EU-Rente beantragen während KG-Bezug?
Moderator: Czauderna
Dann bleibt dir leider bis zur klärung ob du EM-Rente bekommst nur Harz4.
Deine EM-Rente wenn sie zu wenig zum leben ist wird aufgestock, abhängig ob du Rente auf Zeit z.b für 3 Jahre, oder auf dauer bekommst, sind verschiedene Ämter für dich zuständig wo du die Aufstockung beantragen musst.
Aber erstmal abwarten ob und wenn und wie lange du EM-Rente bekommst.
Hast ja noch einige Zeit im Krankengeldbezug vor dir wenn du nicht gesund wirst.
Denke du hast erstmal ganz andere Baustellen.
lg
Deine EM-Rente wenn sie zu wenig zum leben ist wird aufgestock, abhängig ob du Rente auf Zeit z.b für 3 Jahre, oder auf dauer bekommst, sind verschiedene Ämter für dich zuständig wo du die Aufstockung beantragen musst.
Aber erstmal abwarten ob und wenn und wie lange du EM-Rente bekommst.
Hast ja noch einige Zeit im Krankengeldbezug vor dir wenn du nicht gesund wirst.
Denke du hast erstmal ganz andere Baustellen.
lg
Verdienen kann man nicht sagen, sie ist pensionierte Beamte und bekommt Pension. 55 Euro zu viei, damit ich ALG 2 bekommen könnte. Reicht aber niemals zum Leben, da ich ja nicht mal sozialversichert wäre! Als Beamtin kann ich nicht fam.-versichert sein bei ihr...das kommt/käme auch noch auf mich zu....ich glaube, Suizid wäre eine Alternative oder?
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo,
ich mische mich mal ein.
Auch wenn es den §145 gibt, heißt das nicht automatisch, dass die AFA den anwendet, wenn es zur Aussteuerung kommt. Der ärztliche Dienst der AFA entscheidet, ob dieser § auch zutrifft.
Wenn nicht, dann erhält man ALG wie ein Arbeitsloser, d.h., man muss sich u.U. sogar bewerben, auch wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Im übrigen ist ein REHA Antrag nicht automatisch ein Rentenantrag. Notfalls vergißt die Abteilung Rehabilitation den an die Abteilung Rente weiterzuleiten, wenn man AU und leistungsgemindert entlassen wird.
In Deutschland gilt: Keiner will zahlen, weder die Krankenkasse, noch das Arbeitsamt, noch die Rentenversicherung, noch die BG (falls die zuständig ist).
BillBixby, falls du mehr Infos brauchst, wie du dich am besten absichern solltest, kann ich dir nur raten, mal im Krank-ohne-Rente Forum vorbei zu schauen, bevor du irgentwelche Fehler machst, püber die du dich am Ende nur ärgerst und einer Linderung der Krankheit entgegen wirken.
LG
ReallyAngry
ich mische mich mal ein.
Auch wenn es den §145 gibt, heißt das nicht automatisch, dass die AFA den anwendet, wenn es zur Aussteuerung kommt. Der ärztliche Dienst der AFA entscheidet, ob dieser § auch zutrifft.
Wenn nicht, dann erhält man ALG wie ein Arbeitsloser, d.h., man muss sich u.U. sogar bewerben, auch wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Im übrigen ist ein REHA Antrag nicht automatisch ein Rentenantrag. Notfalls vergißt die Abteilung Rehabilitation den an die Abteilung Rente weiterzuleiten, wenn man AU und leistungsgemindert entlassen wird.
In Deutschland gilt: Keiner will zahlen, weder die Krankenkasse, noch das Arbeitsamt, noch die Rentenversicherung, noch die BG (falls die zuständig ist).
BillBixby, falls du mehr Infos brauchst, wie du dich am besten absichern solltest, kann ich dir nur raten, mal im Krank-ohne-Rente Forum vorbei zu schauen, bevor du irgentwelche Fehler machst, püber die du dich am Ende nur ärgerst und einer Linderung der Krankheit entgegen wirken.
