Rückwirkend gesundschreiben und Krankengeldeinstellung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Poldi84
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Rückwirkend gesundschreiben und Krankengeldeinstellung

Beitrag von Poldi84 » 13.11.2013, 11:48

Hallo,
ich hoffe mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann...

Die Sache ist, dass mein Freund seit etwas über einem Jahr krank geschrieben ist. Rein rechnerisch steht ihm bis Feb. 2014 Krankengeld zu. Er hat auch brav die Krankengeldauszahlungsscheine beim Arzt eingereicht. Dieser Arzt hat dann einen Fehler gemacht, weil er den Patient verwechselte, und ihn im Oktober rückwirkend für September gesund geschrieben. Daraufhin stellte die Krankenkasse die Zahlung ein. Mein Freund versuchte dies zu klären, indem er abermals zum Arzt ging, und die Praxis bat, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um zu erklären, dass ein Fehler vorliegt. Die Artzpraxis versprach dies zu tun, und sich zu melden, wenn es Probleme gibt. Dieses Gespräch fand ca. im 2/3. des Oktobers statt.

Weder Krankenkasse, noch Arzt meldeten sich. Die Krankenkasse meldete sich auch nicht auf Aufforderung meines Freunds, der über den Status des Krankengeldbezugs informiert werden wollte. Krankengeld wurde bis dato immer noch nicht bezahlt.

Kann der Arzt einfach so gesund schreiben? Und darf die Krankenkasse - bei einem vom Arzt zugegebenen Fehler! - das Krankengeld einbehalten? Ausgesteuert ist mein Freund ja nicht, und er bekam auch kein Schreiben über eine baldige Aussteuerung. So langsam wird's schuldentechnisch kritisch, weil er seine Miete, Versicherungen, Sprit, Essen, Telefon etc. nicht bezahlen kann. Schulden sind schon da - weil ihm eben das Krankengeld seit Anfang September fehlt. Wohin kann man sich wenden, um quasi sofort Geld zu bekommen/die Krankenkasse dazu zu bewegen das Geld von Sept. bis heute zu zahlen?

Vielen Dank schon mal für Hilfe.

Viele Grüße,
Poldi

Poet
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Beitrag von Poet » 13.11.2013, 22:27

@Poldi84: Die Krankenkasse ist an die Meldung des Arztes gebunden, nur er kann die falsche Meldung aufheben. Ein Arzt schreibt dabei nicht "gesund" sondern er schreibt jmd. nicht weiter arbeitsunfähig. Das wird hier passiert sein aber dabei den falschen Patienten getroffen haben. Habe ich zwar persönlich noch nie gehört aber was soll's. Die Krankenkasse behält das Geld nicht ein, sie kann KRG überhaupt nur bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit zahlen. Dein Kumpel muss also in der Arztpraxis nochmal aufschlagen und am besten nicht eher gehen bis er das Schreiben über die Korrektur der AU vom Arzt in der Hand hält. Und dann ganz schnell zur Kasse damit...

Poldi84
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Beitrag von Poldi84 » 13.11.2013, 22:46

Hallo Poet,
in der Arztpraxis war er bereits. Dort wurde ihm ja versichert, dass sich die Arztpraxis nochmal melden würde, wenn es schief gehen sollte. Er hat von der Artzpraxis nix gehört. Genauso hat er von der Krankenkasse auch auf Nachfrage nix mehr gehört... Morgen geht er noch mal zum Arzt. Was, wenn das nicht nützt?
Viele Grüße,
Poldi

Poet
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Beitrag von Poet » 13.11.2013, 22:47

@Poldi: Rein hypothetische Frage. Es muss was nützen, denn dort wurde der Fehler gemacht und dort muss er auch behoben werden.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.11.2013, 23:14

Hallo,

ich Frage mich gerade wie so ein Fehler passieren kann. Normalerweise hat der Patient einen Termin beim Arzt, führt dort ein Gespräch und nach dem Gespräch gibt es das Ergebnis auf dem Auszahlschein. Also arbeitsunfähig oder nicht. Wie da eine Verwechselung vorkommen kann erschliesst sich mir gerade nicht, aber gut.

Vor 6 Wochen ist also der Fehler passiert. Ich würde ja schon längst das "Heft des Handelns" in die Hand nehmen.


Frag doch bei der Kasse was sie benötigen, um diesen Fehler zu beheben. Dann gehst Du zum Arzt und holst die Bescheinigung und schickst die selber zur Kasse.

Und dann fragst Du 3 Tage später nach dem Stand nach.

Poldi84
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Beitrag von Poldi84 » 20.12.2013, 14:38

Danke. Hat sich inzwischen erledigt. Die KK zahlte dann einfach wieder...

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