Kostenübernahme für Begleitperson bei Schwerbehinderung
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Kostenübernahme für Begleitperson
Hallo,
vielen lieben Dank für die Antworten. Wer kommt denn auf eine Kostenerstattung von 0,20€ oder 0,23€? Das Finanzamt erstattet 0,30€. Und auch diese Erstattung ist ja wohl nicht zeitgemäß. Wann wurden diese Erstattungskostenberechnung das letzte mal angepasst? Bei der Beitragsberechnung ist man da fixer am Ball. Da ja nun die BEK/GEK die Fahrtkosten zur Uni-Klinik Mainz (230 Kilometer) nicht erstatten wollen, stellt sich mir die Frage, ob die KK nicht automatisch die Fahrt zur nächst erreichbaren Uni-Klinik nach Homburg (70 Kilometer) übernehmen muss, oder braucht die KK wieder einen neuen Antrag, einen Transportschein, ein Gutachten der Angiologin u. abschließend wieder die Entscheidung des MDK?
Wer kann heute ein Fahrzeug mit 0,23€ noch bewegen? Auch die Fahrt mit Bus oder Bahn kostet schon weit aus mehr.
LG
Betty1
vielen lieben Dank für die Antworten. Wer kommt denn auf eine Kostenerstattung von 0,20€ oder 0,23€? Das Finanzamt erstattet 0,30€. Und auch diese Erstattung ist ja wohl nicht zeitgemäß. Wann wurden diese Erstattungskostenberechnung das letzte mal angepasst? Bei der Beitragsberechnung ist man da fixer am Ball. Da ja nun die BEK/GEK die Fahrtkosten zur Uni-Klinik Mainz (230 Kilometer) nicht erstatten wollen, stellt sich mir die Frage, ob die KK nicht automatisch die Fahrt zur nächst erreichbaren Uni-Klinik nach Homburg (70 Kilometer) übernehmen muss, oder braucht die KK wieder einen neuen Antrag, einen Transportschein, ein Gutachten der Angiologin u. abschließend wieder die Entscheidung des MDK?
Wer kann heute ein Fahrzeug mit 0,23€ noch bewegen? Auch die Fahrt mit Bus oder Bahn kostet schon weit aus mehr.
LG
Betty1
Hallo Betty,
die Erstattung richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz. Da ist dieser Erstattungssatz festgelegt.
Das Finanzamt erstattet auch nicht 0,30 € je Kilometer. Das zu versteuernde Einkommen wird um dieses Satz gemindert und die darauf entstandenen Steuern werden erstattet.
Je nach individuellem Steuersatz werden also zwischen 9% und 45% von 0,30 € erstatten ( 0,027 € bis 0,135 €)
Also ist der Satz bei den Kassen höher als beim Finanzamt.
die Erstattung richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz. Da ist dieser Erstattungssatz festgelegt.
Das Finanzamt erstattet auch nicht 0,30 € je Kilometer. Das zu versteuernde Einkommen wird um dieses Satz gemindert und die darauf entstandenen Steuern werden erstattet.
Je nach individuellem Steuersatz werden also zwischen 9% und 45% von 0,30 € erstatten ( 0,027 € bis 0,135 €)
Also ist der Satz bei den Kassen höher als beim Finanzamt.
Kostenübernahme bei Schwerbehinderung
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, erwischt - es sind natürlich nur 0,20 € - bei älteren Menschen funktioniert das Langzeitgedächtnis eben immer besser !!!
Gruss
Czauderna
wem sagst Du das. Gedanken gehen verloren u. Buchstabendrehfehler kommen immer häufiger vor. Das Alter halt, stehen wir eben dazu. Aber was soll es, die Lebenserfahrung nimmt uns keiner, oder?? Leider wurde meine Frage bisher nicht beantwortet, wann das Bundesreisekostengesetz je einmal angepasst wurde. Wie die Preisentwicklungen in der Mobilität ausuferten, weiß doch eigentlich jeder. Sogar die Leute, welche einen Kleinst-Dienstwagen fahren, kommen mit solchen Erstattungen rechnerisch nicht hin. Vielleicht ist es aber Absicht u. man will erreichen, dass die Patienten erst gar nicht auf die Idee kommen, sich von "Auswärts" Hilfe erhoffen. Das wäre natürlich sehr schlimm. Und welche Methoden verschiedene KK anwenden, wohl nicht alle, kann man in meiner Geschichte -Betty u. der Krebs-IKK- Kampf nachlesen.
In diesem Sinne
LG
Betty1
Wann das Bundesreisekostengesetz angepasst wurde?
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 20. Februar 2013
(BGBl. I S. 285, 290)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. Januar 2014
(Art. 6 G vom 20. Februar 2013
jedenfalls lt. Wikipedia. Die Änderung betraf nicht die Fahrkosten.
Seit wann die 0,20 € gelten weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr. Auf jeden Fall gelten die schon lange.
