Lückenlose Krankschreibung?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Feline
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Lückenlose Krankschreibung?

Beitrag von Feline » 17.01.2014, 10:41

Hallo,

mein erster Beitrag, und ich falle gleich mit der Tür ins Haus:

Vorgeschichte:
Während der Probezeit im Arbeitsverhältnis AU (Depression) geworden.
Gekündigt worden.
AG zweifelt AU an.
MDK-Termin.
MDK meint (aber sagt es mir nicht am Termin), dass ich wieder arbeitsfähig sei.
Ich erfahre es ein paar Tage später von der Krankenkasse.
Erhalte vom Facharzt eine neue AU.
Lege bei der KK Widerspruch gegen die Gesundschreibung ein.
Krankengeld läuft erst einmal weiter.

Gestern erhalte ich von meinem HNO Arzt eine AU (muss am Ohr operiert werden).
Danach habe ich Neurologentermin.

Der Neurolge weigerte sich, mich weiter auf Psyche AU zu schreiben.
Er hatte von der KK eine Anfrage erhalten und das MDK-Gutachten von letztem November.
Er behauptete, dass ich eigentlich ab dem MDK-Termin wieder arbeitsfähig sei, und Vertrauensarzt-Gutachten (er meinte den MDK-Arzt) gingen vor einer AU.
(Ich frage mich, wieso er mich dann erst einmal AU geschrieben hat ... damit würde er ja sein eigenes Urteil in Frage stellen).

Leider hatte ich es wohl in meiner Verwirrtheit versäumt, ihm von der damaligen Entscheidung des MDK zu berichten ... Aber mein schlechter Zustand sprach ja für sich...

Er sagte mir, er habe der KK zurückgeschrieben, dass er eine neue MDK-Begutachtung anrege.

Er weigerte sich, den Auszahlschein auszufüllen - erst nach ganz viel hin-und-her und nachdem er mich überredet hatte, dass ich akzeptiere, dass ich ab heute wieder arbeitsfähig bin, füllte er ihn aus.
Also bin ich angeblich - wider besseres Wissen des Neurologen!!!!! - ab heute wieder arbeitsfähig.

Das ist meiner Meinung nach schon Nötigung von Seiten des Arztes.

Er unterstellte mir, ich wolle die AU ja nur, damit ich zuhause mal alles auf die Reihe kriege.
Und außerdem hätte ich ihn informieren müssen, wenn ich das Medikament absetze, und von der MDK-Sache habe er auch nichts gewusst.
(Der Neurologe scheint ein kleiner Psychopharmaka-Fetischist zu sein ... nur dass ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Psychopharmaka gemacht habe und auch die mir aktuell verschriebenen, Nebenwirkungen auslösten, die für mich nicht tolerierbar sind. So ging mein ohnehin schon hoher Blutdruck sehr hoch - der Arzt meinte dann, das sei keine Wirkung des Medikaments sondern meiner Krankheit ... dabei steht hoher Blutdruck als Nebenwirkung sogar im Beipackzettel!)

Ferner sei es völlig egal, wenn ich jetzt erst einmal nicht weiter AU sei. Die Arbeitsagentur, bei der ich mich umgehend melden müsse, am besten "heute" (also gestern) würde sowieso so schnell keinen Job für mich finden, da könne ich jetzt ruhig arbeitslos sein. Ich hätte doch schließlich Anspruch auf ein Jahr ALG 1. Als ich ihn korrigierte, dass ich nur 6 Monate Anspruch habe, und dass mit Ü50 und Schwerbehinderung es extrem schwer sei, in so kurzer Zeit eine Stelle zu finden, interessierte ihn das nicht.

Ich solle mich bewerben und wenn ich eine Stelle bekomme, einen Arbeitsversuch starten.
Falls es nicht klappt, würde er mich wieder AU schreiben.
(an dieser Formulierung zeigt sich ja schon deutlich, dass auch der Neurologe mich aktuell nicht für arbeitsfähig hält!)

Als ich ihm sagte, dass sich der neue Arbeitgeber dann aber sehr veräppelt fühlen würde und dass kurzfristige Beschäftigungen meinen Lebenslauf ganz kaputt machen, interessierte ihn das genauso wenig.

Dann meinte er -vermeintlich tröstend- ich solle doch erst mal abwarten, was bei der Rente rauskommt ...
Den ausgefüllten Fragebogen für die DRV hat er mir mitgegeben.
(Dazu als Hintergrundwissen: Ich beziehe bereits eine Teil-EM-Rente. Als ich gekündigt wurde, informierte ich die DRV über die Kündigung und meine erneute Depression. Daraufhin begann die DRV -ohne dass ich es beantragt hatte- zu prüfen, ob sie mir eine volle EM-Rente auf Zeit bewilligen will. Den vom Arzt ausgefüllten Fragebogen werde ich mir noch kopieren und morgen an die DRV schicken.
Der Fragebogen bestätigt meine Erkrankung. Von daher ist umso unverständlicher, dass der Arzt mich wider besseres Wissen gesund schreibt!)

