Krankgeld nach Kündigung?

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funkwecker
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Krankgeld nach Kündigung?

Beitrag von funkwecker » 13.10.2013, 17:38

Hallo zusammen,

beziehe seit 13.02.2013 Krankengeld über eine Krankenkasse. Habe nun die Kündigung von meinen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage ist nun besteht der Krankengeldanspruch weiterhin über die Kündigung hinaus? Und ist man im Krankengeldbezug auch noch Krankenversichert?

Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.10.2013, 18:04

@funkwecker: Ja, der Anspruch besteht auch darüberhinaus bis max. 78Wochen. Du bist über den KRG-Bezug auch weiterhin krankenversichert. Bitte achte immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos bleibt, d.h. wenn z.B. der KRG-Abschnitt an einem Freitag endet, Du nicht erst am Montag zum Arzt gehst für die weitere Krankschreibung. Wichtig!!!

Kurze Rückfrage: Eine arbeitgeberseitige KÜ während einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht ohne weiteres rechtlich wirksam. Hast Du die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen?

funkwecker
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Beitrag von funkwecker » 13.10.2013, 18:14

Danke für deine schnelle und gute Antwort :)

Ja mit der Überprüfung (Kündigung) das läuft noch, aber sieht Rechtskräftig aus.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.10.2013, 18:25

@funkwecker: Nichts zu danken, dafür ist das Forum da.

Denke an die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage

funkwecker
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Beitrag von funkwecker » 13.10.2013, 18:35

Darf der MDK eigentlich bei einer psychischen Erkrankungen per Aktenlage gesundschreiben?

KKA
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Beitrag von KKA » 13.10.2013, 18:44

funkwecker hat geschrieben:Darf der MDK eigentlich bei einer psychischen Erkrankungen per Aktenlage gesundschreiben?
Nein, darf er nicht, sofern die Erkrankung vom behandelnden Arzt, vorzugsweise einem Facharzt, bestätigt ist. (Urteil des LSG Kassel vom 18.10.2007/ Az. L8 KR 228/06, sowie AU-Richtlinien § 4 Abs. 1).

Gruss
KKA

Poet
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Beitrag von Poet » 13.10.2013, 18:46

@funkwecker: Der MdK schreibt nicht "gesund" aber er kann nach Aktenlage Arbeitsfähigkeit attestieren. Ob es sinnvoll ist - gerade bei psychischen Erkrankungen- darüber muss man viel und gerne streiten. Das tun wir in unzähligen Threads dazu -> einfach mal reinlesen.

Ich sage es und dabei bleibe ich auch: Eine Begutachtung nach Aktenlage bei Erkrankungen, bei denen dringend Kommunikation mit dem Betroffenen notwendig ist, ist Scheiße hoch 3.

funkwecker
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Beitrag von funkwecker » 13.10.2013, 18:51

Also wenn ich so eine Mitteilung von der MDK bekomme am besten Widerspruch einlegen?

Ja lese mir grad schon paar Seiten durch und hab mir schon eine Vorlage zum Widerspruch abgespeichert.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.10.2013, 19:02

@funkwecker: Wenn es so kommen sollte, dann hier im Forum Rat einholen, es sind genug Experten da. Davor ist es nicht sinnvoll, sich verrückt zu machen, zumal nicht alle Kassen so agieren.

Gute Besserung!

funkwecker
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Beitrag von funkwecker » 13.10.2013, 19:10

Ja tut gut wenn man sowas lesen tut. Man macht sich leider immer automatisch verrückter als man es braucht.

Werde mich dann hier melden wenn etwas in dieser hinsicht passiert.

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