Komischer Heil- und Kostenplan(Zahnarzt)
Moderator: Czauderna
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Komischer Heil- und Kostenplan(Zahnarzt)
Ich erhielt zur Einreichung bei der Kasse folgenden HKP:
"Zä Honorar goz 0Euro
zä Honorar bema 45Euro
Material und labor 20
Gesamt 65
Eigenanteil 65"
Mit anderen Worten: Das ist eine reine Privatrechung.
Was soll Das?
Wer hat auch schonmal Sowas vom Zahnarzt erhalten?
"Zä Honorar goz 0Euro
zä Honorar bema 45Euro
Material und labor 20
Gesamt 65
Eigenanteil 65"
Mit anderen Worten: Das ist eine reine Privatrechung.
Was soll Das?
Wer hat auch schonmal Sowas vom Zahnarzt erhalten?
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Hallo,
hhmm, etwas widersprüchlich. Zur Erklärung:
BEMA ist das Gebührenverzeichnis für Kassenleistung.
GOZ ist das private Geb.Verzeichnis.
Wenn nun bei BEMA ein Betrag steht und bei GOZ 0,00, dann handelt es sich eigentlich um eine Kassenleistung, die im Prinzip ja auch über die Versichertenkarte direkt mit der KK abgerechnet wird.
Nun gut. Bei HKP also Zahnersatz handelt es sich eigentlich nur um eine Zuschussleistung. Das heißt einen gewissen Anteil muss man als Patient grds. immer zahlen.
Hier müsste man einfach mehr wissen.
Gruß
Sportsfreund
hhmm, etwas widersprüchlich. Zur Erklärung:
BEMA ist das Gebührenverzeichnis für Kassenleistung.
GOZ ist das private Geb.Verzeichnis.
Wenn nun bei BEMA ein Betrag steht und bei GOZ 0,00, dann handelt es sich eigentlich um eine Kassenleistung, die im Prinzip ja auch über die Versichertenkarte direkt mit der KK abgerechnet wird.
Nun gut. Bei HKP also Zahnersatz handelt es sich eigentlich nur um eine Zuschussleistung. Das heißt einen gewissen Anteil muss man als Patient grds. immer zahlen.
Hier müsste man einfach mehr wissen.
Gruß
Sportsfreund
Re: Komischer Heil- und Kostenplan(Zahnarzt)
Hallo,Patient Hans Meier hat geschrieben:Ich erhielt zur Einreichung bei der Kasse folgenden HKP:
"Zä Honorar goz 0Euro
zä Honorar bema 45Euro
Material und labor 20
Gesamt 65
Eigenanteil 65"
Mit anderen Worten: Das ist eine reine Privatrechung.
Was soll Das?
Wer hat auch schonmal Sowas vom Zahnarzt erhalten?
wurde dieser HKP so von der Kasse bezuschusst ?. Klingt nach einer Wiederherstellungsmassnahme - ja, da muesste man mehr wissen.
Gruss
Czauderna
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Re: Komischer Heil- und Kostenplan(Zahnarzt)
Wieso "bezuschusst"? "Gesamt 65 Eigenanteil 65" / Da ist garkein Kassenzuschuß vorgesehen.Czauderna hat geschrieben:Hallo, wurde dieser HKP so von der Kasse bezuschusst ?. Klingt nach einer Wiederherstellungsmassnahme - ja, da muesste man mehr wissen...
Den Plan habe ich entsprechend garnicht eingereicht weil das doch garkein HKP ist bzw. nur dem Namen nach.
Vorgeschichte bei anderem Zahnarzt: Herbst 2010 wurde ein Langzeitprovisorium eingesetzt, nach Wurzelbehandlung. Der HKP für geplante spätere endgültige Brücke wurde 2010 bewilligt.
Ich ging Frühjahr 2012 zum neuen Zahnarzt weil dieses Provisorium zerbrach und für die endgültige Brücke. Mir wurde ein neues Provisorium eingesetzt. Den HKP aus 2010 gab ich auf Nachfrage dort ab.
Die endgültige Brücke ließ ich dort nicht machen, Termin sagte ich ab. Viele Monate später schickte der Zahnarzt eine Privatrechnung 200 Euro. Aus der Praxis kamen dann mehrere sich widersprechende Emails, u.A.: weil ich angeblich den alten HKP nicht abgegeben habe.
Die Privatrechnung bezahlte ich nicht. Es gab nie eine Privatvereinbarung oder irgendeine Kostenaufklärung etc.
Dann sendete der Zahnarzt seinen neuen "HKP"(der ohne Zuschuß).
Weil das m.E. kein HKP ist(warum soll die Kasse genehmigen wenn Sie garnichts bezuschußt??) reichte ich denn nicht ein. Es wäre ja praktisch eine Privatrechung über 65 Euro gewesen.
Nun schickte der Zahnarzt mir erneut eine Privatrechnung.
Zuletzt geändert von Patient Hans Meier am 06.04.2013, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Komischer Heil- und Kostenplan(Zahnarzt)
Patient Hans Meier hat geschrieben:Doppelposting
Zuletzt geändert von Patient Hans Meier am 06.04.2013, 08:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
also ganz ehrlich: das ist mir zu undurchsichtig. Du wirst über ein klärendes Gespräch mit dem Zahnarzt nicht herumkommen.
