Antrag auf Teilhabe
Moderator: Czauderna
Antrag auf Teilhabe
Mein Mann ist 58 Jahre alt, war im Sommer zur Reha wegen COPD III, seitdem ist er krankgeschrieben und bekommt Krankengeld. Er ist zu 30 Prozent schwerbehindert, wegen des Behinderungsgrades läuft noch das Widerspruchsverfahren. Nun hat ihn die Krankenkassen angeschrieben, der MDK würde ihn für leichte Tätigkeiten als arbeitsfähig ansehen und er soll mal in seiner Firma fragen, ob es dort nicht eine leichte Tätigkeit für ihn gibt und dann soll er Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Es ist klar, dass ihn die Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug raus haben will. Das mit dem Teilhabeantrag funktioniert aber bereits deshalb nicht, weil seine Firma gerade in Insolvenz gegangen ist, er wird also demnächst die Kündigung vom Insolvenzverwalter kriegen. Wie geht es nun für ihn weiter? Kann die Krankenkasse ihn jetzt zwingen, einen Rentenantrag zu stellen?
Nein.
Und zur Teilhabe kann er so weit ich weiß auch nicht gezwungen werden,
aber dein Ansprechpartner in deiner nähe ist hier zu finden..
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
lg
Und zur Teilhabe kann er so weit ich weiß auch nicht gezwungen werden,
aber dein Ansprechpartner in deiner nähe ist hier zu finden..
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lg
zur Teilhabe gezwungen werden klingt ja ziemlich negativ, eigentlich sollte es doch eine Chance sein...
die Kasse kann sehr wohl nach § 51 SGB V zur Antragstellung LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) auffordern und dann ist man sehr wohl "gezwungen", da auch mitzumachen, sonst kann das zum Versagen des Krankengeldes führen
ich würde mir erstmal die Frage stellen: wie stellt sich dein 58jähriger Mann seine Zukunft vor? sollte er die 50% GdB tatsächlich bekommen kann er frühestens 2016 mit 10,8% Abschlägen in Altersrente gehen, das sind noch über 3 Jahre (Überbrückung mit KRG wird also eher nicht gehen)und die Abschläge hat er auch für immer, da ist doch zumindest der Versuch noch einen leidensgerechtne Job zu finden (da er offenbar eh gekündigt wird) keine schlechte Idee
die Kasse kann sehr wohl nach § 51 SGB V zur Antragstellung LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) auffordern und dann ist man sehr wohl "gezwungen", da auch mitzumachen, sonst kann das zum Versagen des Krankengeldes führen
ich würde mir erstmal die Frage stellen: wie stellt sich dein 58jähriger Mann seine Zukunft vor? sollte er die 50% GdB tatsächlich bekommen kann er frühestens 2016 mit 10,8% Abschlägen in Altersrente gehen, das sind noch über 3 Jahre (Überbrückung mit KRG wird also eher nicht gehen)und die Abschläge hat er auch für immer, da ist doch zumindest der Versuch noch einen leidensgerechtne Job zu finden (da er offenbar eh gekündigt wird) keine schlechte Idee
Natürlich wird er den Antrag auf Teilhabe stellen, ist ja nicht grundsätzlich etwas Schlechtes. Allerdings machen wir uns keine Illusionen, dass er tatsächlich noch einen leidensgerechten Job erhalten wird. Denn als leidensgerechter Job käme nur etwas ohne körperliche Arbeit in Frage, ergo im Büro. Und dafür ist jemand, der sein ganzes Leben lang auf dem Bau verbracht hat, nicht geeignet und nicht qualifiziert.
Formulare
Die Aufforderung zur Antragstellung binnen 10 Wochen ist nun eingetroffen. Allerdings sind keine Antragsformulare dabei gewesen. Muss man die sich selber bei der Rentenversicherung holen oder werden die noch von der KK geschickt? In dem Aufforderungsschreiben gibt es dazu keine Hinweise.