Hallo zusammen,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und bin nun im Mutterschutz und nehme danach Elternzeit. Meine Einkünfte bestehen nur aus Elterngeld. Mein Mann hat einen deutschen Anstellungsvertrag, arbeitet aber in Belgien. Sein nicht selbständiges Einkommen wird in Belgien besteuert und ist in Deutschland steuerfrei gestellt, d.h. es wird nicht besteuert unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt und erhöht damit unseren Gesamtsteuersatz (wie auch das Elterngeld).
=> nach meinem Verständnis muss unser Sohn in die PKV
=> für mich besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV oder auch PKV.
Meine Versicherung möchte nun unsere Einkünfte offengelegt haben. Mein Mann verdient oberhalb der KV-Bemessungsgrenze, Kürzungen wirken sich nicht aus, so dass sich mein KV-Beitrag an der halben monatlichen KV-BMG orientieren würde. Also ca. 350€ pro Monat (KV+PV). Nun meine Frage:
Sind die Einkünfte meines Mannes überhaupt herabzuziehen? Das Elterngeld (auch steuerfrei, nur Progressionsvorbehalt) wird nicht herangezogen. Gilt das ggf. auch für seine Einkünfte, die in Belgien versteuert werden?!?
Danke für Eure Antworten
Sie freiwillig GKV+Elternzeit, Er PKV+arbeitet in Belgien
Moderator: Czauderna
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