Kündigunsgfristen bei Unterbrechung der Versicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Fldermaus
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Kündigunsgfristen bei Unterbrechung der Versicherung

Beitrag von Fldermaus » 19.07.2008, 01:47

Hallo,

ich würde gerne in eine günstigere Kasse wechseln und habe eine Frage zu den Kündigungsfristen:
soweit ich weiß besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, wobei man mindestens 18 Monate bei seiner alten Kasse versichert gewesen sein muß, es sei denn man wechselt zum ersten mal.

Was ist der ausschlaggebende Punkt, die 18 Monate, oder die Tatsache zum ersten Mal zu wechseln???

Meine Situation: Ich bin seit 2004 (?) ununterbrochen bei einer Kasse versichert gewesen, hab die Versicherung ab Mai 2007 gekündigt, weil ich für ein Jahr ins Ausland gegangen bin. Seit Mai dieses Jahres bin ich wieder in D und die ehemalige Kasse hat mich problemlos wieder aufgenommen, zuerst über das Arbeitsamt, seit Juni wieder als ganz normalen Arbeitnehmer.

Hab ich vor diesem Hintergrund die Möglichkeit zu kündigen???

Es wäre toll, wenn mir hierzu jemand Auskunft geben könnte, um unnötiges Briefeschreiben und vor allem unnötigen Ärger mit der Kasse zu vermeiden.

Vielen Dank im voraus.

Grüße
Anke

cyndie
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Beitrag von cyndie » 19.07.2008, 10:36

hallo,
da du seit mai diesen jahres (wieder) versichert bist, gelten die 18 monate. sollte aber deine aktuelle kk die beiträge erhöhen, so kannst du innerhalb von 2 monaten nach bekanntwerden von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen, d.h. dann ist es unerheblich, wie lange du vorher in dieser kk versichert warst. wenn du allerdings diese 2 monate verpaßt, bist du wieder 18 monate an diese kk gebunden.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 19.07.2008, 11:26

Hallo,

nachdem die Bindefrist von 18 Monaten abgelaufen ist, kannst du sofort zum Ende des übernächsten Monat kündigen. Eine erneute Bindefrist, wie von cyndie behauptet, besteht nicht, da die Unterbrechung unter 18 Monate war.

Jedoch sollte man bedenken, daß es ab 2009 keine "günstigen" Kassen mehr geben wird, und somit der Beitragsvorteil nur noch für 3 Monate besteht.

Gruß, Rentner

Fldermaus
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Beitrag von Fldermaus » 19.07.2008, 13:39

Hallo,

dank euch beiden für eure Antworten. Nun hab ich 2 gegensätzliche Antworten die letztlich genau meine Frage wiederspiegeln.....vielleicht weiss ja noch jemand was zu dem Thema.

Ich hab mitbekommen, dass es einheitliche Beitragssätze geben soll (allerdings nur ganz am Rande - war halt nicht da 8) ) will aber trotzdem - und auch gerade deshalb - in eine von den großen Kassen wechseln. Wer was was da noch alles kommt, glaube einfach, dass man dort im Zweifel besser aufgehoben ist, und wenn's mir jetzt noch etwas spart, umso besser. Zahle im Moment immerhin über 15%... :evil:

Danke nochmal
Grüße
Anke

Bodi
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Beitrag von Bodi » 19.07.2008, 14:58

Beitragsunterschiede bleiben auch ab dem 01.01.09 trotz formal gleichem Beitragssatz bestehen, denn Kassen können einen Zusatzbeitrag in Höhe von bis zu 1% des Mitgliedseinkommens erheben oder aber -wenn sie gut gewirtschaftet haben- Überschüsse als Prämien an ihre Versicherten auszahlen.

Ist mehr oder weniger das gleiche wie bisher in grün, nur mit mehr Bürokratie.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 19.07.2008, 19:05

Wohl kaum eine Kasse wird am 1.1. Zusatzbeiträge erheben, bzw. Rückzahlungen versprechen, da keine Kasse im Januar weiß, wieviel sie aus dem Fonds bekommt.

Im Übrigen, die 18 Monate Bindefrist gelten nicht, da diese Bindefrist bereits verstrichen ist und somit die Kündigung sofort erfolgen kann.

Und das ist so!

Gruß, Rentner

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