Zu Deiner anderen Frage. Die Fahrt zur nächstgelegenen Behandlungsstätte muss von der Kasse erstattet werden. Und das ohne grosse Antragstellung. Sowas gehört eigentlich mit in den Bescheid das man die beantragte Fahrt nach Mainz nicht bezuschusst sondern alternativ die Kilometer zur nächstgelegenen Behandlungsstätte heranzieht
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 20. Februar 2013
(BGBl. I S. 285, 290)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. Januar 2014
(Art. 6 G vom 20. Februar 2013
jedenfalls lt. Wikipedia. Die Änderung betraf nicht die Fahrkosten.
Seit wann die 0,20 € gelten weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr. Auf jeden Fall gelten die schon lange.
Zu Deiner anderen Frage. Die Fahrt zur nächstgelegenen Behandlungsstätte muss von der Kasse erstattet werden. Und das ohne grosse Antragstellung. Sowas gehört eigentlich mit in den Bescheid das man die beantragte Fahrt nach Mainz nicht bezuschusst sondern alternativ die Kilometer zur nächstgelegenen Behandlungsstätte heranzieht
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Das hat nichts mit der Kasse zu tun, sondern mit den gesetzlichen Vorgaben. Und wann der km-Satz geändert wird, kann dir hier niemand sagen. Evtl. kann da dein Bundestagsabgeordneter weiterhelfen.
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können auch nur diesen Satz abrechnen, wenn eine Dienstreise angeordnet wird. Weshalb ich in diesen Fällen meist die DB nutze, ganz davon abgesehen, dass das Schadens- bzw. Unfallrisiko/Autoreparatur- oder Neubeschaffungskosten alleine auf meiner Seite ist.
Zu deinen anderen Fragen:
Nein, der Sachbearbeiter hat (nach meiner Einschätzung richtigerweise) keinen Ermessensspielraum. Wenn du der Meinung bist, dass das verkehrt ist, stell dir mal vor, der Sachbearbeiter könnte nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine teure Behandlung, eine weite Fahrt etc. gezahlt wird.
Beim MDK arbeiten nicht nur Allgemeinmediziner. Das ist ein Vorurteil, das sich hartnäckig hält. In der letzten Zeit ist die Tätigkeit beim MDK für Ärzte ziemlich attraktiv geworden, Stichwort Arbeitszeit. Die mir bekannten MDK-Ärzte haben nichts mehr mit den früheren Vertrauensärzten zu tun.
Die Befreiungskarte befreit nur von den gesetzlichen Zuzahlungen, nicht von allen Zahlungen, die im Gesundheitswesen so anfallen können.
Den Satz mit eurer Hilfe bei den enormen Gewinnen, die ihr den Krankenkasse beschert, kommentiere ich nicht. Ich bitte dich jedoch, mal zu überlegen, welche Leistungen ihr in der letzten Zeit so in Anspruch genommen habt. Eine Patientenquittung (kann man bei den meisten Kassen mitterweile online anfordern) kann helfen, die Kosten realistisch einzuschätzen.
Und ob die Fahrkosten nach Homburg übernommen werden, kann dir hier niemand beantworten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen gezahlt (Pflegestufe 2 oder 3, Merkzeichen aG Bl oder H oder eine ähnliche Einschränkung der Mobilität) . Wenn dies vorliegt, sagst du der Kasse am besten, dass du auf den Widerspruch verzichtest und um die Erstattung der Kosten bis Homburg bittest. So kann die Kasse ja nicht wissen, dass ihr keinen Widerspruch einlegt.
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes können auch nur diesen Satz abrechnen, wenn eine Dienstreise angeordnet wird. Weshalb ich in diesen Fällen meist die DB nutze, ganz davon abgesehen, dass das Schadens- bzw. Unfallrisiko/Autoreparatur- oder Neubeschaffungskosten alleine auf meiner Seite ist.
Zu deinen anderen Fragen:
Nein, der Sachbearbeiter hat (nach meiner Einschätzung richtigerweise) keinen Ermessensspielraum. Wenn du der Meinung bist, dass das verkehrt ist, stell dir mal vor, der Sachbearbeiter könnte nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine teure Behandlung, eine weite Fahrt etc. gezahlt wird.
Beim MDK arbeiten nicht nur Allgemeinmediziner. Das ist ein Vorurteil, das sich hartnäckig hält. In der letzten Zeit ist die Tätigkeit beim MDK für Ärzte ziemlich attraktiv geworden, Stichwort Arbeitszeit. Die mir bekannten MDK-Ärzte haben nichts mehr mit den früheren Vertrauensärzten zu tun.
Die Befreiungskarte befreit nur von den gesetzlichen Zuzahlungen, nicht von allen Zahlungen, die im Gesundheitswesen so anfallen können.
Den Satz mit eurer Hilfe bei den enormen Gewinnen, die ihr den Krankenkasse beschert, kommentiere ich nicht. Ich bitte dich jedoch, mal zu überlegen, welche Leistungen ihr in der letzten Zeit so in Anspruch genommen habt. Eine Patientenquittung (kann man bei den meisten Kassen mitterweile online anfordern) kann helfen, die Kosten realistisch einzuschätzen.
