hallo,
ich bin seit ca. 2,5 monaten krank und beziehe krankengeld von der krankenkasse. mein arbeitsverhältnis ist aufgelöst und zwar rechtens.jetzt bin ich bis 30. november krankgeschrieben und mein arzt ist in urlaub. ich müsste mich spätestens diesen freitag erneut krankschreiben lassen. letzten dienstag war ich beim facharzt (gestern) und der schrieb mich ebenfalls bis 30. november krank. also von dienstag bis sonntag. aber für diesen zeitraum habe ich doch schon ein krankenbescheinig der kasse zugesendet. bin ich verpflichtet diese krankenbescheinigung vom facharzt ebenfalls der krankenkasse zuzusenden? die haben ja schon für diesen teilzeitraum eine bescheinigung von meinen hausarzt. ich möchte dies nicht, da der facharzt erstens mich nicht bis dienstag (also zwei tage mehr) krankschreiben wollte bis mein hausarzt von urlaub kommt und zweitens er meinte ich könnte ja so drei vier stunden täglich wieder arbeiten und es versuchen. bescheinigen wollte er mir dies aber auch nicht. ich kann doch nicht mich jetzt am arbeitsamt melden und arbeitslosengeld beantragen und sagen ich kann nur drei oder vier stunden arbeiten. die würden mir evtl. kein arbeitslosengeld bezahlen oder es herunterkürzen. bin vor meiner krankheit 25 jahre lang vollzeit ohne unterbrechung in außendienst tätig gewesen. von was sollte ich dann leben? ich habe eine familie zu ernähren. oder stünde mir arbeitslosengeld und krankengeld dementsprechend zu? müsste die kasse weiter zahlen wenn ich mich für drei vier stunden am arbeitsamt arbeitslos melden würde? ich bräuchte dann doch bestimmt eine weitere krankenbescheinigung die der facharzt aber auch nicht erstellt hat, sondern nur bis sonntag. mein arzt kommt am mittwoch wieder. ich denke das beste wäre ich lass mich am freitag von einen anderen hausarzt krankschreiben bis meiner wieder da ist.
ich bin nämlich wirklich krank und jetzt müsste ich um meine existenz fürchten. was wäre wenn ich es nicht schaffen würde drei oder vier stunden zu arbeiten, falls ich was finden würde? bekäme ich dann wieder krankengeld? mir wird richtig angst! zum MK musste ich noch nicht. was ist wenn der mich als gesund einstuft oder ebenfalls sagt ich könnte teilzeit arbeiten? kann man da wiederspruch einlegen oder muss man das dann hinnehmen? wird man von mk hinbestellt zur untersuchung oder entscheiden die nach aktenlagen ob man weiter krank ist? ich darf gar nicht daran denken wie es weiter gehen soll, wenn ich noch weiter krank bin und andere menschen einfach darüber bestimmen wie es mit mir weiter geht. Achja, von diesen facharzt habe ich zur weiteren behandlung einen termin im janurar. muss ich da hingehen (wegen krankenkasse oder mk oder so)? möchte da nie wieder hin!
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
vielen dank!
lauter Probleme
Moderator: Czauderna
@Sonne04: Hm, ähnlich diffus wie bei Deinem Beitragsproblem und für meine Begriffe ziemlich viel Spekulation.
Der Facharzt sagt, er schreibt Dich nur bis zum Sonntag arbeitsunfähig und Du könntest aus seiner Sicht 3-4h täglich arbeiten und Du sagst Du möchtest da nie wieder hin. *grübel* Nur: Wer soll Dich denn behandeln und korrekt einschätzen wenn nicht der Facharzt? Natürlich könntest Du jetzt zum nächsten Hausarzt gehen und dort versuchen, die weitere AU zumindest bis Mittwoch zu erreichen. Ob dieser das tut und Dein Hausarzt dies im Anschluss weiterhin tut wird keiner im Forum beantworten können. Wenn Dich der Hausarzt bzgl. der Facharztbehandlung fragt, wirst Du sagen müssen was dieser geäußert hat. Auf eine Sache stehen Ärzte generell nicht: Wenn der Eindruck entsteht, Du rennst von Berufskollege zu Berufskollege damit Du weiter krank geschrieben wirst. Deren Aufgabe ist zu heilen, auch wenn sie an den Krankheiten der Menschen verdienen.
Der Facharzt sagt, er schreibt Dich nur bis zum Sonntag arbeitsunfähig und Du könntest aus seiner Sicht 3-4h täglich arbeiten und Du sagst Du möchtest da nie wieder hin. *grübel* Nur: Wer soll Dich denn behandeln und korrekt einschätzen wenn nicht der Facharzt? Natürlich könntest Du jetzt zum nächsten Hausarzt gehen und dort versuchen, die weitere AU zumindest bis Mittwoch zu erreichen. Ob dieser das tut und Dein Hausarzt dies im Anschluss weiterhin tut wird keiner im Forum beantworten können. Wenn Dich der Hausarzt bzgl. der Facharztbehandlung fragt, wirst Du sagen müssen was dieser geäußert hat. Auf eine Sache stehen Ärzte generell nicht: Wenn der Eindruck entsteht, Du rennst von Berufskollege zu Berufskollege damit Du weiter krank geschrieben wirst. Deren Aufgabe ist zu heilen, auch wenn sie an den Krankheiten der Menschen verdienen.
Hallo, oh je, da hab ich aber gepennt und dich ganz einfach mit einem anderen Fall verwechselt - Entschuldigung dafür.Sonne04 hat geschrieben:welche Umschulung denn? hab doch nichts und niemals was von einer Umschulung geschrieben. von so einer war doch noch nie die rede.
Ich habe deshalb meinen und deinen letzten Beitrag gelöscht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
na ja, eine Frage kann ich dir schon konkret beantworten, nämlich die mit dem MDK. - der wird in der Regel von der Kasse eingeschaltet bzw. beauftragt die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Dies geschieht entweder nach Aktenlage oder durch eine persönliche Vorstellung. Der MDK stützt sich dabei auf die Unterlsgen, die erentweder direkt (auf Anforderung) oder über die Kasse erhält. Unterlagen sind da die ärztlche Befundberichte und/oder die Angaben die der Arzt der Kasse gegenpber gemacht hat. Ob Aktenlage oder persönliche Vorstellung entscheidet der MDK. selbst. Vereinfacht gesagt, das Ergebnis hängt davon ab was der Arzt oder die Ärzte schreiben.
Das das nicht immer passt, zeigt die Praxis.
Gruss
Czauderna
na ja, eine Frage kann ich dir schon konkret beantworten, nämlich die mit dem MDK. - der wird in der Regel von der Kasse eingeschaltet bzw. beauftragt die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Dies geschieht entweder nach Aktenlage oder durch eine persönliche Vorstellung. Der MDK stützt sich dabei auf die Unterlsgen, die erentweder direkt (auf Anforderung) oder über die Kasse erhält. Unterlagen sind da die ärztlche Befundberichte und/oder die Angaben die der Arzt der Kasse gegenpber gemacht hat. Ob Aktenlage oder persönliche Vorstellung entscheidet der MDK. selbst. Vereinfacht gesagt, das Ergebnis hängt davon ab was der Arzt oder die Ärzte schreiben.
Das das nicht immer passt, zeigt die Praxis.
Gruss
Czauderna