Nur soviel: nicht nur eine Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) werden mit einem bestimmten Festbetrag bezuschusst, auch deren Reparatur, oder Erweiterungsmaßnahmen sowie Unterfütterungen werden nur bezuschusst und nicht voll übernommen.
Und dieser Zuschuss muss mittels Kassen-HKP bei der Kasse grundsätzlich beantragt werden. In vielen Fällen können sogar die Zuschüsse für Reparaturen usw. direkt abgerechnet werden, ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse.
Warum aber ein Zuschuss über die Kasse nicht möglich sein soll, muss Dir aber der Zahnarzt erklären.
Gruß
Sportsfreund
also ganz ehrlich: das ist mir zu undurchsichtig. Du wirst über ein klärendes Gespräch mit dem Zahnarzt nicht herumkommen.
Nur soviel: nicht nur eine Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) werden mit einem bestimmten Festbetrag bezuschusst, auch deren Reparatur, oder Erweiterungsmaßnahmen sowie Unterfütterungen werden nur bezuschusst und nicht voll übernommen.
Und dieser Zuschuss muss mittels Kassen-HKP bei der Kasse grundsätzlich beantragt werden. In vielen Fällen können sogar die Zuschüsse für Reparaturen usw. direkt abgerechnet werden, ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse.
Warum aber ein Zuschuss über die Kasse nicht möglich sein soll, muss Dir aber der Zahnarzt erklären.
Gruß
Sportsfreund
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Meines Wissens hätte der Zahnarzt Frühjahr 2012 vor seiner Anfertigung des neuen Provisoriums einen neuen HKP machen und bewilligen lassen müssen(der aus 2010 ging ja nicht mehr), für die geplante anschließende endgültige Brücke. In dessen Rahmen wäre dann auch das Provisorium bezahlt worden. Das versäumte er. Zudem hat er mir auch nicht gesagt: "Wenn sie die endgültige Brücke anderswo machen lassen(wie geschehen) müssen Sie mir das Provisorium bezahlen".Sportsfreund hat geschrieben:...Warum aber ein Zuschuss über die Kasse nicht möglich sein soll, muss Dir aber der Zahnarzt erklären.
Er hat auch nicht alternativ eine Privatvereinbarung vorm Provisoriumanfertigen mit mir gemacht.
Da ich seine erste Privatrechnung nicht bezahlte hat er dann Monate danach diesen "HKP" angefertigt. Ein nachträglicher HKP ist m.W. sowieso gesetzwidrig. Auf seinen "HKP" schrieb er "PV von Zahn X zu Y aus zahnmed. Gründen zur Zeit keine def. Versorgung möglich." Die war zu dem Zeitpunkt jedoch längst durch einen neuen Zahnarzt erfolgt und mit neuem HKP abrechnet.
Sein "HKP" war wohl nur ein Versuch irgendwie an Geld zu kommen.
ERGÄNZUNG: Der Zahnarzt hoffte wohl, die Krankenkasse winkt seinen "HKP" durch(stempelt) , anschließend hätte er mir eine normale Privatrechung über meinen "Eigenanteil" 65Euro (gemäß Anlage zu dem "HKP") geschickt. Aber wie geschrieben reichte ich seinen "HKP" ja garnicht ein und er schickte mir dann wieder eine neue Privatrechnung, etwas niedriger als seine Erste von vor seinem "HKP".
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Hallo,
blicke noch nicht ganz durch. Aber vielleicht hilft folgende Erklärung.
In dem Festzuschuss, den die Kassen zahlen, ist auch der Anteil für ein Provisorium mit enthalten.
Werden also das Provisorium und die endgültige Versorgung bei unterschiedlichen Zahnärzten gemacht, wird natürlich nur 1x der Festzuschuss abgezogen. Und der jeweils andere Zahnarzt berechnet die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils.
Vielleicht lag so eine Konstellation vor.
Gruß
blicke noch nicht ganz durch. Aber vielleicht hilft folgende Erklärung.
In dem Festzuschuss, den die Kassen zahlen, ist auch der Anteil für ein Provisorium mit enthalten.
Werden also das Provisorium und die endgültige Versorgung bei unterschiedlichen Zahnärzten gemacht, wird natürlich nur 1x der Festzuschuss abgezogen. Und der jeweils andere Zahnarzt berechnet die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils.
Vielleicht lag so eine Konstellation vor.
Gruß
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Sie meinen, die Krankenkasse beteiligt sich an den Provisoriumskosten im Rahmen des HKP, der für die endgültige feste Brücke abgerechnet wird. Der ZA kriegt das Geld. Sehe ich auch so.Sportsfreund hat geschrieben:In dem Festzuschuss, den die Kassen zahlen, ist auch der Anteil für ein Provisorium mit enthalten.
