HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
Moderator: Czauderna
HILFE: Als unstetig Beschäftigter freiwillige GKV
Hallo,
habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
seit dem Ende meiner Ausbildung Ende 2006 arbeite ich tageweise sozialversicherungspflichtig als Aufnahmeleiter. Es entstanden bisher geringe Einkommen um die 800 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Dieser Anspruch ist Ende April 08 ausgelaufen.
Da ich mich nun "freiwillig" bei meiner Krankenkasse zu versichern habe, interessiert mich die Beitragsbemessung. Habe bereits mit der BKK-Mobil-Oil telefoniert und der Herr meinte was von 19% (KV+PV) auf Basis meiner monatlichen Erträge. Da ich mit den 800 Euro an der Untergrenze liege, wären die Kosten ja ungefähr bei 150 Euro Eigenanteil
Da meine "unstetige" Beschäftigung" sozialversicherungspfl. ist, werden ja auch schon Beiträge abgezogen. (Bei 800 Brutto ungefähr 70 Euro AN.Anteil KV+Pflege) Würden diese 70 Euro denn dann von den 150 für die freiwillige KV abgezogen werden. Wäre ja eigentlich logisch, oder?
Ein weitere Frage: Da seit dem Ende der Beitragszahlung vom Arbeitsamt nicht mehr durchgängig die Beiträge gezahlt worden sind, möchte die BKK nun eine Nachzahlung. Ist das rechtens, vor dem Hintergrund das ja trotzdem unstetig Beiträge in Höhe von 50-100 Euro (erhöhter KV/PV Anteil aus sozialv. Tätigkeit) geflossen sind; und ich demnach ja auch versichert gewesen bin. Muss ich zahlen?
Zum Schluss nun eine letzte Frage: Ein Freund von mir, selbe Situation unstetig beim Film beschäftigt, zahlt seit Jahren keine Abgaben im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für die Zeit in der er nicht arbeitet. Er sagte mir, dass bereits bei einem Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung im Monat das "solidarprinzip" greift und man automatisch den ganzen Monat versichert sei. Das ist mit seiner KV abgesprochen und funktioniert seitdem auch so. Produktionsfirmen melden ihn dann als Personengruppe 118 (unstetig Beschäftigter) an. Bitte nicht falsch verstehen, will das Sozialsystem nicht ausnutzen aber kann das so stimmen?
Wie wäre es in meinem Fall, wenn ich dazu noch einen 400 Euro Job oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen annehme. Würden dann Bruttoeinkommen aus Hauptjob + weitere Einkommen zusammengerechnet und davon der %Satz für die freiw. KV berechnet. (Fliesst die bereits abgezogene Pausche bei Minijobs ebenfall in die Berechnung mit ein?)
Viele Fragen und vielen Dank fürs Feedback
gruß, arcada
habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
seit dem Ende meiner Ausbildung Ende 2006 arbeite ich tageweise sozialversicherungspflichtig als Aufnahmeleiter. Es entstanden bisher geringe Einkommen um die 800 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Dieser Anspruch ist Ende April 08 ausgelaufen.
Da ich mich nun "freiwillig" bei meiner Krankenkasse zu versichern habe, interessiert mich die Beitragsbemessung. Habe bereits mit der BKK-Mobil-Oil telefoniert und der Herr meinte was von 19% (KV+PV) auf Basis meiner monatlichen Erträge. Da ich mit den 800 Euro an der Untergrenze liege, wären die Kosten ja ungefähr bei 150 Euro Eigenanteil
Da meine "unstetige" Beschäftigung" sozialversicherungspfl. ist, werden ja auch schon Beiträge abgezogen. (Bei 800 Brutto ungefähr 70 Euro AN.Anteil KV+Pflege) Würden diese 70 Euro denn dann von den 150 für die freiwillige KV abgezogen werden. Wäre ja eigentlich logisch, oder?
