Krankenkasse stellt sich quer!

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Moderator: Czauderna

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MissHamster
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Krankenkasse stellt sich quer!

Beitrag von MissHamster » 07.08.2013, 10:14

Hallo liebe Leute,

ich habe ein ganz dickes Problem und zwar hatte mich letzte Woche Donnerstag die Krankenkasse angerufen und nach einer Weile aushorchen wie es mir denn geht, hat die Dame mir gesagt, dass der MDK eine Wiedereingliederung empfiehlt. Mein behandelnder Psychiater schreibt mich jedoch weiterhin krank, weil er mich auch noch nicht in der Lage sieht.
Ich war auch an dem Tag direkt bei meinem Arzt und er kann nur nach einer schriftlichen Aufforderung der Krankenkasse eine schriftliche Stellungnahme schreiben.
Die Krankenkasse meint aber das sie das nicht tut.
Daraufhin war ich am Montag bei meiner Hausärztin. Sie würde mir gerne helfen, aber da sie seit 2 Quartalen nicht verantwortlich für mich war, sind ihr die Hände gebunden. Mein Psychiater ist auch seit Donnerstag im Urlaub. Sie sagte, dass ich es nochmal in der Praxis versuchen sollte und dort zum Vertretungsarzt gehen sollte. Notfalls sollte sich der Arzt dort mit ihr in Verbindung setzen. Ist ja alles schön und gut, aber in der Praxis wurde mir dann mitgeteilt, dass eine schriftliche Stellungnahme nur der behandelnde Arzt machen kann und der ist erst ab dem 12. wieder da. Und vorallem brauchen sie die schriftliche Aufforderung, die die Krankenkasse angeblich geben MUSS. Stinksauer bin ich dann weiter zur Krankenkasse und habe gesagt, dass ich es brauche. Sie hat sich widerrum quer gestellt.
Jetzt will sie angeblich den Arzt vom MDK anrufen und ihn auffordern, dass er sich mit meinem behandelnden Arzt in Verbindung setzt.

Kann die Krankenkasse mir die schriftliche Aufforderung einfach verweigern?
Müsste ich auch nicht eigentlich schriftlich über die Wiedereingliederung benachrichtigt werden?
Hoffe um Hilfe.
:oops:
Liebe Grüße
MissHamster

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2013, 10:49

Hallo,
wie du geschrieben hast, hat der MDK. lt. Kasse eine Wiedereingliederung empfohlen - eine Empfehlung ist keine Aufforderung und kein "muss".
Deshalb wird dir die Kasse auch keine schriftliche "Aufforderung" zukommen lassen. Mein Rat - wenn der behandelnde Arzt wieder zur Verfügung steht, mit ihm das besprechen. Der Kasse selbst würde ich schriftlich das Gespräch bestätigen und dass Du das mit deinem Arzt gerne besprechen würdest.
Klar, die Kasse ist an einer solchen MAssnahme schon interessiert, bietet diese doch die Möglichkeit ggf. die Arbeitsunfähigkeit und damit die Krankengeldzahlung zu verkürzen, aber wie gesagt, das ist kein "muss" sondern eher ein "kann" und setzt voraus, dass sowohl Patient, als auch Arzt und nicht zu vergessen, auch der Arbeitgeber damit einverstanden sind.
Gruss
Czauderna

MissHamster
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Beitrag von MissHamster » 07.08.2013, 11:01

Danke für die super schnelle Antwort. Habe nur echt Angst, dass ich mit dem Kontakt, den ich mit der Krankenkasse gehalten habe und auch die ganzen Arztgänge alles schlimm gemacht habe.
Laut der Krankenkassen SB hat sie ja sogar gesagt, dass der MDK ihr telefonisch mitgeteilt habe, dass ich diese am 5.8. beginnen sollte und am 1.8. haben die angerufen.
Habe das vor lauter Aufgelöstheit direkt geglaubt und war nur am heulen. Am Wochenende habe ich mich dann halt auch im Internet schlau gemacht...
Sollte ich der Krankenkasse trotzdem die SB sich mit dem MDK in Verbindung setzen möchte etwas schriftliches aufsetzen bzw. was genau dann??
Dankeschön nochmal!

Gast

Beitrag von Gast » 07.08.2013, 12:53

um eine Wiedereingliederung zu beginnen, muss erstmal der Arbeitgeber involviert sein/werden. vorher geht das sowieso nicht.

röschen
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Beitrag von röschen » 07.08.2013, 13:02

Zuallererst würde ich "um künftige Missverständnisse zu vermeiden", die Kasse schriftlich (!) bitten, künftig von Anrufen abzusehen und meine Telefonnummer zu löschen. Sie sollen dir in Zukunft alles schriftlich mitteilen.

KKA
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Beitrag von KKA » 07.08.2013, 13:15

Verstehe nicht, warum dein behandelnder Arzt erst anhand einer schriftlichen 'Aufforderung' (es ist keine Aufforderung sondern eine Empfehlung) seine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben kann. Dafür gibt es m.E. keine Grundlage.

Ich gebe dir eine Textvorlage für das Schreiben an die Krankenkasse (auf der Basis der von dir hier geschilderten Sachlage):

Kasse

z.H. Frau.......


Betr.: Wiedereingliederung


Sehr geehrte Frau.........,

im Verlaufe unseres Telefongespräches vom 1.8.2013 teilten Sie mir mit, dass der MDK eine Empfehlung für Maßnahmen zur Wiedereingliederung ausgesprochen hat.

Es ist Ihnen bekannt, dass ich von meinem behandelnden Arzt, Herrn Dr............ bis einschließlich ............. nachwievor krankgeschrieben bin.
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme halte ich demzufolge und primär aus gesundheitlichen Gründen für z.Zt. nicht durchführbar.