Sie meinen, der ZA der die endgültige Brücke macht kriegt auch ein Provisorium bezahlt, der Andere nicht. Sehe ich auch so.Sportsfreund hat geschrieben:Werden also das Provisorium und die endgültige Versorgung bei unterschiedlichen Zahnärzten gemacht, wird natürlich nur 1x der Festzuschuss abgezogen.
Und Das ist der entscheidende Knackpunkt: Wenn OHNE Kassenanteil berechnet wird(wie im "HKP" : Gesamtkosten 65, Eigenanteil 65) WARUM schickt der ZA dafür einen "HKP"? Dafür gibt es noch keinerlei Erklärung.Sportsfreund hat geschrieben:Und der jeweils andere Zahnarzt berechnet die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils.
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Habe Deine Antwort nochmal gelesen.Sportsfreund hat geschrieben:....Werden also das Provisorium und die endgültige Versorgung bei unterschiedlichen Zahnärzten gemacht, wird natürlich nur 1x der Festzuschuss abgezogen. Und der jeweils andere Zahnarzt berechnet die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils...
Wahrscheinlich wurde der Festzuschuss abgezogen von dem Zahnarzt der die endgültige Brücke machte.
Der Provisoriumsanfertiger berechnete die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils, Das ist klar. siehe Themeneröffnung.
Aber hatte der dann BEMA oder GOZ anzusetzen? Angesetzt hat er BEMA, siehe Themeneröffnung.
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Hallo,
Gruß
Dann, denke ich, ist alles gut. Denn die Berechnung nach BEMA bedeutet, dass nach Kassensätzen und nicht nach der Privatgebührenordnung berechnet wurde.Patient Hans Meier hat geschrieben:Habe Deine Antwort nochmal gelesen.
Wahrscheinlich wurde der Festzuschuss abgezogen von dem Zahnarzt der die endgültige Brücke machte.
Der Provisoriumsanfertiger berechnete die Kosten OHNE Abzug eines Kassenanteils, Das ist klar. siehe Themeneröffnung.
Aber hatte der dann BEMA oder GOZ anzusetzen? Angesetzt hat er BEMA, siehe Themeneröffnung.
Gruß
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Ja das ist mir klar.Sportsfreund hat geschrieben:...die Berechnung nach BEMA bedeutet, dass nach Kassensätzen und nicht nach der Privatgebührenordnung berechnet wurde.
Jedoch bedeutete der komische HKP eine rein private Abrechnung des Provisoriums. Da ist die Anwendung von BEMA unzulässig.
Bei rein privatzahnärztlicher Abrechnung ist die GOZ anzuwenden.
Außerdem bleibt die Frage: Welchen Zweck sollte die Einreichung bei der Krankenkasse bewirken?
(Den Plan habe ich nicht eingereicht bei der KK)
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Hallo,
Vielleicht mal eine Mail an die für den Zahnarzt zuständige KZV schicken.
Gruß
Muss der Zahnarzt erklären können. Ich kann jetzt nämlich auch nicht genau sagen wie es sich verhält, wenn eine Zahnersatzversorgung nicht abgeschlossen wird und bislang nur das Provisorium angefertigt wurde.Patient Hans Meier hat geschrieben:Außerdem bleibt die Frage: Welchen Zweck sollte die Einreichung bei der Krankenkasse bewirken?
(Den Plan habe ich nicht eingereicht bei der KK)
Vielleicht mal eine Mail an die für den Zahnarzt zuständige KZV schicken.
Gruß
Hallo,
es gibt Vereinbarungen zwischen KZV´en und Krankenkassen, in den geschrieben steht in welchen Fällen (z.B. bei Wiederherstellungsmassnahmen) ein Genehmigungsverzicht seitens der Kasse besteht, d.h., hier kann der Zahnarzt direkt abrechnen ohne bewilligten HKP. - Kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Gruss
Czauderna
es gibt Vereinbarungen zwischen KZV´en und Krankenkassen, in den geschrieben steht in welchen Fällen (z.B. bei Wiederherstellungsmassnahmen) ein Genehmigungsverzicht seitens der Kasse besteht, d.h., hier kann der Zahnarzt direkt abrechnen ohne bewilligten HKP. - Kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Gruss
Czauderna
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Aktueller Stand: Der Zahnarzt verschickte Privatrechnungen an den Patienten, u.A. mit der Begründung daß der den "komischen HKP" (s.O.) nicht bei seiner Krankenversicherung eingereicht hat.
Der Patient zahlte nicht, der Zahnarzt klagte.
Die Klage scheiterte vor dem Amtsgericht.
Begründung des Gerichtes: Der Zahnarzt habe in seinen Privatrechnungen die Leistungen die eigentlich Kassenleistungen gewesen wären und jene, die Privatleistungen waren, nicht getrennt.
Für Details(Gerichtsurteil)
http://www.aerztepfusch-und-behandlungsfehler.de/?p=735
Der Patient zahlte nicht, der Zahnarzt klagte.
Die Klage scheiterte vor dem Amtsgericht.
Begründung des Gerichtes: Der Zahnarzt habe in seinen Privatrechnungen die Leistungen die eigentlich Kassenleistungen gewesen wären und jene, die Privatleistungen waren, nicht getrennt.
Für Details(Gerichtsurteil)
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