KEIN Krankengeld nach auslandsaufenthalt als freiberufler???

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Moderator: Czauderna

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britt_mei@web.de
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KEIN Krankengeld nach auslandsaufenthalt als freiberufler???

Beitrag von britt_mei@web.de » 04.09.2013, 11:59

kann mir jemand hier helfen? rechtliche tipps geben? ich glaub , ich falle in eine lücke-bin verzweifelt!!!!
bekomme kein krankengeld von der DAK -

- habe 7 Jahre in Norwegen gelebt und bis zum schluß als freiberufliche/selbständige Physiotherapeutin da gearbeitet
- bis 31. mai 2013 dort im staatliches sytem gesetzlich krankenversichert gewesen
- am tag nach umzug mit unklaren taubheitsgefühlen in deutsche UNIKLINIK (dieses wurde noch vom norw. system bezahlt, es ist dort also dokumentiert, daß ich krank war!)
-am 31. mai bei der DAK freiwillig plichtversichern lassen MIT KRANKENGELD ( so war ich früher VOR dem Aufenthalt in Norwegen auch hier versichert !)
- arbeitsverträge als freier mitarbeiter für die wochen nach umzug liegen vor
-krankschreibung ab 31. 5. im deutschen system bis jetzt (sept und evtl länger)
- es gibt ein LÄNDERABKOMMEM für krankheit, schwangerschaft etc...E104 , das besagt, daß die wohn und arbeitszeiten angerechnet werden ,um die ansprüche ins andere land zu übertragen (dieses dokument liegt vor !)
- die DAK sagt nun, ich bekomme KEIN KRANKENGELD , wenn ich bei abschluß dessen KRANK BIN....??
-ich bin aber davon ausgegangen, daß genau dort das E104 verfahren greift ???

es wäre doch total ungerecht, wenn dies NUR bei ANGESTELLTEN gelten würde?
jetzt bezahl ich 350 EURO DAK beitrag pluss private rentenvorsorge, die ich seit 14 j. betreibe und habe KEIN EINKOMMEN...
liegt jetzt beim Widerspruchstelle der DAK, weiß gar nicht , wie das jetzt weitergehandhabt wird?
HAB ICH MIR NICHT TROTZDEM ANRECHT AUF KRANKENGELD ERWORBEN ? Immer gearbeitet bis 22. mai , nie ernstlich krank die letzten jahre? das kann doch nicht sein!!

An wen wende ich mich? kann mir hier jemand was dazu sagen?
wo hol ich mir rechtsbeistand
VIELEN DANK für hilfreiche tipps!

:D :D

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2013, 14:06

Die DAK hat die Wahlerklärung zum Krankengeld in ihrer Satzung geregelt und dort heißt es im § 20:
(3) Besteht bei Antragstellung oder zum Zeitpunkt des beantragten Beginns der Versicherung mit gesetzlichem Krankengeldanspruch Arbeitsunfähigkeit, beginnt die Versicherung erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit, frühestens jedoch mit dem Monatsersten nach Antragstellung.
http://www.dak.de/dak/download/4_Nachtr ... 238514.pdf

Deshalb denke ich, dass auch der Widerspruchsausschuss nicht anders entscheiden wird.

Das E 104 regelt nur die Anrechnung von Zeiten (ohne das E 104 hättest du dich als Selbständiger z. B. nicht wieder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung in D versichern können). Wir sind noch nicht einmal innerhalb der EU so weit, dass die Leistungen 1:1 von einem Land in das andere transportiert werden können, das sieht mit Norwegen nicht besser aus. Allerdings würde ich, wenn am 31.05.13 noch einen Mitgliedschaft in Norwegen bestand, in Norwegen prüfen lassen, ob evtl. noch ein Anspruch auf Krankengeld von dort aus besteht.

Poet
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Beitrag von Poet » 04.09.2013, 14:19

@Britt: Das was GerneKrankenversichert geschrieben hat, steht sicher auch im Merkblatt zu Deinem Antrag auf frw. Versicherung mit KRG...(wird aber häufig überlesen).

britt_mei@web.de
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Beitrag von britt_mei@web.de » 04.09.2013, 17:50

danke!!

klar --heut hab ich dann doch antwort aus norwegen erhalten, daß ich wohl noch krankengeld von dort bekomme.....irgendwie löst sich der knoten wohl grad.

:lol: britt

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