Freiwillige Mitgliedschaft - fiktives Einkommen anrechenbar?
Moderator: Czauderna
Freiwillige Mitgliedschaft - fiktives Einkommen anrechenbar?
Hallo,
wir haben eine Unklarheit bei der Berechnung des KV-Beitrages während der Elternzeit meines Mannes (freiwillig gesetzlich):
Er ist seit 26.12. in Elternzeit. Bis dahin wurden seine Beiträge ganz normal taggenau vom Brutto abgeführt. Nun wurden wir aufgefordert meine (Ehefrau) Abrechnung für den Dezember vorzulegen. Ich habe knapp über 750 Euro brutto verdient, da ich bis 25.12. in Elternzeit mit Elterngeldbezug war. Elterngeld zählt nicht als Einkommen.
Nun nimmt die Kasse an, dass ich durch das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze an den sechs Tagen (knapp 128 Euro pro Tag - eine taggenaue Herabrechnung der Beitragsbemessungsgrenze ergibt ja 127irgendwas), an denen mein Mann in Elternzeit war, auf den Monat gerechnet knapp über 4.000 Euro hätte verdienen können und berechnet entsprechend den Höchstbeitrag anteilig für diese sechs Tage.
(Zum Verständnis: Mein Einkommen wird halbiert und als Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Elternzeit meines Mannes herangezogen.) Ich habe aber tatsächlich nur diesen oben genannten dreistelligen Betrag verdient.
Aus der bei der Kasse eingereichten Verdienstnachweis geht eindeutig nicht hervor, in welcher Zeit ich das Geld verdient habe. Es steht nur drauf: "Abrechnung für den Monat Dezember". Ich kann also genauso gut vom 1.12. bis 31.12. stundenweise verteilt gearbeitet haben und das Geld verdient haben. Dass ich wirklich nur vom 26.12. bis 31.12. berufstätig, also nicht in Elternzeit war, ist auf diesem Bescheid eindeutig NICHT erkennbar! Und selbst in der Elternzeit hätte ich ja arbeiten können, das ist ja nicht verboten.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Woher sollte die Kasse erfahren, wann ich das Geld verdient habe? Was dürfen die ggf. nachfordern?
Viele Grüße,
solskinn
wir haben eine Unklarheit bei der Berechnung des KV-Beitrages während der Elternzeit meines Mannes (freiwillig gesetzlich):
Er ist seit 26.12. in Elternzeit. Bis dahin wurden seine Beiträge ganz normal taggenau vom Brutto abgeführt. Nun wurden wir aufgefordert meine (Ehefrau) Abrechnung für den Dezember vorzulegen. Ich habe knapp über 750 Euro brutto verdient, da ich bis 25.12. in Elternzeit mit Elterngeldbezug war. Elterngeld zählt nicht als Einkommen.
Nun nimmt die Kasse an, dass ich durch das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze an den sechs Tagen (knapp 128 Euro pro Tag - eine taggenaue Herabrechnung der Beitragsbemessungsgrenze ergibt ja 127irgendwas), an denen mein Mann in Elternzeit war, auf den Monat gerechnet knapp über 4.000 Euro hätte verdienen können und berechnet entsprechend den Höchstbeitrag anteilig für diese sechs Tage.
(Zum Verständnis: Mein Einkommen wird halbiert und als Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Elternzeit meines Mannes herangezogen.) Ich habe aber tatsächlich nur diesen oben genannten dreistelligen Betrag verdient.
Aus der bei der Kasse eingereichten Verdienstnachweis geht eindeutig nicht hervor, in welcher Zeit ich das Geld verdient habe. Es steht nur drauf: "Abrechnung für den Monat Dezember". Ich kann also genauso gut vom 1.12. bis 31.12. stundenweise verteilt gearbeitet haben und das Geld verdient haben. Dass ich wirklich nur vom 26.12. bis 31.12. berufstätig, also nicht in Elternzeit war, ist auf diesem Bescheid eindeutig NICHT erkennbar! Und selbst in der Elternzeit hätte ich ja arbeiten können, das ist ja nicht verboten.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Woher sollte die Kasse erfahren, wann ich das Geld verdient habe? Was dürfen die ggf. nachfordern?
Viele Grüße,
solskinn
Die Grenze für 2013 beträgt Kalendertäglich 131,25 € (3937,5 € mtl)
Der AG teilt der Kasse deine Elternzeit mit.
