Es geht um eine längere Reise. Ich arbeite Selbstständig als Erlebnispädagoge und meine Saison ist im November zu Ende. Deshalb möchte ich nach Süden ziehen und dort überwintern (arbeiten für Kost und Logie).
Ich wollte meine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland für diese Zeit ruhen lassen, so wie ich es auch schon vor zwei Jahren gemacht habe. Eine Mitarbeiterin sagte es wäre kein Problem wenn ich einen Brief schreibe und das Flugticket und eine Kopie der Auslandsreiseversicherung beilege. Jetzt bekam ich einen Brief in dem sie noch eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt fordern.
Ich möchte mich aber nicht in Deutschland abmelden.
Meine Informationen von vor Zwei Jahren waren, dass ich die Versicherung aussetzten kann und diese ab dem Zeitpunkt an dem ich wieder Deutschen Boden betrete wieder aufgenommen wird.
Stillegen Aussetzten Kündigen Krankenkasse
Moderator: Czauderna
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Hallo,
aus meiner Sicht gilt hier Folgendes:
- jeder der in Deutschland wohnt, MUSS ja krankenversichert sein
- die bisherige Krankenversicherung muss demnach fortgesetzt werden, wenn kein anderweitiger KV-Schutz besteht
Du wohnst laut Meldeadresse halt noch in Deutschland, also greift diese Pflicht bei Dir. Es sei denn, der 2. Punkt oben trifft nicht zu. Sprich: Du hast eine anderweitige Krankenversicherung, z.B. halt im Urlaubsland, welcher sich auch auf Deutschland erstreckt. Dieses gilt es dann nachzuweisen.
Manches Mal wird von den KK'n halt auch nur ein Flugticket akzeptiert, dass sich derjenige nicht mehr in Deutschland aufgehalten hat.
Ein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt, so wie bei Dir wohl geplant, ersetzt aber nicht gleich die Tatsache, noch in Deutschland zu wohnen. Desh. ist eigentlich auch immer eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt erforderlich.
Gruß
Sportsfreund
aus meiner Sicht gilt hier Folgendes:
- jeder der in Deutschland wohnt, MUSS ja krankenversichert sein
- die bisherige Krankenversicherung muss demnach fortgesetzt werden, wenn kein anderweitiger KV-Schutz besteht
Du wohnst laut Meldeadresse halt noch in Deutschland, also greift diese Pflicht bei Dir. Es sei denn, der 2. Punkt oben trifft nicht zu. Sprich: Du hast eine anderweitige Krankenversicherung, z.B. halt im Urlaubsland, welcher sich auch auf Deutschland erstreckt. Dieses gilt es dann nachzuweisen.
Manches Mal wird von den KK'n halt auch nur ein Flugticket akzeptiert, dass sich derjenige nicht mehr in Deutschland aufgehalten hat.
Ein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt, so wie bei Dir wohl geplant, ersetzt aber nicht gleich die Tatsache, noch in Deutschland zu wohnen. Desh. ist eigentlich auch immer eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt erforderlich.
Gruß
Sportsfreund
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Wichtig ist, dass die private Auslandskrankenversicherung als anderweitige Absicherung anerkannt ist, dann ist keine Abmeldung in D erforderlich. Nähere Infos: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf
Re: Stillegen Aussetzten Kündigen Krankenkasse
http://www.krankenkassenforum.de/stille ... t7670.htmlhofighana hat geschrieben:Es geht um eine längere Reise. Ich arbeite Selbstständig als Erlebnispädagoge und meine Saison ist im November zu Ende. Deshalb möchte ich nach Süden ziehen und dort überwintern (arbeiten für Kost und Logie).
Ich wollte meine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland für diese Zeit ruhen lassen, so wie ich es auch schon vor zwei Jahren gemacht habe. Eine Mitarbeiterin sagte es wäre kein Problem wenn ich einen Brief schreibe und das Flugticket und eine Kopie der Auslandsreiseversicherung beilege. Jetzt bekam ich einen Brief in dem sie noch eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt fordern.
Ich möchte mich aber nicht in Deutschland abmelden.
Meine Informationen von vor Zwei Jahren waren, dass ich die Versicherung aussetzten kann und diese ab dem Zeitpunkt an dem ich wieder Deutschen Boden betrete wieder aufgenommen wird.
doppelpost?