Krankenkasse hat einfach Krankegeld beendet.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 04.08.2013, 16:32

Ducal hat geschrieben:Ich hab noch eine Frage.

soll ich das Befundschreiben zu meinem Widerspruch von meiner Psychotherapeutin offen, oder in einem verschossenen Umschlag ( nur für Gutachter ) beifügen,
und erleutern wie unfähig der Psychiater war.

Gruß
Ducal
Grundsätzlich gilt, dass du der Krankenkasse wegen des Datenschutzes kein Gutachten zustellen musst. Aber du kannst, und das wäre in deinem Fall evtl. von Vorteil, da z.Zt. noch keine MDK Begutachtung nach Aktenlage vorliegt (oder doch??). Wenn du das Gutachten deiner Psychaterin dem Widerspruch beilegen möchtest, ist der separate, verschlossene Umschlag mit der Aufschrift ' Vertraulich! Nur vom ärztlichen Personal des MDK zu öffnen' zu versehen.

Dem Psychiater 'Unfähigkeit' zu unterstellen würde ich so nicht formulieren. Desinteresse an deinem Fall, unverschämte Unterstellungen und aus deiner Sicht nicht nachvollziehbare Begutachtung, das käme der Wahrheit vielleicht etwas näher und reflektiert unter Angabe von wann und wo wurde was gesagt tatsächliche Begebenheiten, denn 'Unfähigkeit' ist deine subjektive Beurteilung, die im Zweifelsfall gegen dich verwertet werden kann.

Gruss
KKA

Ducal
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Beitrag von Ducal » 04.08.2013, 18:16

Hallo KKA
schön das Du sogar den Sonntag opferst.

Mit meinem Ausspruch über den Psychiater hast du natürlich vollkommen recht. Ich werde meine Erleuterungen zu den dubiosen Behandlungen bei diesem Arzt wie von dir vorgeschlagen mit wann,wo und inhalt zu dem verschlossenen Brief für den MDK beifügen.
Ob ein Gutachten nach Aktenlage vom MDK vorliegt weis ich nicht genau.
Am tel. sagte der SB auf meine frage " Was liegen Ihnen den für Unterlagen vor " sagte er, das nach der Bescheinigung des Psychiaters ihr Gutachter zu dem Ergebnis kam - Gesund.
Ob das jetzt der MDK ist oder ein anderer Gutachter ? weis ich nicht.
Ist das den von Bedeutung ?

Gruß
Ducal

KKA
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Beitrag von KKA » 04.08.2013, 20:29

Ducal hat geschrieben:Hallo KKA
schön das Du sogar den Sonntag opferst.

Mit meinem Ausspruch über den Psychiater hast du natürlich vollkommen recht. Ich werde meine Erleuterungen zu den dubiosen Behandlungen bei diesem Arzt wie von dir vorgeschlagen mit wann,wo und inhalt zu dem verschlossenen Brief für den MDK beifügen.
Ob ein Gutachten nach Aktenlage vom MDK vorliegt weis ich nicht genau.
Am tel. sagte der SB auf meine frage " Was liegen Ihnen den für Unterlagen vor " sagte er, das nach der Bescheinigung des Psychiaters ihr Gutachter zu dem Ergebnis kam - Gesund.
Ob das jetzt der MDK ist oder ein anderer Gutachter ? weis ich nicht.
Ist das den von Bedeutung ?

Gruß
Ducal
Der MDK hat - so scheint es - dich nach Aktenlage und vor allem anhand des 'Gesundschreibung' deines Psychiaters als arbeitsfähig eingestuft.
Insofern ist das Gegengutachten für den weiteren Verlauf des Widerspruchverfahrens von großer Bedeutung.

Und ja, der Gutachter der KK ist der MDK.

Nur zu, zumindest müsste dich, als vorläufiges Resultat deines Widerspruchs, der MDK zwecks Untersuchung und Bewertung des Gegengutachtens bzw. der AU einladen.