Insgesamt fühle ich mich vom Neurologen schlecht / ungerecht behandelt. Er wurde im Gespräch lauter (was ich nicht ertrage, wenn jemand laut wird) und unterbrach mich dauernd, wenn ich etwas sagen wollte. Er hat mich behandelt, wie ein kleines, dummes Kind.
Ende Februar habe ich einen neuen Termin bei ihm.
Außerdem soll ich jetzt Citalopram nehmen (er kann es nicht lassen mit den Medikamenten ... Der Beipackzettel macht mir schon wieder extreme Angst ...)

Soll ich zum Termin hingehen oder soll ich mir einen anderen Neurologen suchen?
(ist schwierig in unserer Gegend ...)

Ist meine AU lückenlos, wenn:
Letzter Tag AU auf Depression = Donnerstag - endet also DO um 0:00 Uhr.
Erstbescheinigung für neue, hinzugekommene Erkrankung = Donnerstag - Da KG-Anspruch erst am Folgetag beginnt, wäre der KG-Anspruchsbeginn also Freitag um 0:00:01 Uhr.
Oder wird die Krankenkasse behaupten, dass eine Lücke dazwischen ist, nämlich eine fiktive Sekunde in der Nacht von DO auf FR zwischen 0:00 Uhr und 0:00:01 Uhr?

Soll ich mich sicherheitshalber heute wieder mal bei der AfA melden?
(ich denke, ich mache es wohl mal besser ... auch wenn die AfA eine ALG 1 Zahlung wegen meiner aktuellen Ohrerkrankung ablehnen wird ...)

Ich muss mich nun Anfang Februar am Ohr operieren lassen (ein früherer OP-Termin war nicht möglich). Möglicherweise bekomme ich also noch eine Folge-AU vom HNO bis ca. Mitte Februar.

Wie komme ich dann an mein Krankengeld?

Denn die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigungen sind ja normale AU-Formulare ...
(ich habe allerdings noch eine Kopie eines Auszahlscheins hier, den ich dem HNO am Ende der AU zum Ausfüllen geben könnte).

Ob ich bis nach meiner Ohr-Genesung psych. stabil genug bin um täglich mindestens 3-4 Stunden arbeiten zu können, weiß ich nicht. Eigentlich hatte ich gehofft, bis Anfang März stabil genug zu sein - bloß dass jetzt dieser Hammer mit dem Neurologen dazwischenkam ...

... denn die gestrige Situation beim Neurologen und diese bösartigen Unterstellungen von seiner Seite sowie die Nötigung, ein AU-Ende zu DO zu akzeptieren, da ich sonst ganz ohne Geld dagestanden hätte, haben mich natürlich wieder zurückgeworfen ...
Erst hinterher als ich wieder zuhause war, ist mir aufgegangen, dass der Neurologe ein Ausfüllen des Auszahlungsscheins gar nicht hätte verweigern dürfen, das ist sowieso rückwirkend ...

Liebe Grüße und Danke
Feline

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.01.2014, 12:37

Hallo,
du hast kein Problem mit der Krankenkasse und einem eventuell bestehenden Krankengeldanspruch, du hast ein Problem mit deinen Ärzten, die dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen wollen.
Fakt ist, dass du grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hast, wenn du auch in einem Versicherungsverhältnis stehst, welches einen solchen Anspruch beinhaltet und du eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst. Der Anspruch auf Krankengeld kann aus unterschiedlichen Gründen ruhen, z.B. durch Entgeltfortzahlung oder Zahlung von Arbeitslosengeld 1.
Gruss
Czauderna

Feline
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Beitrag von Feline » 17.01.2014, 20:52

Hallo,

Danke für Deine Antwort, auch wenn es meine Fragen nicht beantwortet.

Hat niemand eine Idee?

Arbeitslos habe ich mich rein vorsorglich mal gemeldet, habe aber keinen Antrag mitbekommen, weil ich ja aktuell auf die andere Erkrankung AU bin.

Liebe Grüße und Danke
Feline

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2014, 00:39

Hallo,
Ich finde schon dass ich deine Frage beantwortet habe - lies noch einmal nach. aber vielleicht noch eine Ergänzung, die AU-Meldungen und die da bescheinigten Zeiträume müssen sich überschneiden, denn Ende Sonntag und Folgefeststellung am Montag kann von der Kasse schon als Lücke gesehen werden und dann ist es aus mit der Versichetung mit Krankengeld.
Gruss
czauderna

Feline
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Beitrag von Feline » 18.01.2014, 13:14

Hallo,

zwar überschneiden sich die beiden AUs,
aber die neue AU ist eine ERSTbescheinigung für eine andere Erkrankung.

Deshalb habe ich ja Bedenken, dass die KK eine weitere Krankengeldzahlung verweigern könnte, weil bei einer Erstbescheinigung der Anspruch auf Krankengeld erst am Tag nach Ausstellung der Erstbescheinigung eintritt.

Nun, vermutlich wird mir nichts anderes übrig bleiben
als abzuwarten, wie die KK auf die Zusendung des Auszahlungscheins mit Beendigung der Ersterkrankung und der Erstbescheinigung für die andere Erkrankung, ausgestellt am letzten Krankheitstag der Ersterkrankung, reagiert.

Sollte die KK mir Probleme bereiten, melde ich mich wieder.

Den Neurologen werde ich allerdings wechseln, ich habe kein Vertrauen mehr zu ihm.

Viele Grüße
Feline

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