Beamtin mit einem „Hausmann“ verheiratet
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 08.09.2013, 19:49
Beamtin mit einem „Hausmann“ verheiratet
Hallo liebe Mitleser,
ich rätsel seit Wochen... (eher Monaten) über Fragen und finde keine Antwort.
Zur Situation:
Ich bin Beamtin im m.D. in NRW und somit beihilfeberechtigt und privat versichert. Mein Ehemann ist seit Mai 2012 leider wieder arbeitslos. Er hat keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt. (Auch von sonstigen Behörden bekommen wir keine Leistungen, da ich Einkommen habe.)
Mein Ehemann war bei BKK Taunus versichert, welche ja 2x fusioniert hat und mittlerweile der DAK Gesundheit „angehört“.
Bei einer früheren Arbeitslosigkeit von Februar 2012 bis April 2012 war mein Mann bereits ohne Bezüge und hat der DAK auf Anfrage mitgeteilt, er wäre jetzt Hausmann. Im Vordruck gab es diese Ankreuzmöglichkeit mit der Angabe...Hausfrau/mann . Keine Reaktion der Krankenkasse.
Als er letztes Jahr im Juni diese Angabe wieder machen wollte, gab es das auf einmal nicht mehr. Die Krankenkasse auf mehrere Schreiben nicht reagiert. Bei einem Telefonat Mitte 2013 hat man sich nach meinem Einkommen erkundigt und gleich am Telefon gesagt, die Nachzahlung von 2.8000,- EUR könnte man in Raten zahlen. Wir sollten einen Vordruck über Einkommen u.ä. ausfüllen und rüberschicken. Ich muss gestehen, dass hat mein Mann bisher nicht gemacht. Ich bin gerne bereit einen monatlichen Beitrag zu zahlen, aber wieso berechnet von meinem EK? Ich trage schon alle Verpflichtungen seit Monaten allein.
Was nu? Mein Mann muss dringend mal zum Zahnarzt.
Zu seiner Entschuldigung sei folgendes angemerkt. Ich bin im Oktober 2012 an einem bösartigen Brustkrebs operiert worden. Die Bestrahlung war erst im Februar 2013 beendet. Seit dieser Zeit kämpfen wir gegen die doofen Nachwirkungen dieser Erkrankung sowie der Medikamente. Ich weiss nicht weiter ...
Lieben Gruss,
Steffi
ich rätsel seit Wochen... (eher Monaten) über Fragen und finde keine Antwort.
Zur Situation:
Ich bin Beamtin im m.D. in NRW und somit beihilfeberechtigt und privat versichert. Mein Ehemann ist seit Mai 2012 leider wieder arbeitslos. Er hat keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt. (Auch von sonstigen Behörden bekommen wir keine Leistungen, da ich Einkommen habe.)
Mein Ehemann war bei BKK Taunus versichert, welche ja 2x fusioniert hat und mittlerweile der DAK Gesundheit „angehört“.
Bei einer früheren Arbeitslosigkeit von Februar 2012 bis April 2012 war mein Mann bereits ohne Bezüge und hat der DAK auf Anfrage mitgeteilt, er wäre jetzt Hausmann. Im Vordruck gab es diese Ankreuzmöglichkeit mit der Angabe...Hausfrau/mann . Keine Reaktion der Krankenkasse.
Als er letztes Jahr im Juni diese Angabe wieder machen wollte, gab es das auf einmal nicht mehr. Die Krankenkasse auf mehrere Schreiben nicht reagiert. Bei einem Telefonat Mitte 2013 hat man sich nach meinem Einkommen erkundigt und gleich am Telefon gesagt, die Nachzahlung von 2.8000,- EUR könnte man in Raten zahlen. Wir sollten einen Vordruck über Einkommen u.ä. ausfüllen und rüberschicken. Ich muss gestehen, dass hat mein Mann bisher nicht gemacht. Ich bin gerne bereit einen monatlichen Beitrag zu zahlen, aber wieso berechnet von meinem EK? Ich trage schon alle Verpflichtungen seit Monaten allein.
Was nu? Mein Mann muss dringend mal zum Zahnarzt.
Zu seiner Entschuldigung sei folgendes angemerkt. Ich bin im Oktober 2012 an einem bösartigen Brustkrebs operiert worden. Die Bestrahlung war erst im Februar 2013 beendet. Seit dieser Zeit kämpfen wir gegen die doofen Nachwirkungen dieser Erkrankung sowie der Medikamente. Ich weiss nicht weiter ...
