AOK und danach ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Böttcher
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AOK und danach ?

Beitrag von Böttcher » 23.08.2013, 19:17

Guten Tag an alle hier im Forum,


momentan stehe ich etwas neben mir. Deshalb möchte ich mal nachfragen, ob es hier im Forum eine verständliche (für Laien) Antwort gibt.

Ich habe bereits mit der AOK telefoniert, aber meine eigentliche Frage konnte/wollte nicht beantwortet werden.

Vorabinfo:

Ich war seit meiner Lehre (Bürokaufmann) als Teilhaber, gemeinsam mit meinem Siefvater in einer GBR tätig.
Diese Firma gehörte früher meinem verstorbenen "echten" Vater.
Seit seiner Jugend habe ich mich für das Thema Modellschiffbau in Handarbeit interessiert.
Logisch also, dass ich später in die Firma meines Vaters eintrat, der mir diese Dinge beigebracht hat.
Nach dem Tod des Vaters übernahm der jetzige Stiefvater den Betrieb und macht nur Verwaltungsdinge.
Den Modellbau mache ich.
Nun ist die Firma aber am Ende und das familiäre Verhältnis sehr angespannt.
Die GbR wir zum 01.12.2013 aufgelöst und ich habe bereits eine Anstellung als Fahrer gefunden.
Es ist nicht toll, aber meine Familie muss ja leben können und Arbeitsamt und sowas ist nicht meine Sache.

So, da ich nun im Anstellungsverhältnis stehen werde, bin ich auch bei der AOK versichert.

Bevor ich jedoch Fehler mache suche ich lieber Rat bei Unbeteiligten.

Daten:
Ich 49 Jahre alt seit 22 Jahren selbstständig
Meine Frau 48 Jahre alt, Hausfrau
Wir sind momentan beide mit getrennten Verträgen privat versichert.
Wir haben keine Zahlungsrückstände.


Fragen:
1.
Kann ich einfach bei der privaten Krankenversicherung unsere Verträge zum 30.1102013 kündigen und bin dann bei der gesetzlichen Krankenversicherung (mit Angaben/Fragebogen) versichert ?
2.
Ich sehe die neue Arbeit als Fahrer zwar positiv, aber eigentlich doch nur als Überbrückung und möchte mich später doch wieder im Modellbau (aber allein) selbstständig machen.
Wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung ?
Die AOK sagte mir ich könne bei denen versichert bleiben, allerdings zu anderen Beiträgen.
Aber wie verhält es sich dann mit der Versicherung meiner Frau ???
3.
Wenn ich mich nach zwei/drei Jahren doch wieder selbstständig mache, irgendwann eventuell das Rentenalter erreiche (maximal Minirente) kann ich dann wieder gesetzlich versichert werden, oder muss ich die hohen Beiträge für Privatversicherte bezahlen ?

Okay, ich weiss das sind viele und vielleicht auch nicht korrekt ausgedrückte Fragen, aber vielleicht erbarmt sich ja jemand von Euch und gibt mir eine Antwort.

Mit einem Gruß aus Nordeutschland sage ich hoffentlich bis bald.

Jens

Wied
Beiträge: 4
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Beitrag von Wied » 23.08.2013, 20:31

Hallo Jens,

wenn als Fahrer in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sind Sie Versicherungspflichtig und können bei der AOK versichert werden. Ihre bestehende private Krankenversicherung können Sie, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, zum Tag der Arbeitsaufnahme kündigen (§205 VVG).

Die Beiträge richten sich nach Ihrem Arbeitsentgelt und werden von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zusammen getragen.

Wenn Sie nach 2 Jahren beabsichtigen wieder Selbstständig zu werden, können Sie bei der AOK nach § 9 SGB V in die freiwillige Versicherung gehen, wenn Sie dort mindestens 1 Jahr versichert waren. Ist es unter einem Jahr, denn nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. An den Beiträgen sollte dies nichts ändern.

Achtung: Als hauptberuflich Selbstständiger werden Sie in der gesetzlichen Krankenkasse mit einer sogenannten Mindesteinstufung in Sachen Beiträge eingestuft. Egal ob Sie das Einkommen haben oder nicht.
Die AOK in solchen Fällen in Ihrer Satzung einen sogenannten "Antrag zur Beitragsentlastung". Lassen Sie dann zum gegebenen Zeitpunkt beraten.

Ihre Ehefrau kann sich bei Ihnen in der AOK kostenlos familienversichern lassen, wenn sie allen kein oder nur ein geringes Einkommen hat.

Ich hoffe Ihre Fragen damit verständlich beantwortet zu haben. Sollte dies nicht so sein oder Sie haben weitere, lassen Sie es mich wissen.

LG

Böttcher
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Danke schon mal...

Beitrag von Böttcher » 23.08.2013, 21:43

Danke schon mal für die Antwort.

