Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
Moderator: Czauderna
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Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
Wie erreiche ich eine Leistungszusage wenn sich die Kasse weigert diese zu erteilen und alle möglichen Auflagen zur Bedingung macht?
In Zeiten in denen die finanzielle Lage angespannt ist sparen ja auch die Krankenkassen und verweigern Leistungen wenn eine Begründung sich finden lässt. Ist ja verständlich. Trotzdem müssen Sie den gesetzlichen Regeln zufolge auch nachkommen. Aber welcher Versicherte kennt die Leistungsverpflichtungen der Krankenkassen?
Meine Frau benötigte Ende 2012 eine kostenintensive Langzeitbehandlung durch die gesetzliche Krankenkasse. Da hierfür ein Spezialist erforderlich war, war nur das Kostenerstattungsverfahren bei der Kasse möglich. Der Spezialist war nicht kassenzugelassen, aber eben ein Spezialist und ohne deutsche Approbation wegen einer ausländischen Ausbildung. Also beides Gründe allein für sich von der Kasse dies abzulehnen. Also nach dieser Erkenntnis wurde beides beantragt. Die Kasse verweigerte nach vielen Schriftwechseln und 4 Monaten die Zusage und es folgte die Leistungsablehnung hierfür. Natürlich wurde Widerspruch ereingelegt.
Ich bin seit 30 Jahren selbstständiger Versicherungsmakler. Daher kenn ich auch die Internas der Versicherer nach „was passierte wenn“, und wollte wissen ob dies auch bei den gesetzlichen Kassen passiert. Dann war klar, dass die beantragte Leistung unter die Kassenleistung fällt, die Kasse aber eben nicht zusagen wollte. Dann telefonierte ich dreimal nach Bonn und Berlin und wusste was ich im nächsten Schreiben an die Kasse vergessen hatte.
Das Schreiben an die Kasse ging nahezu mit gleichem Text an eine andere Institution als Email. Und genau 3 Wochen später hatten wir ohne weiteren Schriftverkehr völlig stressfrei die Leistungszusage zu der bereits laufenden Behandlung.
Damit hatte ich mittlerweile rausgefunden wie die Kassen dazu gebracht werden versicherte Leistungen zuzusagen, statt immer nur zu verweigern. Und das Ganze ohne Presse, Funk und Fernsehen, sondern durch ein faktisch formuliertes Schreiben.
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV.
Hauptsache diese Ablehnung ist nicht gerichtsanhängig und es wurde wegen der Leistungsablehnung noch kein Rechtsanwalt beauftragt. Dann sind der Kasse so ziemlich die Hände gebunden und es besteht keine Aussicht auf Erfolg!
Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine PN
In Zeiten in denen die finanzielle Lage angespannt ist sparen ja auch die Krankenkassen und verweigern Leistungen wenn eine Begründung sich finden lässt. Ist ja verständlich. Trotzdem müssen Sie den gesetzlichen Regeln zufolge auch nachkommen. Aber welcher Versicherte kennt die Leistungsverpflichtungen der Krankenkassen?
Meine Frau benötigte Ende 2012 eine kostenintensive Langzeitbehandlung durch die gesetzliche Krankenkasse. Da hierfür ein Spezialist erforderlich war, war nur das Kostenerstattungsverfahren bei der Kasse möglich. Der Spezialist war nicht kassenzugelassen, aber eben ein Spezialist und ohne deutsche Approbation wegen einer ausländischen Ausbildung. Also beides Gründe allein für sich von der Kasse dies abzulehnen. Also nach dieser Erkenntnis wurde beides beantragt. Die Kasse verweigerte nach vielen Schriftwechseln und 4 Monaten die Zusage und es folgte die Leistungsablehnung hierfür. Natürlich wurde Widerspruch ereingelegt.
Ich bin seit 30 Jahren selbstständiger Versicherungsmakler. Daher kenn ich auch die Internas der Versicherer nach „was passierte wenn“, und wollte wissen ob dies auch bei den gesetzlichen Kassen passiert. Dann war klar, dass die beantragte Leistung unter die Kassenleistung fällt, die Kasse aber eben nicht zusagen wollte. Dann telefonierte ich dreimal nach Bonn und Berlin und wusste was ich im nächsten Schreiben an die Kasse vergessen hatte.
Das Schreiben an die Kasse ging nahezu mit gleichem Text an eine andere Institution als Email. Und genau 3 Wochen später hatten wir ohne weiteren Schriftverkehr völlig stressfrei die Leistungszusage zu der bereits laufenden Behandlung.
Damit hatte ich mittlerweile rausgefunden wie die Kassen dazu gebracht werden versicherte Leistungen zuzusagen, statt immer nur zu verweigern. Und das Ganze ohne Presse, Funk und Fernsehen, sondern durch ein faktisch formuliertes Schreiben.
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV.
Hauptsache diese Ablehnung ist nicht gerichtsanhängig und es wurde wegen der Leistungsablehnung noch kein Rechtsanwalt beauftragt. Dann sind der Kasse so ziemlich die Hände gebunden und es besteht keine Aussicht auf Erfolg!