Gruss
KKA

Ducal
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Beitrag von Ducal » 12.08.2013, 22:24

Hallo zusammen,

seit heute ist meine Hausärztin wieder da, sie schreibt mir einen Befundbericht für den MDK. Diesen werde ich zusammen mit dem Bericht meiner Dipl. Psychologien meinem Widerspruch hinzufügen.

Sie meinte auch ich solle einen Antrag auf Reha (Psychosomatik) stellen, und auf eine persönliche Begutachtung und nicht auf eine nach Aktenlage bestehen. Weil wenn nach Aktenlage dann ggf. kein Facharzt für Psycho sonder vieleicht ein Facharzt für Gyn oder HNO usw. dann entscheidet.

Ist das so ? soll ich auf persönliche Begutachtung fordern ?
Ebenso soll ich keinen hinweis auf den inkompetenten Psychiater geben.
Dies könnte negativ ausgelegt werden. (Die Beurteilungen zu diesem Facharzt im It sind die Schlechtesten, die ich je gelesen habe, aber sie treffen genau zu. Hätte ich sie doch nur füher gelesen.)

Gruß
Ducal

KKA
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Beitrag von KKA » 13.08.2013, 10:38

Hallo Ducal,

hatte ich doch bereits geschrieben (Text Widerspruch), dass bei psychischen Krankheiten eine Gesundschreibung nach Aktenlage nicht zulässig ist. Und da dies im Widerspruch zum Ausdruck kommt und darüberhinaus eine Forderung nach persönlicher Begutachtung gesetzlich nicht eingefordert werden kann, ist dein Widerspruch ein indirekter Hinweis, dass eine pers. Begutachtung in deinem Fall angezeigt ist.
Im Übrigen sollte dein Hausarzt im Befundbericht ein Zweitgutachten anfordern, defacto eine Aufforderung zur pers. Begutachtung beim MDK.

Welcher Facharzt beim MDK letztlich für die Gesundschreibung verantwortlich war/ist, ist für den Widerspruch selbst zunächst nicht entscheidend.

Widerspruch zusammen mit Befundbericht an die Kasse...und dann abwarten. Hilfreicher für eine in deinem Sinne positive Beurteilung beim MDK wäre ein Gutachten von einem Facharzt (Neurolge, Psychiater, Psychosomatik) und nicht nur eins von deinem Hausarzt.


Gruss
KKA

Ducal
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Beitrag von Ducal » 24.09.2013, 21:27

Hallo an alle,

nach all dem Stress sollen auch alle erfahren wie es aus gegangen ist.

Nach dem ich mein Schreiben mit den Befunden (in einem verschossenem Umschlag für den MDK) abgeschickt habe, habe ich nach
1 Woche bei der KK angerufen um mich zu erkundigen, ob mein Brief (per Einschreiben) auch angekommen ist. ............
Ich sagte meinen Namen, (weiter kam ich nicht) und wie aus der Pistole geschossen sagte die Bearbeiterin sofort. Zitat: Ich habe Ihr Krankengeld bereits heute Morgen angewiesen und die Schriftliche benachrichtigung ist auch heute Morgen zur Post. Sie können beim Arbeitsamt Ihren Termin für die Arbeitsgeld beantragung stornieren Zitat ende.
Na was sagt Ihr dazu ? Die haben so schnell zurückgerudert wie sie vor geschossen waren.
Es ist unglaublich, aber war ! Ich fragte noch , was ist mit der Begutachtung beim MDK. Dieser ist unnötig wir zahlen ja weiter.
Man wünschte mir noch gute Besserung und man werde mir noch Auszahlscheine zuschicken.

Ich werde jetzt eine Rehaantrag stellen.

Ganz besonderen Dank an euch für eure gute Kompetente hilfe.

Gruß
Ducal

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 25.09.2013, 06:08

Hallo Ducal,
Glückwunsch zum Erfolg!
Gute Besserung und viel Erfolg in der REHA.

Sei froh, dass du jetzt erst einmal auch Ruhe vor der AfA hast, denn was die mit Kranken so "treiben" ist noch haarsträubender als eine Gesundschreibung nach Aktenlage durch den MDK.
LG
ReallyAngry

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