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von vlac » 11.09.2013, 23:22
Hallo,
@Elija: Ich persönlich fände es gut, wenn Du die Schuld etwas weniger massiv von Dir weg in die Richtung von anderen schieben würdest, sowohl was Deine Krankenkasse als solche, aber auch Dein Urteil über die Menschen hier, betrifft.
Denn es bringt Dich absolut nicht weiter. Letzten Endes ist es so: Es wurden keine Beiträge mehr abgebucht, und das fällt einem auf, auch wenn die Krankenkasse nicht explizit schreibt, dass man nichts mehr abbucht. Du wusstest auch, dass Du Beiträge zahlen musst, weil Du Werksstudent warst, und jedem Studenten klar sein sollte, was das bedeutet. Irgendwann hast Du gekündigt, und die Krankenkasse hat angefragt, wie Du nun versichert bist, und Du hast geantwortet, Du seist nun privat versichert, und hast seitdem von Erspartem gelebt.
Das ist die Situation der Vergangenheit.
Die sich nun mit der Situation der Gegenwart vermischt: Deine Ersparnisse neigen sich dem Ende zu, Du brauchst Arbeit, vielleicht auch ALG II, sage ich jetzt mal, und dafür brauchst Du eine Krankenkasse.
Das ist das, mit dem man hier arbeiten muss.
Was der Spibu sagen wird, ist vor diesem Hintergrund recht unerheblich. Denn was willst Du machen? Du braucht eine Krankenkasse. Du kannst nicht einfach hingehen, und nichts tun, sollte das Papier des Spibu nicht so ausfallen, wie Du es Dir vorstellst.
Zumal auch unklar ist, wie es genau aussehen müsste, damit es so ist, wie Du es brauchst. Deine Beschreibung der Ereignisse in der Vergangenheit ist hier im Forum sehr kryptisch, und dass Du noch hier bist, deutet darauf hin, dass man hinter den Kulissen auch nicht wirklich schlauer geworden ist.
Es ist deshalb an Dir, Dir genau zu überlegen, was damals war. Dafür könntest Du zum Beispiel Deinen damaligen Arbeitgeber fragen, was es an Kommunikation zwischen ihm und der Krankenkasse gegeben hat.
Denn was damals war, dürfte durchaus entscheiden, was demnächst passiert. Solltest Du einfach die Beiträge schuldig geblieben sein, dann könnte die Situation vor dem Hintergrund des Schuldenerlasses eine andere sein, als wenn beispielsweise die Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass Du Dich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindest.
Denn: Es ist nicht gesagt, dass die Krankenkasse davon wusste, dass Du Werksstudent bist. Du warst über 30, dementsprechend nicht als Student versichert, und dass jemand an der Uni ist, kommt nicht immer unbedingt auch bei der Krankenkasse an.
Wobei ich anmerken muss, ich unterrichte unter anderem an der Universität, dass es recht häufig vorkommt, dass sich Krankenkassen auch "taub" stellen, und den arbeitenden Ü30-Studenten behandeln, wie einen ganz normalen Werktätigen. Denn der Werksstudenten-Status ist für Ü30er eher ein Ärgernis, weil sie nicht mehr von den günstigen Studentenbeiträgen profitieren. Sie tragen beim Werksstudentenstatus eine Beitragslast, die höher ist, als bei Kollegen, die nicht studieren, und ebenfalls 20 Stunden arbeiten.
Es könnte also sein, dass die Kasse genau das gemacht hat - aber das ist geraten. Wenn dem so war, dann hättest Du tatsächlich nach Deiner Kündigung keine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall mehr gehabt. Aber: Dann stellt sich die Frage, was mit Deiner Antwort an die Kasse, Du seist privat versichert, ist, ob man Dir daraus beim Schuldenerlass einen Strick drehen kann.
Es gibt sicherlich Wege, aus der Situation heraus zu kommen, auch wenn Du keinen Schuldenerlass bekommst. Nur muss man dafür die Situation kennen, wie sie wirklich war.