Angehörige bei Härtefall Zahnersatz

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sonne04
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Angehörige bei Härtefall Zahnersatz

Beitrag von Sonne04 » 16.12.2013, 17:18

hallo zusammen,
mir wurde von zwei krankenkassenservicemitarbeiterinnen zwei verschiedene aussagen gegeben:
1. beim härtefall für zahnersatz zählen als mitzählende angehörige(die die härtefallgrenze erhöhen) kinder nur wenn sie unter 18 jahre alt sind und familienversichert!
2. beim härtefall zählen alle kinder in haushalt mit solange sie noch kein eigenes einkommen haben, also auch meine dieses monat 25 jahre alt gewordene tochter die studiert und bafög bezieht und sich dieses monat studentisch selbst versichern musste da familienversicherung nicht weiter möglich war.

welche aussage ist richtig!
bei der zweiten hätte ich anspruch auf härtefall und bei der ersten schon seit meine tochter 18 jahre alt ist nicht mehr auch wenn sie bis vor ein paar tagen familienversichert war.

Danke für die Antworten

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.12.2013, 20:47

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159755,0

Wichtig ist allerdings, dass die Tochter im gemeinsamen Haushalt lebt. Und wenn sie selbst Einnahmen zum Lebensunterhalt erzielt, werden diese angerechnet. BAföG zählt nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt.

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