Das mit "in 2 Jahren" ist eigentlich mein Wunsch, aber zeitlich nicht fixiert, da ich ja nicht weiss, wie sich alles entwickelt.

Ich habe jedoch noch 2 Fragen. Hoffe das ist nicht zu laienhaft.

1.
Wo kann ich die derzeitgen Beiträge für Selbsständige bei der AOK nachlesen, um mir mal ein Bild zu machen?

2.
Habe ich das richtig verstanden, dass meine Frau (Hausfrau, kein Einkommen) im Falle der Selbstständigkeit kostenlos (familienversichert) mitversichert ist?

Das wäre ganz komisch, denn die AOK hat einfach gesagt "..das müssen Sie dann sehen, da werden beide wieder einzeln versichert"

Eine Bitte noch: Können Sie mir eine andere gesetzliche Versicherung empfehlen ? Oder kann man so etwas, ohne das es mit Werbung vollgestpft ist, nachlesen?

Mein Vertrauen ist nach 2 Telefonaten mit der AOK etwas begrenzt.

Vielen Dank
Jens

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.08.2013, 23:53

Hallo Jens,

da ich aufgrund meiner Neutralität hier ungerne auf Seiten einzelner Kassen verlinke, empfehle ich Dir die Suche bei Google mit "Krankenkasse Beiträge Selbständige". Schon auf der ersten Seite (unterhalb der gesponsorten Werbebeiträge) findest Du die entsprechenden Artikel bei diversen Kassen. Inhaltlich dürften sie identisch sein, da die Regelungen für alle Kassen gleich sind.

Zu Deiner 2. Frage:
Es liest sich bislang so, als wenn Deine Frau in die kostenlose Familienversicherung bei Dir könnte. Das dürfte auch eine große finanzielle Erleichterung sein.
Das Gesetz dazu liest sich ein wenig sperrig: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Auf den Seiten der Kassen (auf denen Du wegen des obigen Absatzes ja schon unterwegs sein dürftest), findest Du das meist lesefreundlicher ausgearbeitet. Wichtig ist hier auch das Thema "Einkommen", sofern Deine Frau eines hat.

Ich empfehle Dir jetzt keine konkrete Kasse, sondern die persönliche Kontaktaufnahme mit einer Kasse, die für Dich erreichbar ist. Gerade die freiwillige Versicherung bei einer Selbständigkeit erfordert eine umfassende und gute Beratung, deshalb würde ich Wert auf Erreichbarkeit und Ortsnähe legen. Von der Beratungsqualität kannst Du dann auch Deine Wahl abhängig machen.

Gruß
roemer70

Böttcher
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Danke für die Mühe

Beitrag von Böttcher » 24.08.2013, 17:50

Ich möchte mich herzlich für die Mühe der hier im Forum aktiv beteiligten bedanken. Das gilt nicht nur für meine Fragen/Probleme sondern mehr noch für die unglaubliche Menge an Antworten und Informationen die hier im Forum gegeben werden.

Sicher werde ich auch weiterhin ein Beobachter dieses Formums bleiben, obwohl die Themen für mich immer noch ein etwas fremde Welt sind.

Aber lernen schadet nie ;-)

Vielen Dank und alles Gute

Jens

Wied
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Beitrag von Wied » 25.08.2013, 10:48

Hallo Jens,

bei der Benennung der Beiträge solltest Du schon mit der Krankenkasse konkret eine Beratung anstreben, da es auch nach dem Einkommen bemessen tut. Wichtig ist nur, dass Du als Selbstständiger mit einer sogenannten Mindesteinstufung eingestuft wirst, auch wenn das Einkommen in dieser Höhe nicht vorhanden ist. Deshalb mein Hinweis auf einen "Antrag auf Beitragsentlastung", den ich halt bei der AOK kenne.
Hinweis: Ich habe mich auch in Deinem Fall auf die AOK fixiert, da diese von Dir auch angesprochen wurde und dorthin bereits Kontakt hattest. Ansonsten solltest Du Dich natürlich bei mehreren Kassen ein Angebot einholen, wenn dies Dein Wunsch ist.

Zu Deiner Frau: Auch wenn Du später wieder Selbstständig sein solltest und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kann Deine Ehefrau kostenlos in die Familienversicherung, sofern kein oder nur ein geringes Einkommen vorhanden ist. Wenn Mitarbeiterin gesagt hat, "... das werden wir dann sehen.", hat es meist damit etwas zu tun, dass man um die zu beurteilen auch die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Begebenheiten betrachten muss. OK?

LG

Böttcher
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Mach´ ich dann an Donnerstag

Beitrag von Böttcher » 26.08.2013, 13:22

Hallo Wied,

habe am Donnerstag ein persönliches Gespräch bei der AOK.
Mal sehen was mir dann gesagt wird und ob das auch belegbar ist.

Vielen Dank erst mal für Deine Antwort und Gruß an alle.

Jens

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