Therapieabbruch

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Makrion
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Therapieabbruch

Beitrag von Makrion » 17.12.2013, 21:41

Hallo,
Ich stelle mich kurz vor:
Ich bin 46 Jahre alt und wohne in Hessen. Ich leide seit 15 Jahren an immer stärker werdenden Depressionen mit bipolarer Störung.
Vor einem halben Jahr habe ich EW-Rente beantragt, ich warte noch auf die Entscheidung.
Die Erkrankung liegt in unserer Familie, Großvater an Mutter und die an mich und meinen Bruder. Und um den gehts eigentlich.
Habe überall versucht hilfe zu bekommen ohne Erfolg und hoffe fest, das ich sie hier bekomme.
Folgendes: Mein Bruder hat eine vierwöchige Therapie in einer Klinik gemacht und hat sie leider 3 Tage vor Ende selbst abgebrochen.
Seine KK will für die knappen vier Wochen kein Krankengeld bezahlen. Ihm wird gesagt, er habe abgebrochen, sei seine Schuld und sie bezahlen nicht.
Wir sind verzweifelt, weil ihm natürlich ein ganzer Monat Geld fehlt und er seine laufenden Kosten nicht decken kann.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Im Vorraus vielen Dank.

Netti
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Beitrag von Netti » 17.12.2013, 22:02

Wenn er weiterhin von seinem Facharzt au geschrieben wird, dann hat er weiterhin Anspruch auf kg.

Achtet auf nahtlose Bescheinigung....

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.12.2013, 23:17

Hallo,
geht gar nicht - die Kasse kann nicht für die Dauer einer stationären Behandlung rückwirkend das Krankengeld streichen, selbst dann nicht wenn der Patient sich quasi selbst entlässt. Das sollte er sich schriftlich geben lassen und zwar als rechtsmittelfähigen Bescheid. Da wird sich die Kasse sehr schwer tun mit der Begründung. Natürlich, wenn der behandelnde Arzt ab dem Tag der Krannhausentlassung weiterhin AU. bescheinigt, muss auch das Krankengeld weiter gezahlt werden.
So einen Fall habe ich dann auch noch nie erlebt bzw. davon gehört - man muss schon staunen auf welche Ideen so manche Menschen bei diversen Kassen kommen können.
Gruss
Czauderna

Makrion
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Beitrag von Makrion » 18.12.2013, 12:13

Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten.
Czauderna, Wie meinst Du das mit er soll sich das bescheinigen lassen?
Von wem?
Er hatte garnicht gewusst, das er bei "dieser" KK sich den Auszahlschein selbst besorgen muss, dementsprechend unwissend ist er dahin gegangen.
Die Sachbearbeiterin war ziemlich unfreundlich und sagte ihm gleich das er für die vier Wochen nix kriegt. Also er hat ja noch gar kein Geld bekommen.
Welche Wege sollen wir jetzt gehen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.12.2013, 13:02

Hallo,
dazu müssten einige Daten bekannt sein .
1. Seit wann Arbeitsunfähig und ab wann im Krankengeldbezug
2. von wann bis wann Krankenhausbehandlung
3. bis zu welchem Tag wurde zuletzt Krankengeld gezahlt ?
Gruss
Czauderna

Makrion
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Beitrag von Makrion » 18.12.2013, 13:45

Ich erkundige mich noch einmal genau und melde mich dann wieder.
Gruß, Makrion :)

Makrion
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Beitrag von Makrion » 07.02.2014, 06:03

Hallo,
Ich muss mich entschuldigen, das ich mich nicht mehr gemeldet hab.
Es ist im Familienkreis etwas passiert, was mich an der Antwort gehindert hat.
Vielen Dank trotzdem!

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