rossi hatte doch erwähnt das er noch eine Kasse kennt.
Ich wüsste auch keine mehr. Sonst bliebe nur noch der Weg über die Familienversicherung
Schwerbehindertenantrag gestellt-58 Jahre alt-welche GKV?
Moderator: Czauderna
Ersteinmal herzlichen Dank an alle Beteiligten für die Hilfestellungen.
Gestern ist nun der Bescheid des Versorgungsamtes eingetroffen -
was zählt da eigentlich mit den 3 Monaten Zeit zum Wechsel.
Ich hoffe doch nicht der Tag der Antragstellung als Stichtag
(der war im August - damit wäre mein Ansinnen hier soundso sinnlos).
HHmmmm - heiraten als andere Möglichkeit.
Müsste ich dann ganz aufhören zu arbeiten?
Wie wäre da das ganze Prozedere - rein theoretisch?
Beste Grüsse Julien
Gestern ist nun der Bescheid des Versorgungsamtes eingetroffen -
was zählt da eigentlich mit den 3 Monaten Zeit zum Wechsel.
Ich hoffe doch nicht der Tag der Antragstellung als Stichtag
(der war im August - damit wäre mein Ansinnen hier soundso sinnlos).
HHmmmm - heiraten als andere Möglichkeit.
Müsste ich dann ganz aufhören zu arbeiten?
Wie wäre da das ganze Prozedere - rein theoretisch?
Beste Grüsse Julien
Mit Bescheiddatum, ab da beginnt die Antragsfrist zulaufen. Wenn man es ganz eng nimmt mit em datum wo der Bescheid bei dir eingegangen ist.
Die Familienversicherung ist möglich wenn dein Gesamteinkommen ( Einahmen im Sinne des Steuerrechtes) unter 385/395 € ist.
Grundsätzlich müßte dein Gewerbe von einem Haupt in ein Nebengewerbe umgemeldet werden.
Die Familienversicherung ist möglich wenn dein Gesamteinkommen ( Einahmen im Sinne des Steuerrechtes) unter 385/395 € ist.
Grundsätzlich müßte dein Gewerbe von einem Haupt in ein Nebengewerbe umgemeldet werden.
Nun ja, das mit der Schwerbehindertennummer kannst Du knicken.
Du musst eine Vorversicherungszeit von min. 3 Jahren in den letzten 5 Jahren nachweisen. Selber kannst Du die VVZ nicht nachweisen, weil Du ja seit Jahren privat versichert bist. Alternativ könntest Du die VVZ noch über ein Elternteil, welches in der GKV versichert ist ableiten.
Lebt Mami oder Papi noch, die in der GKV versichert sind? Wenn beide leider schon verstorben sind, dann geht es nur, wenn sie noch keine 2 Jahre verstorben sind.
Ansonsten solltest Du dein Gewerbe als Fotograf abmelden bzw. nachweislich in ein Nebengewerbe ummelden.
Nach 2 Jahren und 6 Monate (nach Gewerbeabmeldung) könntest Du ggf. wieder einen versicherungspflichtigen Job aufnehmen. Dadurch kommst Du als über 55-jähriger auch wieder in die GKV.
Du musst eine Vorversicherungszeit von min. 3 Jahren in den letzten 5 Jahren nachweisen. Selber kannst Du die VVZ nicht nachweisen, weil Du ja seit Jahren privat versichert bist. Alternativ könntest Du die VVZ noch über ein Elternteil, welches in der GKV versichert ist ableiten.
Lebt Mami oder Papi noch, die in der GKV versichert sind? Wenn beide leider schon verstorben sind, dann geht es nur, wenn sie noch keine 2 Jahre verstorben sind.
Ansonsten solltest Du dein Gewerbe als Fotograf abmelden bzw. nachweislich in ein Nebengewerbe ummelden.
Nach 2 Jahren und 6 Monate (nach Gewerbeabmeldung) könntest Du ggf. wieder einen versicherungspflichtigen Job aufnehmen. Dadurch kommst Du als über 55-jähriger auch wieder in die GKV.
Danke Rossi für die Mühe auf meine Anfrage zu antworten.
Dann werde ich wohl bei weitergehendem Umsatzrückgang dann im Rentenalter in die Grundsicherung kommen und im PKV Basistarif bleiben.
Zur Zeit bekomme ich bereits diesen Tarif vom Jobcenter bezahlt (50% Basistarif) da meine Einnahmesituation schlecht ist.
Mein Gewerbe (GmbH) abmelden und als Fotograf ein Nebengewerbe anmelden -- da beraube ich mich - glaube ich - der Möglichkeit
doch irgendwann mal wieder für meine Familie und mich unabhängig von den Zahlungen des Jobcenters aufkommen zu können.
Habt Dank für eure Infos
Beste Grüsse Julien
Das ist eine klare Aussage und ich kann meine weiteren Nachforschungen einstellen.Rossi hat geschrieben:Nun ja, das mit der Schwerbehindertennummer kannst Du knicken.
Dann werde ich wohl bei weitergehendem Umsatzrückgang dann im Rentenalter in die Grundsicherung kommen und im PKV Basistarif bleiben.
Zur Zeit bekomme ich bereits diesen Tarif vom Jobcenter bezahlt (50% Basistarif) da meine Einnahmesituation schlecht ist.
Mein Gewerbe (GmbH) abmelden und als Fotograf ein Nebengewerbe anmelden -- da beraube ich mich - glaube ich - der Möglichkeit
doch irgendwann mal wieder für meine Familie und mich unabhängig von den Zahlungen des Jobcenters aufkommen zu können.
Habt Dank für eure Infos
Beste Grüsse Julien