Das heißt es erfolgt denn die Beitragsberechnugn vom Tag der beschäftigungsaufnahme bis zum Monatsende durch den AG, Aufgrund der neuen Gesetzeslage müssen die Jahresmeldungen für das Jahr 2013 bis zum 14.02.2014 erstellt werden. Meldezeitraum 26.12.2013 -31.12.2013 = 750,- € Entgelt. = Kalendertäglich 150,-. Das heist 150 - 131,25 = 18,75 € werden nicht mit verbeitragt. Von 656,25 € sind denn Beiträge zu entrichten.
Macht alles das Lohnprogramm des arbeitgebers. Was auch vollkommen korrekt ist.
Der AG teilt der Kasse deine Elternzeit mit.
Das heißt es erfolgt denn die Beitragsberechnugn vom Tag der beschäftigungsaufnahme bis zum Monatsende durch den AG, Aufgrund der neuen Gesetzeslage müssen die Jahresmeldungen für das Jahr 2013 bis zum 14.02.2014 erstellt werden. Meldezeitraum 26.12.2013 -31.12.2013 = 750,- € Entgelt. = Kalendertäglich 150,-. Das heist 150 - 131,25 = 18,75 € werden nicht mit verbeitragt. Von 656,25 € sind denn Beiträge zu entrichten.
Macht alles das Lohnprogramm des arbeitgebers. Was auch vollkommen korrekt ist.
Das ist soweit klar. Der Fall ist aber anders gelagert. Auf der Abrechnung steht drauf "Dezember 2013" sowie das Einkommen i.H.v. ~750 Euro brutto. Es steht nicht drauf, an welchen Dezembertagen das Einkommen erzielt wurde, auch nicht, wann die Elternzeit endete. Die Elternzeit des Mannes beginnt am 26.12. Das Einkommen ist also nicht vom 26. bis 30.12. erzielt worden, sondern (zumindest theoretisch) vom 1.12. bis 30.12. Demzufolge müsste ja 750 Euro / 30 = 25 Euro pro Tag, also mal 5 Tage = 125 Euro (62,50 Euro halbiert) als Bemessungssatz für den Beitrag des Mannes für die 5 Tage Elternzeit im Dezember angesetzt werden?! Soweit ich weiß, gibt es einen Mindestbetrag zur freiwilligen GKV, davon dann also 1/6, weil der Rest des Monats von Seiten des Mannes ja über den AG gezahlt wurde?!
Die Aussage der KV ist, dass im Januar 2014 die Ehefrau ein Einkommen höher Beitragsbemessungsgrenze erzielt und davon ausgegangen wird, dass sie das auch im Dezember hätte tun können. Hat sie ja aber nicht. Die Frage ist, inwiefern es rechtens ist, von einem möglicherweise erzielbaren Einkommen auszugehen!?
Die Aussage der KV ist, dass im Januar 2014 die Ehefrau ein Einkommen höher Beitragsbemessungsgrenze erzielt und davon ausgegangen wird, dass sie das auch im Dezember hätte tun können. Hat sie ja aber nicht. Die Frage ist, inwiefern es rechtens ist, von einem möglicherweise erzielbaren Einkommen auszugehen!?
Ab Januar ist das Einkommen der Frau über der Beitragsbemessungsgrenze, aber unter der JAEG. Sie ist Beamtin. Bezüge hat sie bis Mai 2014 (insg. ~22.000 Euro brutto im Jahr 2014), dann wieder Elterngeld (für neues Kind).
Das Einkommen des Mannes wird für 2014 als über JAEG eingestuft (für 2013 war es tatsächlich so), obwohl er nur von Juni bis Dezember arbeiten wird (oberhalb Beitragsbemessungsgrenze, aber natürlich weit unterhalb der JAEG ~30.000 Euro brutto). Auch für 2015 ist eine tatsächliche Unterschreitung des JAEG zu erwarten, wegen zweier Elternzeitmonate für das nächste Kind.
Ich kann die entsprechende Frage in dem Zusammenhang auch hier stellen:
Ist für den Mann eine Versicherungspflicht durchsetzbar? Wegen Unterschreitung der JAEG für mindestens (!) zwei Jahre (danach ggf. Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%)?