Lieben Gruss,
Steffi
Warum versucht Du nicht den Holden in die Beihilfe einzutragen und eine ergänzende PKV abzuschliießen?!
Solange Du diesen Versuch nicht startest, wird der Holde von der sog. allgem. Versicherungspficht in Deutschland in der GKV erwischt.
Er muss sich dann leider in der GKV versichern. Dabei zählt die Hälfte vom Ehegatteneinkommen für die Beitragsbemessung. Man landet dort sehr schnell bei über 200,00 € mtl. Dies ist in der Regel wesentlich teuer, als die Behilfe mit PKV Restkostenversicherung.
Was nun?
Du hast leider richtig gepennt.
Gehe zur PKV hin und erkundige Dich ggf. nach einer Restkostenversicherung.
Vielleicht hast Du Glück, dass der Holde von der PKV (mit Restkosten) genommen wird.
Wenn Du Pech hast, dann nimmt die PKV den Holden nicht, weil sie es auch nicht muss.
Dann muss der Holde in die GKV.
Solange Du diesen Versuch nicht startest, wird der Holde von der sog. allgem. Versicherungspficht in Deutschland in der GKV erwischt.
Er muss sich dann leider in der GKV versichern. Dabei zählt die Hälfte vom Ehegatteneinkommen für die Beitragsbemessung. Man landet dort sehr schnell bei über 200,00 € mtl. Dies ist in der Regel wesentlich teuer, als die Behilfe mit PKV Restkostenversicherung.
Was nun?
Du hast leider richtig gepennt.
Gehe zur PKV hin und erkundige Dich ggf. nach einer Restkostenversicherung.
Vielleicht hast Du Glück, dass der Holde von der PKV (mit Restkosten) genommen wird.
Wenn Du Pech hast, dann nimmt die PKV den Holden nicht, weil sie es auch nicht muss.
Dann muss der Holde in die GKV.
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo Steffi,
es stimmt leider, dass sich in der GKV in solchen Fällen der Beitrag auch vom Einkommen des Ehegatten errechnet - so wie bereits von Rossi geschildert.
Um dies mal auf den Punkt zu bringen: Wenn man nicht kv-pflichtig ist, hat man im Prinzip die Wahl zwischen PKV und freiwilliger Weiterversicherung in der GKV. Der Begriff "freiwillig" ist da vielleicht etwas irreführend, da man letztendlich ja MUSS, wenn man nichts unternimmt.
Interessant wäre jedoch zu wissen, was die DAK die ganze Zeit ab etwa Juni 2012 getan hat. Da habt ihr doch scheinbar den Fragebogen an die DAK zurückgesandt? Brief dort vielleicht nicht angekommen? Briefe bei Euch nicht angekommen?
Das wäre zu klären. Wenn die DAK die Verzögerungen zu vertreten hat, könnt ihr was die Nachzahlung betrifft vielleicht da ansetzen, dass diese evtl. erlassen bzw. ermäßigt werden.
Gruß
Sportsfreund
es stimmt leider, dass sich in der GKV in solchen Fällen der Beitrag auch vom Einkommen des Ehegatten errechnet - so wie bereits von Rossi geschildert.
Um dies mal auf den Punkt zu bringen: Wenn man nicht kv-pflichtig ist, hat man im Prinzip die Wahl zwischen PKV und freiwilliger Weiterversicherung in der GKV. Der Begriff "freiwillig" ist da vielleicht etwas irreführend, da man letztendlich ja MUSS, wenn man nichts unternimmt.
Interessant wäre jedoch zu wissen, was die DAK die ganze Zeit ab etwa Juni 2012 getan hat. Da habt ihr doch scheinbar den Fragebogen an die DAK zurückgesandt? Brief dort vielleicht nicht angekommen? Briefe bei Euch nicht angekommen?
Das wäre zu klären. Wenn die DAK die Verzögerungen zu vertreten hat, könnt ihr was die Nachzahlung betrifft vielleicht da ansetzen, dass diese evtl. erlassen bzw. ermäßigt werden.
Gruß
Sportsfreund
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- Beiträge: 3
- Registriert: 08.09.2013, 19:49
Hallo.
