Kann ich zum Jahresende meine Krankenkasse kündigen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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mc47069
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Kann ich zum Jahresende meine Krankenkasse kündigen?

Beitrag von mc47069 » 24.09.2013, 16:37

Folgender Verlauf der Mitgliedschaft bei der AOK Nordwest:

01/2009 - 07/2012 Freiw. Mitglied Tarif mit BRE
08/2012 - 06/2013 ALG1
07/2013 - 08/2013 Elternzeit
09/2013 ALG1
10/2013 - 12/2013 Freiw. Mitglied Basistarif

Jetzt ist meine Frage, ob trotz der vielen "Tarifwechsel" die Mindestbindung von 18 Monaten erreicht ist und ich zum Jahresende kündigen kann. Oder beginnt die Laufzeit der Mindestbindung in 10/2013 neu.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 24.09.2013, 16:46

Egal, ob freiwillig oder pflichtversichert, egal aus welchen Umständen heraus, es zählen nur die durchgehenden Zeiten der eigenen Mitgliedschaft.

Wenn Du also seit Anfang 2009 ohne einen Tag Unterbrechung eine eigene Mitgliedschaft hattest, ist die Bindungsfrist grds. erfüllt und ein Wechsel zum Ende des übernächsten Monats möglich (Bsp.: bei Kündigungseingang im September -> Kündigung zum 30.11.13, neue Kasse ab 1.12.13).

Da Du aber von einem Wahltarif (BRE) schreibst, der möglicherweise noch aktiv ist, kann Dir nur Deine Kasse eine verbindliche Auskunft geben. Am verbindlichsten ist die in Form der Kündigungsbestätigung - darauf werden evtl. noch laufende Bindungsfristen und Gründe dargestellt.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.09.2013, 21:33

was ist denn BRE ?

Poet
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Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 24.09.2013, 22:34

@heinrich: Die gute alte Beitragsrückerstattung, Schwester vom WATA.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.09.2013, 00:08

Und Cousine vom SB. :wink:

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