Höhe des Krankenkassenbeitrages bei Unterbrechnung Arbeitslo

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
kleeblatt83
Beiträge: 5
Registriert: 31.07.2008, 13:50

Höhe des Krankenkassenbeitrages bei Unterbrechnung Arbeitslo

Beitrag von kleeblatt83 » 04.08.2008, 09:40

Hallo,
beim Bezug von ALG1 wird doch der Krankenkassenbeitrag vom Arbeitsamt übernommen.
Wenn man sich beim AA jedoch abmeldet um seine Ansprüche des ALG1 auf einen späteren Zeitpunkt zur verlegen( Vierjahresfrist), erhält man keinerlei Leistungen mehr. D.H. dann muss man auch den Krankenkassenbeitrag (TK) selbst tragen.
Wie wird dann (Abmeldung nach 5 Monaten) die Höhe berechnet? Muss mann den Betrag weiterzahlen den das AA gezahlt hat oder richtet sich der Beitrag nach dem letzten Gehalt der letzten Beschäftigung?
Vielen Dank.
Gruß
kleeblatt83

Bodi
Beiträge: 215
Registriert: 30.05.2008, 13:26

Beitrag von Bodi » 04.08.2008, 10:10

Ohne Arbeitslosengeldbezug und ohne sonstige Pflichtversicherung werden Beiträge als freiwilliges Mitglied fällig. Der Beitrag richtet sich nach den aktuellen Einnahmen, mindestens werden aber ca. 828 EUR mtl. als Bemessung zugrunde gelegt, was einen Beitrag incl. Pflegeversicherung von ca. 130 EUR ergibt.

kleeblatt83
Beiträge: 5
Registriert: 31.07.2008, 13:50

Beitrag von kleeblatt83 » 04.08.2008, 13:25

Vielen Dank Bodi,

nun noch mal folgenden Fall (ich bin noch nict betroffen, möchte mich aber vorher erkundugen):

Falls man arbeitslos wird und sich nicht gleich arbeitslos meldet (Die Gründe hierfür würden jetzt zu weit führen), dann kann die KK die Höhe des letzten Beitrages verlangen (längstens jedoch für ein Jahr). Dies habe ich im Netz gelesen - stimmt das?

Auch wenn man keine Einkünfte hat (evtl. Zinsen, etc.). Denn der neue, der Einkommenssituation angepasste Steuerbescheid, liegt ja dann auch noch nicht vor, den man der KK melden könnte.
Gruß
kleeblatt83

Schisma
Beiträge: 17
Registriert: 07.03.2008, 08:55

Beitrag von Schisma » 04.08.2008, 13:31

da ändert sich eigentlich nichts. du wirst weiterhin nach deinen derzeitigen Einnahmen eingestuft, und da man nicht gerade viel Schotter hat wenn man arbeitslos ist aber noch nicht gemeldet läuft das eigentlich immer auf die 130 Euro monatlicher Beitrag hinaus.

Du zahlst dann solange diesen Beitrag bis das Arbeitsamt dein ALG bewilligt und der KK meldet.

Gruß
Schisma

kleeblatt83
Beiträge: 5
Registriert: 31.07.2008, 13:50

Beitrag von kleeblatt83 » 04.08.2008, 13:56

Vielen Dank Schisma.
Gruß aus Berlin.
kleeblatt83

Antworten