Hallo,
ein Freund von mir wurde in Folge einer Kreislaufschwäche für ein paar Tage stationär in einer Klinik in Brandenburg aufgenommen. Nun bekam er eine Rechnung in Höhe von 60 €.
Muss er diesen Betrag selbst tragen oder kann er sich das Geld (als "Hartz IV-Empfänger") rückerstatten lassen?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß
kleeblatt83
HartzIV - Rückerstattung der Zuzahlung?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
erst einmal: Selbst bezahlen.
Dann mal weiter Quittungen Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung sammeln. Wenn 90 € nvoll sind, einfach mal bei der Kasse vorsprechen. Das müsste ca. der Eigenanteil sein, der im Jahr zuzumuten ist.
Bei chronischer Krankheit ggf. weniger - am besten mal mit allen Unterlagen bei der Kasse vorbeigehen.
LG, Fee
erst einmal: Selbst bezahlen.
Dann mal weiter Quittungen Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung sammeln. Wenn 90 € nvoll sind, einfach mal bei der Kasse vorsprechen. Das müsste ca. der Eigenanteil sein, der im Jahr zuzumuten ist.
Bei chronischer Krankheit ggf. weniger - am besten mal mit allen Unterlagen bei der Kasse vorbeigehen.
LG, Fee
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Hallo.
Die Belastungsgrenze (2 % des Jahres - Bruttoeinkommen) liegt bei ALG II Empfängern bei 83,76 Euro und bei chronisch Kranken (1 % des Jahres - Bruttoeinkommen) bei 41,88 Euro. Da zählt auch schon chronisches Asthma oder Diabetes dazu.
Er kann sich aber auch jetzt noch für den Rest des Jahres 2008 befreien lassen. Ich meine, die 60,00 Euro müsste er erstmal zahlen. Und die restlichen 23,76 Euro dürften ja mit Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen zusammen kommen. Dazu gehören auch noch Zuzahlen für Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Gehstützen usw.)
Einfach bei der Kasse anrufen, nen Antrag auf Vorabbefreiung von Zuzahlungen für 2008 anfordern, dann Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Original-Zuzahlungsbelegen und den gültigen ALG II Bescheiden für die Zeit vom 01.01.2008 bis lfd. beifügen und den ganzen Spaß zurückschicken. Wenn die 83,76 Euro dann überschritten sind, gibt´s ne Erstattung und nen Befreiungsausweis, damit er für den Rest des Jahres Ruhe hat.
Wäre halt die eine Möglichkeit.
Die andere: Einfach alles sammeln, wie schon gesagt wurde und dann im Jan. 09 alles rückwirkend beantragen.
Hoffentlich war jetzt alles richtig für meinen ersten Kommentar..
Die Belastungsgrenze (2 % des Jahres - Bruttoeinkommen) liegt bei ALG II Empfängern bei 83,76 Euro und bei chronisch Kranken (1 % des Jahres - Bruttoeinkommen) bei 41,88 Euro. Da zählt auch schon chronisches Asthma oder Diabetes dazu.
Er kann sich aber auch jetzt noch für den Rest des Jahres 2008 befreien lassen. Ich meine, die 60,00 Euro müsste er erstmal zahlen. Und die restlichen 23,76 Euro dürften ja mit Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen zusammen kommen. Dazu gehören auch noch Zuzahlen für Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Gehstützen usw.)
Einfach bei der Kasse anrufen, nen Antrag auf Vorabbefreiung von Zuzahlungen für 2008 anfordern, dann Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Original-Zuzahlungsbelegen und den gültigen ALG II Bescheiden für die Zeit vom 01.01.2008 bis lfd. beifügen und den ganzen Spaß zurückschicken. Wenn die 83,76 Euro dann überschritten sind, gibt´s ne Erstattung und nen Befreiungsausweis, damit er für den Rest des Jahres Ruhe hat.
Wäre halt die eine Möglichkeit.
Die andere: Einfach alles sammeln, wie schon gesagt wurde und dann im Jan. 09 alles rückwirkend beantragen.
Hoffentlich war jetzt alles richtig für meinen ersten Kommentar..