LG
ReallyAngry
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo,
nenn es wie du willst...mir ist es so passiert.
ALG I auf grund der Nahtlosigkeit ist abgelehnt worden. Der Amtsarzt hat behauptet, ich würde innerhalb der nächsten 6 Monate gesunden (nach Aktenlage).
Ich bin seit Aug 2011 durchgehend AU geschrieben. Wenn ich die AU beim AA abgeben würde, würde mir ALG I gestrichen, da ich wegen Krankheit kein "Restleistungsvermögen" hätte - sprich mich nicht bewerben kann.
Ich muss demnächst zum AA und meine getätigten Bewerbungen vorlegen (=keine). Wenn die Sachbearbeterin will, könnte sie mir (theoretisch angeblich) das ALG streichen.
Soll sie. Ob ich mir noch ein, zwei Klagen mehr aufhalse ist mir relativ wurscht!
LG
nenn es wie du willst...mir ist es so passiert.
ALG I auf grund der Nahtlosigkeit ist abgelehnt worden. Der Amtsarzt hat behauptet, ich würde innerhalb der nächsten 6 Monate gesunden (nach Aktenlage).
Ich bin seit Aug 2011 durchgehend AU geschrieben. Wenn ich die AU beim AA abgeben würde, würde mir ALG I gestrichen, da ich wegen Krankheit kein "Restleistungsvermögen" hätte - sprich mich nicht bewerben kann.
Ich muss demnächst zum AA und meine getätigten Bewerbungen vorlegen (=keine). Wenn die Sachbearbeterin will, könnte sie mir (theoretisch angeblich) das ALG streichen.
Soll sie. Ob ich mir noch ein, zwei Klagen mehr aufhalse ist mir relativ wurscht!
LG
Bescheidene Frage: Wovon lebst du?reallyangry hat geschrieben:Hallo,
nenn es wie du willst...mir ist es so passiert.
ALG I auf grund der Nahtlosigkeit ist abgelehnt worden. Der Amtsarzt hat behauptet, ich würde innerhalb der nächsten 6 Monate gesunden (nach Aktenlage).
Ich bin seit Aug 2011 durchgehend AU geschrieben. Wenn ich die AU beim AA abgeben würde, würde mir ALG I gestrichen, da ich wegen Krankheit kein "Restleistungsvermögen" hätte - sprich mich nicht bewerben kann.
Ich muss demnächst zum AA und meine getätigten Bewerbungen vorlegen (=keine). Wenn die Sachbearbeterin will, könnte sie mir (theoretisch angeblich) das ALG streichen.
Soll sie. Ob ich mir noch ein, zwei Klagen mehr aufhalse ist mir relativ wurscht!
LG
Gruss
KKA
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Billibixby,
macht doch nix, dass du geantwortet hast. Das ist dein thread, und darum habe ich KKA per PN geantwortet.
Falls es trotzdem von Interesse ist...
Ich lebe noch....von ALGI, bis November. Danach gibt's nüscht mehr, da ich Mieteinnahmen habe, die aber nicht einmal meine laufenden Kosten des Eigentumsbesitzes decken (Kredit, Steuern, Versicherungen).
Also kommt dann der soziale Abstieg, ein Zelt habe ich schon.
Und selbst wenn ich EM Rente erhalte, reicht es nicht.
LG
ReallyAngry
macht doch nix, dass du geantwortet hast. Das ist dein thread, und darum habe ich KKA per PN geantwortet.
Falls es trotzdem von Interesse ist...
Ich lebe noch....von ALGI, bis November. Danach gibt's nüscht mehr, da ich Mieteinnahmen habe, die aber nicht einmal meine laufenden Kosten des Eigentumsbesitzes decken (Kredit, Steuern, Versicherungen).
Also kommt dann der soziale Abstieg, ein Zelt habe ich schon.
Und selbst wenn ich EM Rente erhalte, reicht es nicht.
LG
ReallyAngry