Und ob die Fahrkosten nach Homburg übernommen werden, kann dir hier niemand beantworten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen gezahlt (Pflegestufe 2 oder 3, Merkzeichen aG Bl oder H oder eine ähnliche Einschränkung der Mobilität) . Wenn dies vorliegt, sagst du der Kasse am besten, dass du auf den Widerspruch verzichtest und um die Erstattung der Kosten bis Homburg bittest. So kann die Kasse ja nicht wissen, dass ihr keinen Widerspruch einlegt.
Mal eine sehr gute Idee, dachte ich ursprünglich. Bis ich beim Anruf feststellte, dass ich die für jeden Arzt einzeln anfordern müsste. Und da ich nicht wusse, ob das Krankenhaus und der Facharzt, die mich am meisten interessierten, überhaupt schon mit drin wären, habe ich darauf verzichtet.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Eine Patientenquittung (kann man bei den meisten Kassen mitterweile online anfordern) kann helfen, die Kosten realistisch einzuschätzen.
Einzelne Anforderung, wenn man bei der Kasse nachfragt?röschen hat geschrieben:Mal eine sehr gute Idee, dachte ich ursprünglich. Bis ich beim Anruf feststellte, dass ich die für jeden Arzt einzeln anfordern müsste. Und da ich nicht wusse, ob das Krankenhaus und der Facharzt, die mich am meisten interessierten, überhaupt schon mit drin wären, habe ich darauf verzichtet.
Das wäre mir neu und klingt eher nach KV als nach Krankenkasse.
Bei meinem Arbeitgeber lässt es sich nach Freischaltung online einsehen - ohne Einschränkungen (außer im Zeitraum).
Kostenerstattung bei Schwerbehinderung
Anmeldungsdatum: 08.01.2012
Beiträge: 1208
Wohnort: Im schönen Norden
Verfasst am: Mo Dez 09, 2013 5:03 pm Titel:
Wann das Bundesreisekostengesetz angepasst wurde?
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 20. Februar 2013
(BGBl. I S. 285, 290)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. Januar 2014
(Art. 6 G vom 20. Februar 2013
jedenfalls lt. Wikipedia. Die Änderung betraf nicht die Fahrkosten.
Seit wann die 0,20 € gelten weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr. Auf jeden Fall gelten die schon lange.
Hallo brömmel u. andere Poster. Besten Dank für die Antworten.
Das ist ja genau u. a. das Thema, welches ich hier angesprochen habe. Keiner kann sich wohl erinnern, wann dieser Entgeltsatz geändert wurde. Und hier sind viele Experten mit Wissen am Werk. Ihr seid die Experten und könnt euch nicht daran erinnern. Dann muss das verdammt lange her sein. Und wen sollte ich aus der Regierung befragen, wann eine Anpassung stattgefunden hatte. Man braucht sich ja heute noch nicht einmal die Namen der Minister zu merken, da der Wechsel dieser "Herrschaften" schon des Öfteren ist. Mein Mann wird wegen einer geplanten Reportage, ich hatte es erwähnt, das Bundesgesundheitsministerium um Auskunft bitten. Leider stehen immer noch nicht die Personalien hierfür fest. Macht mir nichts, die Namen werden ich wohl wieder vergessen u. beim Schreiben wieder Drehfehler einbauen.
LG
Betty1
u. lasst es in der Weihnachtszeit richtig krachen
Beiträge: 1208
Wohnort: Im schönen Norden
Verfasst am: Mo Dez 09, 2013 5:03 pm Titel:
Wann das Bundesreisekostengesetz angepasst wurde?
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 20. Februar 2013
(BGBl. I S. 285, 290)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1. Januar 2014
(Art. 6 G vom 20. Februar 2013
jedenfalls lt. Wikipedia. Die Änderung betraf nicht die Fahrkosten.
Seit wann die 0,20 € gelten weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr. Auf jeden Fall gelten die schon lange.
Hallo brömmel u. andere Poster. Besten Dank für die Antworten.
Das ist ja genau u. a. das Thema, welches ich hier angesprochen habe. Keiner kann sich wohl erinnern, wann dieser Entgeltsatz geändert wurde. Und hier sind viele Experten mit Wissen am Werk. Ihr seid die Experten und könnt euch nicht daran erinnern. Dann muss das verdammt lange her sein. Und wen sollte ich aus der Regierung befragen, wann eine Anpassung stattgefunden hatte. Man braucht sich ja heute noch nicht einmal die Namen der Minister zu merken, da der Wechsel dieser "Herrschaften" schon des Öfteren ist. Mein Mann wird wegen einer geplanten Reportage, ich hatte es erwähnt, das Bundesgesundheitsministerium um Auskunft bitten. Leider stehen immer noch nicht die Personalien hierfür fest. Macht mir nichts, die Namen werden ich wohl wieder vergessen u. beim Schreiben wieder Drehfehler einbauen.
LG
Betty1
u. lasst es in der Weihnachtszeit richtig krachen