Krankengeld vorläufig bis Klärung MDK ?

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Moderator: Czauderna

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Takamine
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Krankengeld vorläufig bis Klärung MDK ?

Beitrag von Takamine » 12.11.2013, 14:27

Hallo, leider habe ich in der Suchfunktion nichts finden können, daher stelle ich diese knappe Frage einmal hier:

Ich bin kurz vor Ende des Auslaufens von ALG 1 erkrankt. Mir liegen Jobangebote vor, die ich gerne wahrnehmen würde, derzeit jedoch aufgrund der Erkrankung nicht wahrnehmen kann.

Das Krankengeld habe ich bei der Kasse beantragt, diese informierte mich jedoch, dass die Kasse meinen Fall erst sozialmedizinisch prüfen lassen möchte.

Ich gehe davon aus, dass ich demnach einen Termin beim MDK bekommen werde, vor dem ich auch keine Angst habe.

Allerdings ergeben sich hieraus zwei Fragen für mich.

1) Sollte der MDK Termin erst nach Ablauf des jetzigen AU-Zeitraumes (bis 20.11.) stattfinden, gibt es dann einen Anspruch darauf, dass die Kasse mir bereits vor dem MDK Termin vorläufig bis zum Ende dieses Zeitraumes KG bewilligt und auszahlt ?

2) Oder muss ich ALG II beantragen, worauf die Kasse mich hingewiesen hat ? Wenn ja, wie gehe ich mit der "3 Stunden Frage" um, die es auf dem Antrag anzukreuzen gilt ? Müsste ich nicht eigentlich gleich beim Sozialamt vorstellig werden, wenn ich gar nicht in der Lage bin die 3 Stunden zu arbeiten ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.11.2013, 17:12

Hallo,
also, zunächst bist du arbeitsunfähig und diese Arbeitsunfähigkeit ist während des Leistungsbezuges (ALG-1) eingetreten. Demnach besteht nach Wegfall des ALG-1 ein Anspruch auf Krankengeld. Dass die Kasse hier den MDK eingeschaltet hat ist meiner Meinung nach erst einmal unerheblich für den Anspruch, es sei denn der MDK würde deinem Arzt unterstellen, dass er grundlos eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Das halte ich für unwahrscheinlich - wahrscheinlicher ist, dass der MDK. die Dauer der Arbeitsunfähigkeit begrenzen wird. Eine Bewilligung bzw. eine Auszahlung des Krankengeldes für zukünftige Zeiträume gibt es nicht,
d h. die Bewilligung der Kasse wird für die Dauer der festgestellten Arbeitsunfähigkeit ausgestellt und Krankengeld nur für zurückliegende Zeiträume gezahlt.
Gruss
Czauderna

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