Ein weitere Frage: Da seit dem Ende der Beitragszahlung vom Arbeitsamt nicht mehr durchgängig die Beiträge gezahlt worden sind, möchte die BKK nun eine Nachzahlung. Ist das rechtens, vor dem Hintergrund das ja trotzdem unstetig Beiträge in Höhe von 50-100 Euro (erhöhter KV/PV Anteil aus sozialv. Tätigkeit) geflossen sind; und ich demnach ja auch versichert gewesen bin. Muss ich zahlen?
Zum Schluss nun eine letzte Frage: Ein Freund von mir, selbe Situation unstetig beim Film beschäftigt, zahlt seit Jahren keine Abgaben im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für die Zeit in der er nicht arbeitet. Er sagte mir, dass bereits bei einem Tag versicherungspflichtiger Beschäftigung im Monat das "solidarprinzip" greift und man automatisch den ganzen Monat versichert sei. Das ist mit seiner KV abgesprochen und funktioniert seitdem auch so. Produktionsfirmen melden ihn dann als Personengruppe 118 (unstetig Beschäftigter) an. Bitte nicht falsch verstehen, will das Sozialsystem nicht ausnutzen aber kann das so stimmen?
Wie wäre es in meinem Fall, wenn ich dazu noch einen 400 Euro Job oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen annehme. Würden dann Bruttoeinkommen aus Hauptjob + weitere Einkommen zusammengerechnet und davon der %Satz für die freiw. KV berechnet. (Fliesst die bereits abgezogene Pausche bei Minijobs ebenfall in die Berechnung mit ein?)
Viele Fragen und vielen Dank fürs Feedback
gruß, arcada
Hallo,
die schreibst, daß du bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, warum dann noch freiwillig versichern ? Wenn von der Beschäftigung bereits Beiträge bezahlt werden, ist eine freiwillige nicht mehr nötig.
Entweder freiwillig(wenn kein Arbeitnehmer) oder pflichtig, aber nicht beides.
Der Betragssatz für freiw. Mitglieder ohne Krankengeld liegt bei der Mobil Öl bei 12,6 % + Pflege.
Nachzahlungen sind Quatsch, wenn bereits eine Pflichtversicherung besteht.
Zum Freund: Selbe Situation: wenn eine Beschäftigung besteht und er hieraus versichert ist, ist eine freiw. Versicherung überflüssig.
Wenn man einen Tag im Monat versichert ist, und folglich nur für diesen Tag bei der Kasse angemeldet ist, besteht auch die Versicherung nur für einen Tag. Vielleicht verwechselt du das mit der Rentenversicherung.
Wenn mehrere 400 € Jobs gemacht werden, werden diese zusammen gezählt, d.h. so berechnet als wenn du insgesamt nur einen Job hättest und bist wiederum versicherungsplichtig - auch hier keine freiwillige KV notwendig.
Gruß, Rentner
die schreibst, daß du bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, warum dann noch freiwillig versichern ? Wenn von der Beschäftigung bereits Beiträge bezahlt werden, ist eine freiwillige nicht mehr nötig.
Entweder freiwillig(wenn kein Arbeitnehmer) oder pflichtig, aber nicht beides.
Der Betragssatz für freiw. Mitglieder ohne Krankengeld liegt bei der Mobil Öl bei 12,6 % + Pflege.
Nachzahlungen sind Quatsch, wenn bereits eine Pflichtversicherung besteht.
Zum Freund: Selbe Situation: wenn eine Beschäftigung besteht und er hieraus versichert ist, ist eine freiw. Versicherung überflüssig.
Wenn man einen Tag im Monat versichert ist, und folglich nur für diesen Tag bei der Kasse angemeldet ist, besteht auch die Versicherung nur für einen Tag. Vielleicht verwechselt du das mit der Rentenversicherung.
Wenn mehrere 400 € Jobs gemacht werden, werden diese zusammen gezählt, d.h. so berechnet als wenn du insgesamt nur einen Job hättest und bist wiederum versicherungsplichtig - auch hier keine freiwillige KV notwendig.
Gruß, Rentner
Danke für die schnelle Antwort,
Wie gesagt, ich arbeite ja auch nur an bestimmten Tagen. D.h. ich wäre ja auch nur an den 6 bis 7 Tagen über meinen Arbeitgeber krankenversichert. Für die restlichen Tage des Monats müsste ja dann zusätzlich eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.