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Irrtum, selbst ausprobiert!Bully hat geschrieben:dat mut Du vorher zahlen, ist doch ohne Gewähr
fällt das jetzt unter der Kategorie
NEPPER - SCHLEPPER -- BAUERFÄNGER ?????????????????????
4 Tage nach diesem Schreiben an die Kasse erhielt ich Anwort der Kasse, dass die Leistungsabteilung um Auskunft gebeten wurde. Wiederum 14 Tage später datiert das Schreiben der Leistungsabteilung mit der Leistungszusge. Dazwischen war keine Korrespondenz oder Telefonate. Insoferrn gebe ich Erfolgsgarantie, sofern sich die Bewilligung im schwebenden Antragsverfahren befindet, keine Frsten versäumt wurden, keine gerichtlichen Schritte eingeleitet wurden keine Rechtsanwälte beauftragt wurden.
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Also wenn ich Dir 150 € in den Hintern Blase erhalte ich von Dir die Garantie das ich von meiner Kasse Heilpraktikerrechnungen erstattet bekomme?
Und das Kriege ich schriftlich und notariell beglaubigt?
Ja ist denn schon Karneval und Du gehst als Baron Münchhausen ohne Dich zu verkleiden?
Dein Geschäft als Versicherungsmakler muss ja wirklich mies laufen wenn Du so eine Dummdreistgkeit hier an bringst. Bitte den Trottel sperren
Und das Kriege ich schriftlich und notariell beglaubigt?
Ja ist denn schon Karneval und Du gehst als Baron Münchhausen ohne Dich zu verkleiden?
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Nee, denn es muß sich natürlich um eine Kassenleistung der GKV handeln!broemmel hat geschrieben:Also wenn ich Dir 150 € in den Hintern Blase erhalte ich von Dir die Garantie das ich von meiner Kasse Heilpraktikerrechnungen erstattet bekomme?
Und das Kriege ich schriftlich und notariell beglaubigt?
Ja ist denn schon Karneval und Du gehst als Baron Münchhausen ohne Dich zu verkleiden?
Dein Geschäft als Versicherungsmakler muss ja wirklich mies laufen wenn Du so eine Dummdreistgkeit hier an bringst. Bitte den Trottel sperren
Aber wer so dämlich ist und nicht weiss dass Heilpraktiker nicht darunter fallen kann mit solch einer Anleitung auch nchts anfangen, Eben weil zu dämlich.
Hallo,
zunächst einmal: Das ist absoluter Unfug, mit knallharter Tendenz zum Betrugsversuch.
Warum: Es kann nicht sein, dass eine Kasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer bezahlt hat, weil die Voraussetzung für die Ausübung eines Heilberufes in Deutschland ist, und dementsprechend darf die Krankenkasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer auch dann nicht übernehmen, wenn jemand wirklich tolle Briefe schreibt. Denn: Niemand hat in einem solchen Fall geprüft, ob diese Person das kann, was sie zu können vorgibt.
Darüber hinaus hängt die Frage der Kostenübernahme nie allein am Schreiben von Privatpersonen, Laien, sondern das maßgebliche Wort sprechen die behandelnden Ärzte und Therapeuten.
zunächst einmal: Das ist absoluter Unfug, mit knallharter Tendenz zum Betrugsversuch.
Warum: Es kann nicht sein, dass eine Kasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer bezahlt hat, weil die Voraussetzung für die Ausübung eines Heilberufes in Deutschland ist, und dementsprechend darf die Krankenkasse eine Therapie bei einem nicht approbierten Leistungserbringer auch dann nicht übernehmen, wenn jemand wirklich tolle Briefe schreibt. Denn: Niemand hat in einem solchen Fall geprüft, ob diese Person das kann, was sie zu können vorgibt.
Darüber hinaus hängt die Frage der Kostenübernahme nie allein am Schreiben von Privatpersonen, Laien, sondern das maßgebliche Wort sprechen die behandelnden Ärzte und Therapeuten.
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Richtig, sollte eigentlich aufhören dieser Blödsinn. Aber viele haben doch eben auch wirklich garnichts ... in der Birne.Poet hat geschrieben:Jetzt wird es Komik und für die lustigen sinnfreien Geschichten bin normalerweise ich zuständig.
Für eine GKV-Leistung braucht es doch diesen Zinober nicht.
Aber mal ehrlich, wer weiss sich ernsthaft zu helfen wenn die Kasse etwas ablehnt. Meißt sind es fadenscheinige Begründungen und Bezugnahme auf § xy der dem Versicherten eh nichts sagt. Wer geht man wegen einer Leistungsablehnung gegen seine Kasse vor?
Sobald ein RA dabei ist wird es meist schlechter, aber auf jeden Fall teurer und länger. Gesünder wird der Betroffene dadurch wohl kaum, weil die Leistungszusage eben noch nicht da ist. Andere Lösung er zahlt die Behandlung selbst. Das will oder kann aber auch nicht jeder.
Das Für und Wider muss ja jeder für sich entscheiden.