KKH

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Luschen
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KKH

Beitrag von Luschen » 08.06.2008, 20:40

Moin. :D

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem: Ich bin seit Juni 2007 krank geschrieben, war im Januar zur Reha (weiter arbeitsunfähig bei über 3 aber unter 6 Stunden) und im April zur Untersuchung beim Med. Dienst.
Am 19.05.2008 ruft mich ein Mitarbeiter meiner Krankenversicherung (KKH) an und teilt mir mit, dass zum 22.05.2008 die Zahlung an Krankengeld eingestellt wird. Nun denn... Ich weise ihn darauf hin, dass ich wegen psychosomatischer Beschwerden nicht "Wegefähig" und somit nicht arbeitsfähig bin, was ihn jedoch nicht interessiert.
Heute (30.05.2008) bekomme ich Post von der KKH. Das Schreiben ist datiert vom 19.05.2008 und wurde am 29.05.2008 mit Poststempel Hamburg versandt. Man stelle mir die Krankegeldzahlung mit Wirkung zum 22.05.2008 ein und ich soll mich umgehend bei Arbeitsamt melden. Da bei mir der Postbote erst gegen 14.00 Uhr die Post einwirft, hatte ich noch nicht einmal die Möglichkeit, mich am 30.05.2008 noch arbeitslos zu melden.
Weiss hier jemand mehr zur Rechtsbelehrung, die ja nicht am Telefon stattgefunden hatte?

Ein schlechter Scherz, oder? :cry:

Danke für Anregungen und Tipps.

Luschen :(

Rossi
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Beitrag von Rossi » 08.06.2008, 23:56

Jooh klasse, die KKH hat einfach und stumpf die gesetzliche Frist für die Bekanntabe dieses Bescheides (3 Tage) eingerechnet und den Hahn zugedreht.

Dann mache doch mal Kopie des Poststempels und schicke diese an die KKH.

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 09.06.2008, 19:32

Also wenn ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt wird, begründet dies zumindest mal eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Daher schnell bei der zuständigen Rentenversicheurng beantragen. Für den Rest der Lesitungsfähigkeit ist dann entweder die Krankenkasse oder eben das Arbeitsamt zur Zahlung verpflichtet.

Der KKH würd ich mal ein paar Takte schreiben. Und dann ggf. mal beim Sozialgericht ein Eilverfahren zur weiteren Zahlung des Krankengeldes durch die KKH erwirken.

Kann ja nicht jeder machen was er will -auch die KKH nicht-!

Mein letzter Tipp: UNBEDINGT DIE KASSE WECHSELN!!!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.06.2008, 20:35

Hallo,

ganz wichtig: Ihr Arzt muss gegen diese Gesundschreibung Widerspruch einlegen. Sie machen das zusätzlich auch, mit dem Hinweis, dass die Zahlung nicht rückwirkend eingestellt werden darf.
Ein derartiger Bescheid darf eigentlich nur für die Zukunft ausgestellt werden, denn rückwirkend können Sie sich nicht arbeitslos melden und haben deshalb Nachteile. Andererseits, was haben Sie seit dem Anruf am 19.05.08 gemacht? Sie wussten doch, dass da was kommt.

Nur zum Anwalt zu rennen bringt gar nichts. Der Arzt darf Sie nicht so einfach weiter krank schreiben. Die Kasse zu wechseln ist vielleicht für die Zukunft ratsam, aber zur Zeit kontraproduktiv, weil Sie dann dem Geld garantiert noch mehr hinterherrennen.

Schreiben Sie der KKH, dass Sie das Gutachten haben wollen, wo drin steht, dass Sie arbeitsfähig sind. Und dann soll der Doc was schreiben. Die Zeit drängt.

LG, Fee

Luschen
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Beitrag von Luschen » 30.07.2008, 22:51

Und es geht weiter:
Mein Hausarzt widerspricht dem Gutachten nicht mit der Begründung, dass ich ja 3 - bis unter 6 Stunden arbeitsfähig wäre. Eine Einsicht des Gutachtens des MdK verweigert er mir mit dem Hinweis, es wäre "vertraulich".
Ich bekam die Tage Post vom VdK, der mich vertritt in dem von der KKH geschrieben ist, dass mein Hausarzt versehentlich den Zahlschein am 29.05.2008 mit weiter arbeitsunfähig angekreuzt hatte.
Zudem hatte ich am 29.07.2008 den Zahlschein persönlich bei der Krankenkasse abgegeben und keiner der Mitarbeiter hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich arbeitslos melden muss.
Es geht hierbei zumindestens um ca. 10 Tage Krankengeld, was mir natürlich jetzt fehlt.
Weiss jemand Rat, wie ich mich weiterhin verhalten soll?

