei vorheriger Klärung mit der Kasse, kann diese ein Kostenerstattung vornehmen wenn die Behandlung dann bei einem Nichtvertragsbehandler durchgeführt werden muss. Übernommen werden dann auch nur die Vertragssätze.
In dem h#geschilderten Fall geht es darum, dass die Kasse die weiteren Kosten einer bereits bisher privat durchgeführten Psychotherapie übernehmen soll weil der Versicherte die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht mehr hat. Das wird so nicht funktionieren.
Gruss
Czauderna
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