Eine wichtige Frage wäre, ob die Beiträge, die an diesen Tagen an die KV von meinem Arbeitgeber abgeführt werden von dem monatlichen Betrag (für die zusätzliche frw. Vers.) abgezogen werden.
Oder wird gesagt. Er hat 8 Tage gearbeitet, so muss er sich an den restlichen Tagen des Monats selber versichern. Wie wird das genau berechnet
Das mit den Nachzahlung ist halt die Frage. Mobil-Oil sagte mir, da das Arbeitsamt seit Ende April keine Beiträge mehr abgeführt hat kein Versichungsschutz mehr bestand.
Wie gesagt, ich arbeite ja auch nur an bestimmten Tagen. D.h. ich wäre ja auch nur an den 6 bis 7 Tagen über meinen Arbeitgeber krankenversichert. Für die restlichen Tage des Monats müsste ja dann zusätzlich eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.
Eine wichtige Frage wäre, ob die Beiträge, die an diesen Tagen an die KV von meinem Arbeitgeber abgeführt werden von dem monatlichen Betrag (für die zusätzliche frw. Vers.) abgezogen werden.
Oder wird gesagt. Er hat 8 Tage gearbeitet, so muss er sich an den restlichen Tagen des Monats selber versichern. Wie wird das genau berechnet
Das mit den Nachzahlung ist halt die Frage. Mobil-Oil sagte mir, da das Arbeitsamt seit Ende April keine Beiträge mehr abgeführt hat kein Versichungsschutz mehr bestand.
Wenn du eine sozialversicherungsplichtige Beschäftigung hast, wirst du vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse an- und abgemeldet. Über die Meldung müßstet du Beescheid bekommen. Wenn´s unklar ist, dann einfach mal nachfragen.
Wenn du immer angemeldet bleibst, ist es egal, ob du deinen Montslohn in nur 6 oder in 30 verdienst. Angemeldet sein, heißt auch versichert sein und somit keine freiwillige Versicherung notwendig.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß dein Chef laufend an- und abmeldet.
Im Übrigen gibt´s noch den sog. nachgehenden Leistungsanspruch, d.h. du bist bis zu 4 Wochen nach Ende der Beschäftigung auch noch versichert, sofern du keine sonstigen Erwerbseinkommen hast, oder eine Familienversicherung möglich ist.
Die Frage der Nachzahlung (freiw. Versicherung) stellt sich nur dann, wenn keine Pflichtversicherung bestand, was nach deinen Angaben ja bestand.
Gruß, Rentner
Wenn du immer angemeldet bleibst, ist es egal, ob du deinen Montslohn in nur 6 oder in 30 verdienst. Angemeldet sein, heißt auch versichert sein und somit keine freiwillige Versicherung notwendig.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß dein Chef laufend an- und abmeldet.
Im Übrigen gibt´s noch den sog. nachgehenden Leistungsanspruch, d.h. du bist bis zu 4 Wochen nach Ende der Beschäftigung auch noch versichert, sofern du keine sonstigen Erwerbseinkommen hast, oder eine Familienversicherung möglich ist.
Die Frage der Nachzahlung (freiw. Versicherung) stellt sich nur dann, wenn keine Pflichtversicherung bestand, was nach deinen Angaben ja bestand.
Gruß, Rentner
M.E. besteht eine Pflichtversicherung und daher Krankenversicherungsschutz selbst bei nur tageweiser Beschäftigung für den ganzen Monat. Ggf. mit der Einschränkung, dass der monatliche Verdienst höher als 400 EUR liegen muss - andernfalls würde eine andere Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen.
Vgl. § 232 SGB V:
§ 232 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter
(1) 1Für unständig Beschäftigte ist als beitragspflichtige Einnahmen ohne Rücksicht auf die Beschäftigungsdauer das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur Höhe von einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 zugrunde zu legen. 2Die §§ 226 und 228 bis 231 dieses Buches sowie § 23a des Vierten Buches gelten.