Das Einkommen des Mannes wird für 2014 als über JAEG eingestuft (für 2013 war es tatsächlich so), obwohl er nur von Juni bis Dezember arbeiten wird (oberhalb Beitragsbemessungsgrenze, aber natürlich weit unterhalb der JAEG ~30.000 Euro brutto). Auch für 2015 ist eine tatsächliche Unterschreitung des JAEG zu erwarten, wegen zweier Elternzeitmonate für das nächste Kind.
Ich kann die entsprechende Frage in dem Zusammenhang auch hier stellen:
Ist für den Mann eine Versicherungspflicht durchsetzbar? Wegen Unterschreitung der JAEG für mindestens (!) zwei Jahre (danach ggf. Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%)?
Die JAE Grenze 2014 liegt bei 53500 € jährlich. Das heißt grundsätzlich würde er versicherungspflichtig in der jetztigen Beschäftigung. Betrachtet auf das ganze Jahr. 30000 sind weniger als 53300 €.. Allerdings übersteigt das Entgelt die mtl Grenze. 4441,67 , denn 5000 € sind insgesamt gesehen mehr als die Grenze von 4441,67 €. Allerdings ist insgesamt gesehen die Beschäftigung in sich versicherungspflichtig bezogen auf dei 12 Monate.
Ich würde mir doch denn für die Frau eine Verdienstbescheinigung ausstellen lassen und schauen das die Berechung ab dem 01.01.2014 neu erfolgt.
Meiner Ansicht nach.
Ich würde mir doch denn für die Frau eine Verdienstbescheinigung ausstellen lassen und schauen das die Berechung ab dem 01.01.2014 neu erfolgt.
Meiner Ansicht nach.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 15.01.2014, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist ja die Frage, ob es korrekt ist.
Ich darf ja auch in der Elternzeit Geld verdienen. Das Elterngeld interessiert nicht. Ob ich im Monat Dezember das Geld nun an nur 5 Tagen verdient habe, nämlich vom 26. bis 30.12., oder an 30 Tagen, also vom 1. bis 30.12., ist aus der Abrechnung nicht ersichtlich. Zumal die Kasse meines Mannes auch nicht weiß und nie abgefragt hat, wann ich als Ehefrau in Elternzeit war. Fakt ist: Mein Einkommen im Dezember lag weit unterhalb dessen, was als fiktives Einkommen angenommen wird. Es ist nicht nachweisbar, WANN ich das Geld verdient habe, ob an 5 Tagen oder an 30. Die Kasse nimmt es an und rechnet es auf den Monat hoch (bzw. taggenau ab). Bei einem Bruttoeinkommen von 750 Euro ist es halt durchaus relevant, ob nochmals 50 Euro mehr oder weniger in der Haushaltskasse fehlen. Zu verschenken haben wir hier nichts.
Die Frage ist, ob sich ein Widerspruch lohnt und welche Nachweise die Kasse ggf. von mir fordern darf - also z.B. eine Bescheinung von meinem AG darüber, wann ich das Geld verdient habe, quasi eine stundengenaue Abrechnung?!
Ich darf ja auch in der Elternzeit Geld verdienen. Das Elterngeld interessiert nicht. Ob ich im Monat Dezember das Geld nun an nur 5 Tagen verdient habe, nämlich vom 26. bis 30.12., oder an 30 Tagen, also vom 1. bis 30.12., ist aus der Abrechnung nicht ersichtlich. Zumal die Kasse meines Mannes auch nicht weiß und nie abgefragt hat, wann ich als Ehefrau in Elternzeit war. Fakt ist: Mein Einkommen im Dezember lag weit unterhalb dessen, was als fiktives Einkommen angenommen wird. Es ist nicht nachweisbar, WANN ich das Geld verdient habe, ob an 5 Tagen oder an 30. Die Kasse nimmt es an und rechnet es auf den Monat hoch (bzw. taggenau ab). Bei einem Bruttoeinkommen von 750 Euro ist es halt durchaus relevant, ob nochmals 50 Euro mehr oder weniger in der Haushaltskasse fehlen. Zu verschenken haben wir hier nichts.
Die Frage ist, ob sich ein Widerspruch lohnt und welche Nachweise die Kasse ggf. von mir fordern darf - also z.B. eine Bescheinung von meinem AG darüber, wann ich das Geld verdient habe, quasi eine stundengenaue Abrechnung?!