Danke für die Antworten.
Zum Thema Beihilfe habe ich schon die Kollegen befragt. Da das Einkommen der letzten Jahre unter der Grenze liegt, besteht ein Beihilfeanspruch von 70 % für meinen Ehemann.
Ein Anruf bei meiner PKV hat ergeben, dass für die "restlichen" 30 % ein Tarif für ca. 250,00 EUR im Monat zu haben wäre.
Das erscheint mir doch ziemlich viel. Aber okay... A8, mD Altersstufe 9 ...
das sind ja nach der Besoldungstabelle immerhin ca. 2700 EUR im Monat BRUTTO !
Hat jemand mal ungefähre Vergleichszahlen für mich? Was zahlt ihr für seinen Partner/ seine Partnerin monatlich für die "Rest"krankenversicherung?
Gruss,
Steffi
PS. Natürlich ist die Angabe des Bruttogehaltes nicht unbedingt erforderlich. Sorry, falls es hier missverständlich ausgedrückt ist.
Danke für die Antworten.
Zum Thema Beihilfe habe ich schon die Kollegen befragt. Da das Einkommen der letzten Jahre unter der Grenze liegt, besteht ein Beihilfeanspruch von 70 % für meinen Ehemann.
Ein Anruf bei meiner PKV hat ergeben, dass für die "restlichen" 30 % ein Tarif für ca. 250,00 EUR im Monat zu haben wäre.
Das erscheint mir doch ziemlich viel. Aber okay... A8, mD Altersstufe 9 ...
das sind ja nach der Besoldungstabelle immerhin ca. 2700 EUR im Monat BRUTTO !
Hat jemand mal ungefähre Vergleichszahlen für mich? Was zahlt ihr für seinen Partner/ seine Partnerin monatlich für die "Rest"krankenversicherung?
Gruss,
Steffi
PS. Natürlich ist die Angabe des Bruttogehaltes nicht unbedingt erforderlich. Sorry, falls es hier missverständlich ausgedrückt ist.
Okay, im Bereich der GKV zählt die Hälfte des Ehegatteneinkommens (brutto). Bei Kindern würde noch ein Freibetrag abgezogen werden.
Gehen war mal ohne Kinder davon aus, dann zahlt der Holde von den 1.350,00 € 14,9 % für die Kv und 2,3 % für die Pv, also ca. 232,00 € mtl.
Die PKV soll hingegen für eine Restkostenverischerung (30 %) ca. 250,00 € betragen. Hm, der Basistarif (bekanntlich der Teuerste) hat eine Begrenzung; dort würde die Prämie ca. 210,00 € betragen.
Auf der anderen Seite würde ich mir es auch sorgfältig übelegen, ob der Holde in die PKV geht. Es kommt darauf an, wie alt er ist. Denn im Rentenalter könnte der Schuss bei der KVdR nach hinten losgehen, wenn er jetzt in die PKV wechselt.
Ach so, wenn er in die GKV geht, dann muss er aufgrund der sog. Anmestie nicht nachzahlen, wenn er die Mitgliedschaft rückwirkend eintragen lässt. Dies muss allerdings alles bis zum 31.12.2013 passieren.
Bei der PKV wird es mit Sicherheit Schwierigkeiten geben.
Gehen war mal ohne Kinder davon aus, dann zahlt der Holde von den 1.350,00 € 14,9 % für die Kv und 2,3 % für die Pv, also ca. 232,00 € mtl.
Die PKV soll hingegen für eine Restkostenverischerung (30 %) ca. 250,00 € betragen. Hm, der Basistarif (bekanntlich der Teuerste) hat eine Begrenzung; dort würde die Prämie ca. 210,00 € betragen.
Auf der anderen Seite würde ich mir es auch sorgfältig übelegen, ob der Holde in die PKV geht. Es kommt darauf an, wie alt er ist. Denn im Rentenalter könnte der Schuss bei der KVdR nach hinten losgehen, wenn er jetzt in die PKV wechselt.
Ach so, wenn er in die GKV geht, dann muss er aufgrund der sog. Anmestie nicht nachzahlen, wenn er die Mitgliedschaft rückwirkend eintragen lässt. Dies muss allerdings alles bis zum 31.12.2013 passieren.
Bei der PKV wird es mit Sicherheit Schwierigkeiten geben.
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