Ab wann Anspruch auf Krankengeld nach 'Auszeit'

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Moderator: Czauderna

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susami
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Ab wann Anspruch auf Krankengeld nach 'Auszeit'

Beitrag von susami » 18.11.2013, 14:06

Ab wann habe ich in diesem Fall Anspruch auf Krankengeld?
Nach langjähriger Tätigkeit habe ich vor 2 Jahren meinen Arbeitgeber aus gesundheitlichen Gründen um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Nach einer Zeit der Freistellung war ich noch 7 Monate krankgeschrieben. Um langsam wieder Fuss zu fassen habe ich mich letztes Jahr im September lediglich für 4 Tage arbeitslos und dann sofort wieder abgemeldet und einen 400€ Job angenommen. Mein Anspruch auf ALG I bleibt so 4 Jahre bestehen. Seit 4 Monaten geht es mir nun zunehmend schlechter, so dass ich auch nicht mal die 400, bzw 450€ verdienen kann. Falls ich mich jetzt wieder arbeitslos melde, habe ich dann unmittelbar wieder Anspruch auf Krankengeld oder muss dazu erst eine gewisse Zeit erfüllt sein?

susami
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Beitrag von susami » 19.11.2013, 15:43

Kann mir keiner dazu weiterhelfen?
Ich bin ja zuerst davon ausgegangen, wenn man ALG I bezieht und krank wird hat man sofort Anspruch auf Krankengeld (nach den 6 wochen). Ich hab ja aber die letzten Monate keine Beiträge gezahlt, da ich nur auf 400 € Basis gearbeitet hab. Oder spielt das vielleicht gar keine Rolle?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2013, 17:55

Hallo,
doch, man kann dir weiterhelfen -
Also: Anspruch auf Krankengeld hat man, wenn als versicherungspflichtiges Mitglied mit Krankengeldanspruch bei einer Krankenkasse versichert ist.
Bei Arbeitslosengeld-1 Bezug liegt eine solche Pflichtversicherung vor.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit musst du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der Krankenkasse möglichst sofort einreichen. Für die Dauer von sechs Wochen wird dir im Krankenheitsfall das Arbeitslosengeld-1 weiter gezahlt, danach bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld in Höhe des ALG-1.
Gruss
Czauderna

susami
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Beitrag von susami » 19.11.2013, 20:06

Czauderna hat geschrieben:
Also: Anspruch auf Krankengeld hat man, wenn als versicherungspflichtiges Mitglied mit Krankengeldanspruch bei einer Krankenkasse versichert ist.
Bei Arbeitslosengeld-1 Bezug liegt eine solche Pflichtversicherung vor.
Ah, danke. Also muss ich nicht erst eine bestimmte Zeit pflichtversichert sein bei ALG I Bezug? Beim ersten Antritt einer Arbeitsstelle muss doch meines wissens nach eine Zeit von ein paar wochen erfüllt sein, oder irre ich mich? Normal ist ja, dass man direkt vor ALG I Bezug bereits pflichtversichert war. Dadurch wäre dieser Zeitraum ja erfüllt. Das ist bei mir ja nun anders, da ich seit über einem Jahr über meinen Mann familienversichert bin.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.11.2013, 21:35

Hallo,
Nein, das hast du falsch verstanden. In deinem Fall hast du Quasi ab dem 1. Tag der Pflichtversicherung einen Krankengeldanspruch. Was vorher war spielt da keine Rolle. Was ein Arbeitsverhältnis betrifft, so ist da die Regelung, dass bei einer Arbeitsunfaehigkeit innerhalb der ersten vier Wochen nicht der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss, sondern die Krankenkasse Krankengeld - der Arbeitgeber setzt dann erst ab dem 29. Tag ein. während der sechs Wochen Entgeltfortzahlung oder Weiterzahlung des ALG-1 ruht der Krankengeldanspruch, er besteht aber.
Gruss
Czauderna

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