Hallo,
um Dir eine bessere Einschätzung geben zu können: Um was für eine Forderung handelt es sich denn?
Freiwillige Mitgliedschaft in Pflichtmitgliedschaft umwandel
Moderator: Czauderna
nochmals zu meiner Frage nach den Alternativen:
Nach meinen Informationen endet die freiwillige Mitgliedschaft
• mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
• mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden,
• durch fristgerechte Kündigung
Welche dieser Alternativen käme denn für mich infrage und würde ich danach per Gesetz Pflichtmitglied?
Nach meinen Informationen endet die freiwillige Mitgliedschaft
• mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
• mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden,
• durch fristgerechte Kündigung
Welche dieser Alternativen käme denn für mich infrage und würde ich danach per Gesetz Pflichtmitglied?
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
richtigcitydax hat geschrieben:nochmals zu meiner Frage nach den Alternativen:
Nach meinen Informationen endet die freiwillige Mitgliedschaft
• mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
Wo hast du denn das ausgegraben? Das galt nur bis 31.03.2007.citydax hat geschrieben: • mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden,
nur wenn eine Anschlussversicherung nachgewiesen wird.citydax hat geschrieben: • durch fristgerechte Kündigung
Keine. Ohne Versicherungspflicht wirst du kein Pflichtmitglied.citydax hat geschrieben: Welche dieser Alternativen käme denn für mich infrage und würde ich danach per Gesetz Pflichtmitglied?