Ich nehme an, dass dieser Beitrag mir gilt.Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
also ich finde, dass man sich hier ganz schön weit aus dem Fenster lehnt - von wegen willkürlicher Einstellung des Krankengeldes.
Wir kennen hier nicht die Unterlagen, aufgrund derer der MDK diese Entscheidung getroffen hat. Und wer weiß, vielleicht hat der Doc auf der Arztanfrage auch angegeben: arbeitsfähig ab Ende August?!
Die Antwort des Arztes auf die Arztanfrage des MDK hat der Betroffene vom behandelnden Arzt in Kopie ausgehändigt bekommen.
Was er dort an Krankheitsbeschreibung schildert ist hammerhart - einschl. Hinweis auf passive Suizidgedanken (oder so ähnlich). Er führt ein Zitat des Patienten an, aus dem das ersichtlich ist. UND - der Facharzt hat den Betroffenen trotz der Aktenlageeinschätzung des MDK weiterhin krank geschrieben. Deswegen schreibe ich von WILLKÜR!
Wir können aber gerne zu Monikas Thema zurückkehren.