Krankengeld und Kur
Moderator: Czauderna
Krankengeld und Kur
Hi,
ich erwäge meinen Psychiater zu fragen, ob er mir eine Kur verschreiben würde.
Oder muss das die Kasse anordnen?
Wie ist das mit Kur und KG-Bezug, ist da eine Kur dennoch möglich oder sogar ratsam?
Muss man in der Kur bei KG-Bezug auch die 14 Tage je 28 Euro Zuzahlung leisten? Das kann ich mir nicht leisten.
Wie ist da der Stand der Dinge?
ich erwäge meinen Psychiater zu fragen, ob er mir eine Kur verschreiben würde.
Oder muss das die Kasse anordnen?
Wie ist das mit Kur und KG-Bezug, ist da eine Kur dennoch möglich oder sogar ratsam?
Muss man in der Kur bei KG-Bezug auch die 14 Tage je 28 Euro Zuzahlung leisten? Das kann ich mir nicht leisten.
Wie ist da der Stand der Dinge?
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Krankengeld und Kur
Nein.BillBixby hat geschrieben:Hi,
Oder muss das die Kasse anordnen?
Möglich auf jeden Fall, ob sie ratsam ist, solltest du mit deinem Behandler besprechen. Wenn die Kur über die Rentenversicherung läuft, bekommst du kein Krankengeld mehr, sondern Übergangsgeld von der Rentenversicherung.BillBixby hat geschrieben: Wie ist das mit Kur und KG-Bezug, ist da eine Kur dennoch möglich oder sogar ratsam?
Nein. Wer aus dem Krankengeld heraus in Kur (über die Rentenversicherung) geht, muss die Zuzahlung nicht leisten. Die ist übrigens je 10 € für 28 Tage.BillBixby hat geschrieben: Muss man in der Kur bei KG-Bezug auch die 14 Tage je 28 Euro Zuzahlung leisten?
Und dann hätte ich da noch eine Frage: Warum stellst du die Fragen nicht deiner Krankenkasse?
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo BillBixby,
wenn du und dein Arzt eine Rehabilitation für richtig haltet, dann beantrage die, bevor die Kasse dich (evtl.) dazu auffordert.
Damit erhälst du dir dein sogenanntes Dispositionsrecht und kannst entscheiden, in welche Klinik du möchtest.
Wenn die Kasse dich auffordert, eine REHA zu beantragen (§51, SGBV, nach einer Stellungnahme durch den MDK), dann ist dein Dispositionsrecht eingeschränkt. Du musst machen, was die Kasse dir dann sagt.
(Hängt ein bisschen von Dauer der AU und Diagnose ab).
LG
ReallyAngry
wenn du und dein Arzt eine Rehabilitation für richtig haltet, dann beantrage die, bevor die Kasse dich (evtl.) dazu auffordert.
Damit erhälst du dir dein sogenanntes Dispositionsrecht und kannst entscheiden, in welche Klinik du möchtest.
Wenn die Kasse dich auffordert, eine REHA zu beantragen (§51, SGBV, nach einer Stellungnahme durch den MDK), dann ist dein Dispositionsrecht eingeschränkt. Du musst machen, was die Kasse dir dann sagt.
(Hängt ein bisschen von Dauer der AU und Diagnose ab).
LG
ReallyAngry
hallo BillBixby,
Ich war insgesamt 5 mal in Reha und hatte jedesmal Einzelzimmer!
Ich denke, daß es heute kaum noch Kliniken mit Mehrbettzimmern gibt.
Gerade in psychosomatischen Kliniken sind Einzelzimmer von Vorteil.
Dein Arzt kann ja auch eine Klinik vorschlagen und die schaust Du Dir dann vorher im Internet an.
Ist nur ein Tipp von mir!
Gruß Hedi
Ich war insgesamt 5 mal in Reha und hatte jedesmal Einzelzimmer!
Ich denke, daß es heute kaum noch Kliniken mit Mehrbettzimmern gibt.
Gerade in psychosomatischen Kliniken sind Einzelzimmer von Vorteil.
Dein Arzt kann ja auch eine Klinik vorschlagen und die schaust Du Dir dann vorher im Internet an.
Ist nur ein Tipp von mir!
Gruß Hedi
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
1 x wegen Herz, 1 x wegen Haut, 1 x Orthopädie und 2 x in der Psychosomatik. Die psychosomatischen Rehas haben 1 x 6 Wochen und
einmal 5 Wochen gedauert. Die anderen 3 bzw. 4 Wochen.
Ich hatte die letzten 3 Rehas in 2008, 2010 und 2012. Im Sept. 12 habe ich dann nach etlichem Hickhack mit hauptsächlich der KK die EM-Rente beantragt und habe sie bis zu meinem 61. Lebensjahr durch.
Danach gehe ich in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte
bei 80 % GdB.Jedoch muss ich Abzug in Kauf nehmen.
Nun, ob Du gesund wirst, hängt von der Schwere Deiner Erkrankung ab,
sowie ob die Reha kurz oder langfristig nützt. Und natürlich muss man
auch selbst mitmachen.
Geholfen haben die Rehas bei mir immer nur kurzfristig. Sonst wären wahrscheinlich auch nicht soviele und in so kurzen Abständen genehmigt worden. Sie waren jeweils von der Deutschen Rentenversicherung.
LG Hedi
einmal 5 Wochen gedauert. Die anderen 3 bzw. 4 Wochen.
Ich hatte die letzten 3 Rehas in 2008, 2010 und 2012. Im Sept. 12 habe ich dann nach etlichem Hickhack mit hauptsächlich der KK die EM-Rente beantragt und habe sie bis zu meinem 61. Lebensjahr durch.
Danach gehe ich in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte
bei 80 % GdB.Jedoch muss ich Abzug in Kauf nehmen.
Nun, ob Du gesund wirst, hängt von der Schwere Deiner Erkrankung ab,
sowie ob die Reha kurz oder langfristig nützt. Und natürlich muss man
auch selbst mitmachen.
Geholfen haben die Rehas bei mir immer nur kurzfristig. Sonst wären wahrscheinlich auch nicht soviele und in so kurzen Abständen genehmigt worden. Sie waren jeweils von der Deutschen Rentenversicherung.
LG Hedi
Grundsätzlich wäre hier der Rentenversicherungsträger für eine stationäre Kur zuständig.
Für die Zeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die Auszahlung erfolgt über den Rentenversicherungsträger.
Die Eigenbeteiligung beträgt 10 € pro Kalendertag. Bei der RV gibt es aber auch Befreiungsmöglichkeiten. Abhängig von der Höhe des Einkommens. Es besteht da auch die Möglichkeit das die Höhe der Eigenbeteiligung reduziert wird.
Aber die Entscheidung darüber trifft die RV.
Für die Zeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die Auszahlung erfolgt über den Rentenversicherungsträger.
Die Eigenbeteiligung beträgt 10 € pro Kalendertag. Bei der RV gibt es aber auch Befreiungsmöglichkeiten. Abhängig von der Höhe des Einkommens. Es besteht da auch die Möglichkeit das die Höhe der Eigenbeteiligung reduziert wird.
Aber die Entscheidung darüber trifft die RV.
Füllt dann der Rehabetreiber den AZ aus oder wie läuft das ab?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich sind die 10,00 € während der Reha zu zahlen und wenn die Kasse der Reha-Träger ist besteht auch während der Reha Anspruch auf Krankengeld - also benötigt man auch einen entsprechenden Auszahlschein.
Gruss
Czauderna
Aber wenn die RV der Träger ist, Übergangsgeld? Was ist das und wie hoch?