(2) 1Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die genannte monatliche Bemessungsgrenze nach Absatz 1, sind bei der Berechnung der Beiträge die einzelnen Arbeitsentgelte anteilmäßig nur zu berücksichtigen, soweit der Gesamtbetrag die monatliche Bemessungsgrenze nicht übersteigt. 2Auf Antrag des Mitglieds oder eines Arbeitgebers verteilt die Krankenkasse die Beiträge nach den anrechenbaren Arbeitsentgelten.
(3) Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.
Vgl. § 232 SGB V:
§ 232 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter
(1) 1Für unständig Beschäftigte ist als beitragspflichtige Einnahmen ohne Rücksicht auf die Beschäftigungsdauer das innerhalb eines Kalendermonats erzielte Arbeitsentgelt bis zur Höhe von einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 zugrunde zu legen. 2Die §§ 226 und 228 bis 231 dieses Buches sowie § 23a des Vierten Buches gelten.
(2) 1Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die genannte monatliche Bemessungsgrenze nach Absatz 1, sind bei der Berechnung der Beiträge die einzelnen Arbeitsentgelte anteilmäßig nur zu berücksichtigen, soweit der Gesamtbetrag die monatliche Bemessungsgrenze nicht übersteigt. 2Auf Antrag des Mitglieds oder eines Arbeitgebers verteilt die Krankenkasse die Beiträge nach den anrechenbaren Arbeitsentgelten.
(3) Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist.
@Rentner:
Doch, die melden mich jedes mal an bzw. wieder ab.
Bzgl. der Nachzahlung ist halt die Frage, ob die Pflichtversicherung, die ja an 8 Tagen jeweils in den Monaten Mai und Juni vom Arbeitgeber an die BKK bezahlt wurde dazu führte, dass ich den ganzen Monat pflichtversichert gewesen bin - und für die Tage an denen dies nicht der Fall war eine Nachzahlung zu leisten habe
@Bodi:
Monatlicher Verdienst lag in beiden Monaten bei 800 Brutto. Ja, dieser Betrag ist Grundlage für die Abzüge, die der Arbeitgeber ja eh schon direkt an die Krankenkasse abführt. Ist nun die Frage, ob dazu dann noch für die Tage an denen nicht gearbeitet wurde zusätzlich Beiträge im Rahmen der freiwilligen Versicherung abzuführen sind. (so wie mir das die BBK mitteilte)
Vielen Dank für Eure Mühe
Doch, die melden mich jedes mal an bzw. wieder ab.
Bzgl. der Nachzahlung ist halt die Frage, ob die Pflichtversicherung, die ja an 8 Tagen jeweils in den Monaten Mai und Juni vom Arbeitgeber an die BKK bezahlt wurde dazu führte, dass ich den ganzen Monat pflichtversichert gewesen bin - und für die Tage an denen dies nicht der Fall war eine Nachzahlung zu leisten habe
@Bodi:
Monatlicher Verdienst lag in beiden Monaten bei 800 Brutto. Ja, dieser Betrag ist Grundlage für die Abzüge, die der Arbeitgeber ja eh schon direkt an die Krankenkasse abführt. Ist nun die Frage, ob dazu dann noch für die Tage an denen nicht gearbeitet wurde zusätzlich Beiträge im Rahmen der freiwilligen Versicherung abzuführen sind. (so wie mir das die BBK mitteilte)
Vielen Dank für Eure Mühe
habe eben nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Und es sieht anscheinend wirklich so aus, dass ich keine zusätzliche freiwillige Krankenversicherung abschließen muss, da der Versicherungsschutz noch bis zu 4 Wochen nach Abmeldung greift.
Ich würde also theorethisch bei nur einem Tag Arbeit im Monat permanent Versicherungsschutz genießen. Da ich mich nun auch nicht mehr freiwillig versichern muss - ist die Nachzahlung hier auch hinfällig.
Klasse - vielen Dank nochmal für die Hinweise
gruß
Ich würde also theorethisch bei nur einem Tag Arbeit im Monat permanent Versicherungsschutz genießen. Da ich mich nun auch nicht mehr freiwillig versichern muss - ist die Nachzahlung hier auch hinfällig.
Klasse - vielen Dank nochmal für die Hinweise
gruß