Hallo allerseits,
gerade frisch im Forum angemeldet, möchte ich gleich etwas fragen. Die Suchfunktion habe ich bemüht, kam aber nicht weiter.
Wie jedes Jahr beantrage ich für meine Mutter die Befreiung von der Zuzahlung, da die Zuzahlungs-Summe von 1% für chronisch Kranke erreicht ist.
Meine Mutter bezieht Rente, und hat Mieteinnahmen. Bisher habe ich bei der Berechnung immer die "Brutto-Miete", also Kaltmiete + Nebenkosten angegeben. Aber eigentlich müsste doch von der Kaltmiete auszugehen sein, denn die Nebenkosten sind ja finanziell gesehen nur ein durchlaufender Posten.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Kann ich für die Berechnung die Kaltmiete heranziehen, oder muss ich von der Brutto-Miete ausgehen?
Sollte die Kaltmiete Berechnungsgrundlage sein: Hat meine Mutter auch rückwirkend Anspruch auf eine Korrektur der letzten Abrechnungsjahre?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Zuzahlungsbefreiung - Anrechnung von Mieteinnahmen
Moderator: Czauderna
Hallo,
das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der KK sagt dazu Folgendes:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen
(BSG - Urteil vom 19. September 2007 - B1 KR 7/07 R).
Ein Beweismittel für die Berechnung der Belastungsgrenze kann der letzte vorhandene Einkommenssteuerbescheid sein, sofern der Versicherte die Aktualität des ausgewiesenen Betrages bestätigt. Daneben können, sofern erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel vorläufige Gewinn-Verlust-Rechnung, Bescheinigung des Steuerberaters) hinzugezogen werden
Daraus geht hervor, dass maximal die Kaltmiete anzusetzen ist.
Das ganze Rundschreiben kann hier nachgelesen werden:
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... erhalt.pdf
Wahrscheinlich sind die Bescheide der KK bereits rechtskräftig (älter als 1 Jahr). Daher wäre zu prüfen, ob die Bescheide nach § 44 SGB 10 zurückzunehmen sind, s. hier : http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1004400
Freundliche Grüße
ratte1
das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der KK sagt dazu Folgendes:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen
(BSG - Urteil vom 19. September 2007 - B1 KR 7/07 R).
Ein Beweismittel für die Berechnung der Belastungsgrenze kann der letzte vorhandene Einkommenssteuerbescheid sein, sofern der Versicherte die Aktualität des ausgewiesenen Betrages bestätigt. Daneben können, sofern erforderlich, weitere Unterlagen (zum Beispiel vorläufige Gewinn-Verlust-Rechnung, Bescheinigung des Steuerberaters) hinzugezogen werden
Daraus geht hervor, dass maximal die Kaltmiete anzusetzen ist.
Das ganze Rundschreiben kann hier nachgelesen werden:
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... erhalt.pdf
Wahrscheinlich sind die Bescheide der KK bereits rechtskräftig (älter als 1 Jahr). Daher wäre zu prüfen, ob die Bescheide nach § 44 SGB 10 zurückzunehmen sind, s. hier : http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1004400
Freundliche Grüße
ratte1
Hallo,
vielen Dank für diese fundierte Aussage.
Ich habe in den diesjährigen Meldungen nun sowohl den Brutto-Mietbetrag als auch den Kaltmiet-Anteil daraus mit Belegen angegeben. Die Unterlagen bringe ich persönlich zur Krankenkasse, um direkt mit der Sachbearbeiterin darüber zu sprechen.
Ob meine Mutter die Differenz wirklich rückwirkend geltend machen möchte, bezweifle ich mittlerweile. Denn soooo groß ist das im Ergebnis (1% der Nebenkosten) auch wieder nicht, dass sich ein vermutlich langer Behördenweg "lohnen" würde. Es war halt mein Gedanke, bevor ich die Höhe der Nebenkosten zusammengestellt hatte.
vielen Dank für diese fundierte Aussage.
Ich habe in den diesjährigen Meldungen nun sowohl den Brutto-Mietbetrag als auch den Kaltmiet-Anteil daraus mit Belegen angegeben. Die Unterlagen bringe ich persönlich zur Krankenkasse, um direkt mit der Sachbearbeiterin darüber zu sprechen.
Ob meine Mutter die Differenz wirklich rückwirkend geltend machen möchte, bezweifle ich mittlerweile. Denn soooo groß ist das im Ergebnis (1% der Nebenkosten) auch wieder nicht, dass sich ein vermutlich langer Behördenweg "lohnen" würde. Es war halt mein Gedanke, bevor ich die Höhe der Nebenkosten zusammengestellt hatte.