Gerne möchte ich aber die Empfehlung mit meinem behandelnden Arzt detailliert besprechen. Herr Dr.......... ist z.Zt. im Urlaub und erst ab 12.8.13 wieder erreichbar.

Ich bitte daher um einwenig Geduld, bis ich die Gelegenheit zum Gespräch mit Herrn Dr........ hatte.

Ich melde mich unaufgefordert bei Ihnen zwecks Klärung der weiteren Vorgehensweise nach dem Gespräch.

mit freundlichen Grüßen

MissHamster'

Es ist empfehlenswert, dass du dich auch tatsächlich nach dem Gespräch mit deinem Arzt bei der Kasse unaufgefordert meldest, und sei es nur um zu bestätigen, dass dein Arzt zur Sachlage schriftlich Stellung beziehen wird.

PS. Da du keine Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis erwähnst, habe ich in der Vorlage auch keinen Bezug darauf genommen. Sollte die Zustimmung deines Arbeitgebers erforderlich sein, ist ein entsprechender Passus einzufügen. Z.B. ' Im Übrigen bedarf eine Wiedereingliederungsmaßnahme der Zustimmung meines Arbeitgebers.'
Gruss
KKA
Zuletzt geändert von KKA am 07.08.2013, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 07.08.2013, 13:19

wildwasser hat geschrieben:um eine Wiedereingliederung zu beginnen, muss erstmal der Arbeitgeber involviert sein/werden. vorher geht das sowieso nicht.
Viel entscheidender als das Einverständnis des Arbeitgebers ist die medizinische Einschätzung des Arztes. Und wenn der Psychiater (= Arzt! Es sei denn MissHamster meint einen Psychologen, der stellt allerdings keine AU aus.) keine Wiedereingliederung empfiehlt, ist das Thema schon erledigt - völlig unabhängg davon, ob die Kasse es wünscht oder der MDK es empfiehlt.

Deshalb ganz in Ruhe beim nächsten Termin beim Psychiater das Thema Wiedereingliederung nochmal besprechen und gut. Ob und wie Du, MissHamster, das der Kasse mitteilst, kannst Du selber entscheiden.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 07.08.2013, 13:23

KKA hat geschrieben:Verstehe nicht, warum dein behandelnder Arzt erst anhand einer schriftlichen 'Aufforderung' (es ist keine Aufforderung sondern eine Empfehlung) seine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben kann. Dafür gibt es m.E. keine Grundlage.
Doch, die monetäre. Wenn er ein Attest auf Wunsch von MissHamster schreibt, muss er es privat in Rechnung stellen.
Wozu sollte die Kasse ein Attest anfordern, auf dem die derzeitige Unmöglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung bestätigt wird? Entweder der Arzt stellt einen entsprechenden Plan aus, oder halt nicht.
Die Kasse hat dazu einen Impuls gegeben - mehr kann sie m.E. auch nicht tun.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.08.2013, 13:31

Hallo,
dazu noch eine Anmerkung - während einer Wiedereingliederung ist man
arbeitsunfähig, desshalb zahlt die Kasse weiter Krankengeld.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 07.08.2013, 17:26

roemer70 hat geschrieben:
KKA hat geschrieben:Verstehe nicht, warum dein behandelnder Arzt erst anhand einer schriftlichen 'Aufforderung' (es ist keine Aufforderung sondern eine Empfehlung) seine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben kann. Dafür gibt es m.E. keine Grundlage.
Doch, die monetäre. Wenn er ein Attest auf Wunsch von MissHamster schreibt, muss er es privat in Rechnung stellen.
Wozu sollte die Kasse ein Attest anfordern, auf dem die derzeitige Unmöglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung bestätigt wird? Entweder der Arzt stellt einen entsprechenden Plan aus, oder halt nicht.
Die Kasse hat dazu einen Impuls gegeben - mehr kann sie m.E. auch nicht tun.
Na klar, die Kohle, wie konnte ich das nur vergessen :)

Gruss
KKA

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 07.08.2013, 17:56

KKA hat geschrieben:Na klar, die Kohle, wie konnte ich das nur vergessen :)
Aber echt! :wink:

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.08.2013, 18:18

In erster Linie sind Ärzte Wirtschaftsunternehmen.

Alle Igel Leistungen werden nur zum Wohle des Patienten erbracht und natürlich nie weil der Arzt daran verdient. Nein, wer könnte nur solch schlecht Gedanken hegen.

Nighteagle
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Beitrag von Nighteagle » 19.08.2013, 21:15

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
dazu noch eine Anmerkung - während einer Wiedereingliederung ist man
arbeitsunfähig, desshalb zahlt die Kasse weiter Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Öhm, habe in meinem Bekanntenkreis gerade auch so einen 'Fall von Wiedereingliederungsempfehelung'.
Wenn ich mich richtig erinnere teilte ihm die KK mit, dass er für die Zeit der Eingliederung Übergangsgeld von der DRV bekommt (ich nehme an nach Antrag dort).
Habe z.Z. leider keinen Zugriff auf das Schreiben - mußte daher meine Erinnerung bemühen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.12.2013, 15:19

Hallo,
auch der Arzt muss nicht und wenn er etwas tut, dann erstellt er, zusammen mit seinem Patienten den Wiedereingliederungsplan, der anschließend dem Arbeitgeber zur Bestätigung und dann der Krankenkasse zur Bewilligung bzw. zur Kenntnisnahme übersandt wird.
Eine Wiedereingliederung unter "Zwang" wäre meines Erachtens sowieso von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Gruss
Czauderna

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