Mu Ki Kur bei Erwerbsminderungsrente
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Mu Ki Kur bei Erwerbsminderungsrente
Hallo
kann bei Beantragung einer Mutter Kind Kur bei einem Erwerbsminderungsrenter an die DRV verwiesen werden?
Die letzte Reha über DRV liegt 4 Jahre zurück,
die letzte Mutter Kind Kur über KK liegt 2 Jahre zurück.
Eine Angabe des Gesetzes wäre prima.
Vielen Dank
majosu
kann bei Beantragung einer Mutter Kind Kur bei einem Erwerbsminderungsrenter an die DRV verwiesen werden?
Die letzte Reha über DRV liegt 4 Jahre zurück,
die letzte Mutter Kind Kur über KK liegt 2 Jahre zurück.
Eine Angabe des Gesetzes wäre prima.
Vielen Dank
majosu
Hallo,
das kann man so nicht sagen - der RV-Träger kennt die MU-KI-KU. als Leistung nicht, allerdings, wenn die ärztlichen Unterlagen eher einen Reha-Bedarf bei der Mutter sehen kann es schon möglich sein, dass die Kasse zunächst an den RV-Träger verweist - Ich weiß, das klingt etwas widersprüchlich, kommt eben auch darauf an, wie der Arzt den Antrag ausfüllt.
Gruss
Czauderna
das kann man so nicht sagen - der RV-Träger kennt die MU-KI-KU. als Leistung nicht, allerdings, wenn die ärztlichen Unterlagen eher einen Reha-Bedarf bei der Mutter sehen kann es schon möglich sein, dass die Kasse zunächst an den RV-Träger verweist - Ich weiß, das klingt etwas widersprüchlich, kommt eben auch darauf an, wie der Arzt den Antrag ausfüllt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
also abstreiten will ich das nicht - es ist durchaus möglich dass solche Anträge auch an den RV-Träger weitergeleitet werden. Meines Wissens nach gibt es auch Rehas für Versicherte wo Kinder mitgenommen werden können, aber in der Regel wird ein Antrag auf Mutter-Kind-Kur als solcher über die Krankenkasse gestellt und diese schaltet ggf. den MDK ein.
Gruss
Czauderna
also abstreiten will ich das nicht - es ist durchaus möglich dass solche Anträge auch an den RV-Träger weitergeleitet werden. Meines Wissens nach gibt es auch Rehas für Versicherte wo Kinder mitgenommen werden können, aber in der Regel wird ein Antrag auf Mutter-Kind-Kur als solcher über die Krankenkasse gestellt und diese schaltet ggf. den MDK ein.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die sogenannte Mutter-Kind-Kur kann sowohl eine Reha- als auch ein Vorsorgemaßnahme sein. Kommt der MDK zu dem Schluss, dass eine Rehamaßnahme erforderlich und die Rentenversicherung zuständig ist, wird der Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet. Rechtsgrundlagen sind der § 14 SGB IX in Verbindung mit dem § 40 Abs. 4 SGB V. Als ergänzende Leistung werden vom Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen die Mitaufnahme von Kindern oder Haushaltshilfe zur Verfügung gestellt.
Was ist denn, wenn die Voraussetzungen für eine Vorsorgekur nicht vorliegen und eine Rehakur erfüllt sind?
Reha vor Vorsorge. Zuständig für Reha ist die RV. Es sei denn es wird eine EU Rente auf Dauer gewählt.
Entscheidend ist nicht der Kostenträger sondern welche Massnahmen nötig ist. Der Kostenträger ergibt sich erst danach
Reha vor Vorsorge. Zuständig für Reha ist die RV. Es sei denn es wird eine EU Rente auf Dauer gewählt.
Entscheidend ist nicht der Kostenträger sondern welche Massnahmen nötig ist. Der Kostenträger ergibt sich erst danach