Beste Grüße
Luschen

NuRock
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Beitrag von NuRock » 31.07.2008, 19:51

Ich glaube eher, dass ihr Arzt für arbeitsfähig gehalten hat und er einer von den vielen ist, die ihnen dies nicht gerne mitteilen und einfach den Auszahlschein in die Hand drücken.

Was die KKH praktiziert hat, ist natürlich auch nicht schön.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Der VdK ist ja schon eingeschaltet.

Luschen
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Beitrag von Luschen » 01.08.2008, 16:34

Hier noch einmal komplett:

Am 19.05.2008 rief mich ein Herr M. von der KKH an und teilte mir mit, dass meine Krankengeldzahlungen zum 22.05.2008 nach Gutachten des MdK eingestellt werden. Er hätte mir angeblich diesen Bescheid vor Tagen mit der Post geschickt, der wäre aber wieder an die KKH zurückgekommen. Ich antwortete bei diesem Telefonat, dass ich das bitte schriftlich haben möchte und wies Herrn M. auf meine psychosomatischen Störungen und fehlende Wegefähigkeit hin.
Bei diesem Telefonat kam es zu keiner Rechtsbelehrung seitens Herrn M. und somit der KKH.

Am 21.05.2008 suchte ich meinen Hausarzt Herrn Dr. X auf. Auf Nachfrage wegen dem Gutachten des MdK verneinte Herr Dr. X, dass er das Gutachten des MdK bis zu diesem Zeitpunkt erhalten hatte. Ferner hatte ich von der KKH bis dato keine schriftliche Bestätigung unseres Telefonats vom 19.05.2008.

Am 29.05.2008 suchte ich Herrn Dr. X zwecks Verlängerung des Zahlscheins in Bezug auf Krankengeld durch die KKH auf. Es kam zu keinem Gespräch mit Herrn Dr. X und der Zahlschein wurde kommentarlos ausgefüllt und unterschrieben.
Jetzt behauptet mein Hausarzt, er hätte das Kreuzchen falsch gesetzt.
Ein langjähriger Hausarzt wird bestimmt nicht „versehentlich“ ein Kreuz falsch setzen, da er so etwas täglich macht.

Im April schrieb Dr. X an den MdK u. A.: AU-Ende voraussichtlich zum: Nicht absehbar…

Am selben Tag (29.05.2008) brachte ich den Zahlschein persönlich zur KKH in Lübeck. (Persönlich, weil schon einmal mein Zahlschein den Weg vom Briefkasten in die Hände eines Mitarbeiters der KKH nicht gefunden hatte.)
Spätestens hier hätte man mich darauf hinweisen müssen, dass mir nur Krankengeld bis zum 21.05.2008 gezahlt würde.

Freitagnachmittag, den 30.05.2008 hatte ich dann Post von der KKH aus Hamburg, datiert auf den 19.05.2008, laut Poststempel am 29.05.2008 in Hamburg abgeschickt mit dem Hinweis, dass meine Krankengeldzahlung zum 22.05.2008 eingestellt würden.
Ich hatte somit erst am 02.06.2008 die Möglichkeit, mich bei der Agentur für Arbeit wieder erwerbslos zu melden.
Es fehlen mir für 10 Tage (23.05. – 01.06.2008) Krankengeld, was eine Summe von ca. € 340.- ausmacht.

Zur Arbeitsfähigkeit:

Der MdK hatte im September 2007 ein Gutachten nach Aktenlage erstellt, in dem ich weiterhin nicht arbeitsfähig war.

Im Januar 2008 wurde nach 3 Wochen Reha-Aufenthalt in der Parklandklinik Bad Wildungen/Reinhardshausen unter Punkt 10. (Sozialmedizinische Epikrise) des Entlassungsberichts geschrieben: Herr P. wurde nach einer 3-wöchigen Behandlung
in unverändertem Befinden und als weiterhin arbeitsunfähig in die haus- und fachärztliche Behandlung entlassen.


Obwohl sich mein Gesundheitszustand seitdem nicht gebessert hat, wurde im April 2008 seitens des MdK auf einmal eine Arbeitsfähigkeit laut Gutachten – welches aber für mich weder über den Mdk noch Dr. X, da vertraulich, ersichtlich ist – festgestellt.
Ich habe durch psychosomatische Störungen sehr starke Schmerzen beim gehen und kann nicht weiter als 150 m laufen, keine Treppen steigen und nicht länger als 1 Stunde sitzen.

Somit bin ich nicht "Wegefähig".

Weiss jemand Rat, was ich weiter machen kann?

Beste Grüße
Luschen

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