Hallo,
ein Freund von mir war im ALG1-Bezug, erkrankte an Depression.
Zunächst erfolgte eine AU-B ab 01.10. durch den Hausarzt, dann eine Folge AU-B.
Diese lief am 08.11. aus. Er schaffte es aufgrund der Depression nicht vorher zum Arzt zugehen. Am 12.11. war er beim Facharzt, dieser schrieb eine Folge AU-B seit 01.10. aus. Mein Freund hatte darum gebeten, um zu dokumentieren dass es sich um eine durchgehende Erkrankung handelt, auch wenn die Diagnose des Facharztes etwas von der des Hausarztes abweicht. - Ergebnis: Die Agentur stellt zum 11.11. das ALG1 nach Ende der 6 Wochen Fortzahlung bei AU ein und die KK teilt mit, dass sie nicht zahlt, da seit 12.11. keine Pflichtversicherung mit KG-Anspruch bestand, KG aber erst am 13.11. aufgelebt wäre.
Seht Ihr eine Chance doch noch KG zu erhalten? Welche?
Ist das Aufleben des KG-Anspruchs von Bedeutung falls sich die Krankheit in einiger Zeit wiederholt? Ich frage deshalb da ich nicht weiß ob mein Freund das derzeit dauerhaft schafft mit regelmäßigen Arztbesuchen, Auszahlscheinen etc.
Es sind noch ein paar Tage Luft für einen Widerspruch. Der Einstellungsbescheid der Agentur kam spät, ebenso der KG-Bescheid.
Und: Die derzeitige AU-B läuft bis zum 13.12. - Bisher hat mein Freund noch keine freiwillige Weiterversicherung beantragt, die Nachversicherungsfrist müsste bereits beendet sein, oder? Kann mein Freund dennoch auch zwecks F-AU-B auf Kosten der KK zum Arzt gehen, auch wenn der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung erst danacdh gestellt wird?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Quadflieg
KK will kein KG zahlen. Besteht eine Chance?
Moderator: Czauderna
Hallo,
schwierige Kiste, da eine Lücke in der Meldekette liegt. nämlich vom 9.11. - 11.11. - und genau darauf beruft sich die Kasse und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu Recht. Natürlich kann ich an dieser Stelle nicht von einem Widerspruch abraten, allerdings sehe ich da relativ wenig Chancen für einen Erfolg. Um überhaupt eine Chance zu haben muss der Kasse "bewiesen" werden, dass es dem Versicherten unmöglich war am 8.11 und 11.11.
(Wochenende klammere ich mal aus) den Arzt aufzusuchen und das geht nur wenn auch der Arzt selbst in den Widerspruch eingebunden ist.
Gruss
Czauderna
schwierige Kiste, da eine Lücke in der Meldekette liegt. nämlich vom 9.11. - 11.11. - und genau darauf beruft sich die Kasse und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu Recht. Natürlich kann ich an dieser Stelle nicht von einem Widerspruch abraten, allerdings sehe ich da relativ wenig Chancen für einen Erfolg. Um überhaupt eine Chance zu haben muss der Kasse "bewiesen" werden, dass es dem Versicherten unmöglich war am 8.11 und 11.11.
(Wochenende klammere ich mal aus) den Arzt aufzusuchen und das geht nur wenn auch der Arzt selbst in den Widerspruch eingebunden ist.
Gruss
Czauderna