Hörgeräte

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

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Beitrag von Gast » 15.08.2013, 15:27

Ich habe vom HNO-Arzt eine Hörhilfe verordnet bekommen.
Mit der Beratung beim Hörakustiker bin ich unzufrieden.
Kann ich mit einer Kopie der Verordnung zu einem
neuen Akustiker gehen und mich dort beraten lassen, oder bin ich jetzt daran gebunden.
Danke

Czauderna
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Re: Hörgeräte

Beitrag von Czauderna » 15.08.2013, 19:24

Monika07 hat geschrieben:Ich habe vom HNO-Arzt eine Hörhilfe verordnet bekommen.
Mit der Beratung beim Hörakustiker bin ich unzufrieden.
Kann ich mit einer Kopie der Verordnung zu einem
neuen Akustiker gehen und mich dort beraten lassen, oder bin ich jetzt daran gebunden.
Danke
Hallo,
natürlich hast du die freie Auswahl, allerdings kann der Akustiker nur mittels der Originalverordnung abrechnen - eine Kopie geht da nicht.
Gruss
Czauderna

Gast

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Beitrag von Gast » 16.08.2013, 13:07

Hallo Czauderna,
der Akustiker ist nicht bereit das Original mir zurückzugeben.
Die Antwort war, ich hatte arbeitet mit Ihnen.
Was soll ich jetzt machen?
danke

Czauderna
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Re: Hörgeräte

Beitrag von Czauderna » 16.08.2013, 13:47

Monika07 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
der Akustiker ist nicht bereit das Original mir zurückzugeben.
Die Antwort war, ich hatte arbeitet mit Ihnen.
Was soll ich jetzt machen?
danke
Hallo,
Das darf er nicht, meiner Meinung nach - er kann im Falle der Nichtversorgung für seine geleistete
Arbeit etwas verlangen, muss aber das Originalrezept wieder aushändigen.
Mein Rat, die Kasse einschalten !
Ich hatte auch mal einen solchen - ein netter -Anruf von mir beim Akustiker und der Fall war erledigt.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.08.2013, 14:25

Am besten fragst du mal bei deiner Krankenkasse nach, da die Verträge nicht für alle Kassen gleich sind. Bei einer Ersatzkasse gilt z. B. (noch) dieser Vertrag: vqz-bonn.de/files/vertrag_zur_komplettversorgung_mit_hoersystemen.pdf

Unter § 8 Nr. 3 ist das Verfahren bei den Ersatzkassen beschrieben.

clematis
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Beitrag von clematis » 16.08.2013, 15:47

soweit ich das in der Praxis mitbekommen habe, ist der Akkustiker berechtigt bzw. sogar verpflichtet nachzubessern, damit das Hörgerät richtig genutzt werden kann.

was allerdings die schlechte Beratung angeht ist hier natürlich die Frage, was hier schlecht beraten wurde. solange das Hörgerät funktioniert und seinen Dienst tut, bleibt die Verordnung beim Akkustiker.

Gast

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Beitrag von Gast » 16.08.2013, 16:20

Hallo,
danke für die Antworten und den Link.
Die Krankenkasse wird sich jetzt mit dem uneinsichtigen
Akustiker in Verbindung setzen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.08.2013, 20:31

clematis hat geschrieben:soweit ich das in der Praxis mitbekommen habe, ist der Akkustiker berechtigt bzw. sogar verpflichtet nachzubessern, damit das Hörgerät richtig genutzt werden kann.

was allerdings die schlechte Beratung angeht ist hier natürlich die Frage, was hier schlecht beraten wurde. solange das Hörgerät funktioniert und seinen Dienst tut, bleibt die Verordnung beim Akkustiker.
Hallo,
So, wie das verstanden und Gleisen habe, war die Versorgung noch nicht erfolgt, wenn das so ist, dann passt dein Beitrag nicht.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 21.08.2013, 14:51

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deinen Tipp.Die Krankenkasse hat mit dem Akustiker
gesprochen und heute kam die Verordnung im Original zurück.
Nochmals Danke
Monika

liberte
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Registriert: 11.01.2015, 21:43

Beitrag von liberte » 12.01.2015, 20:57

Der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich habe mal als Tipp bekommen, dem Akustiker zunächst nur die Kopie auszuhändigen und erst später das Original.

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