Höhe der Zuzahlung bei Grundsicherung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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rostockerbaer
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Höhe der Zuzahlung bei Grundsicherung

Beitrag von rostockerbaer » 20.08.2013, 10:50

Hallo,

ich beziehe eine unbefristete EU Rente, Einkommen aus meiner Tätigkeit in der WfbM, "Pflegegeld Stufe 0" und ergänzende Grundsicherung SGB XII.

Nun habe ich gehört, dass Bezieher von Grundsicherung nur einen sehr geringen Eigenanteil leisten müssen (ca. 42 Euro). Gilt dies auch, wenn man ergänzende Grundsicherung bekommt?

Wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 20.08.2013, 12:35

Hallo rostockbaer,

die Zuzahlungsgrenze bei Grundsicherung liegt für 2013 bei 91,68 €/Jahr, für chronisch Kranke bei 45,84 €/Jahr.

Das gilt auch, wenn nur ergänzende Grundsicherung bezogen wird.

Pflegegeld spielt bei der Berechnung keine Rolle.

Gruß
Swantje

rostockerbaer
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Beitrag von rostockerbaer » 21.08.2013, 11:44

Hallo Swantje,

danke für Deine Antwort.

Zählen auch verschreibungspflichtige Medikamente dazu, die auf einem Privatrezept verschrieben werden, dazu?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.08.2013, 12:27

Es zählen nur gesetzliche Zuzahlungen.

Medikamente die auf einem Privatrezept verschrieben werden fallen nicht drunter. Ebenso nicht wirtschaftliche Aufzahlungen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 21.08.2013, 17:42

Im Zweifelsfall ruhig auch Quittungen, bei denen Unsicherheit besteht, beifügen - die Kasse sortiert diese schon aus.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.08.2013, 17:49

Jupp, lieber zu viel als zu wenig einreichen.

Aber dann auch nicht sauer sein, wenn Quittungen aussortiert werden und zurück kommen.

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