Hi,
ich habe letztes Jahr einen Wisch von meiner Krankenkasse bekommen, dass für mich nach einer Gesetzesänderung (die ich nicht mitbekommen habe) die Möglichkeit bestünde, die Nachzahlungen erlassen zu bekommen, wenn ich bis zum 31.10.2013 das beigelegte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückschickte. Eventuelle Forderungen in dem dafür in Frage kommenden Zeitraum würden mit dem Antrag abgetreten. Gemäß der Neuregelungen des Gesetzes (http://www.bkkvorort.de/fileadmin/bkkvo ... hulden.pdf) falle ich bei meiner Krankenkasse BKK vor Ort in folgende Gruppe:
"Auch nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder, die sich bereits bei einer Krankenkasse versichert haben, bekommen für den Zeitraum zwischen dem Eintritt der Versicherungspflicht am 1. April 2007 und der Meldung bei der Krankenkasse die Beitragsschulden und die Säumniszuschläge rückwirkend erlassen."
Mein Antrag ging Ende Novemver/Anfang Dezember ein. Auf eine Nachfrage im Januar ,wieso dies solange dauere, hat man mir geantwortet, dass man diesen Monat mit der Abarbeitung der Anträge beginnen werde, weil im Dezember viele Mitarbeiter krank waren.
Nun zu meinen Fragen:
Soll ich bis Ende Januar warten und dann wieder eine Nachfrage stellen?
Kriege ich sämtliche Raten für die Nachzahlung seit der Antragstellung erstattet?
Wie ist eure Meinung?
Erlass von Nachzahlungen & Erstattung der Beiträge
Moderator: Czauderna
So - Antrag wurde stattgegeben Schulden sind gestrichen!
Wollte nur einmal Feedback geben:
Meinem Antrag auf Erlass der angelaufenen Beitragsrückstände aus nicht-versicherten Jahre wurde stattgegeben (am 21.Januar).
Das Geld das nie da war, wurde gestrichen.
Meinem Antrag auf Erlass der angelaufenen Beitragsrückstände aus nicht-versicherten Jahre wurde stattgegeben (am 21.Januar).
Das Geld das nie da war, wurde gestrichen.