Grundsätzlich gilt, dass du der Krankenkasse wegen des Datenschutzes kein Gutachten zustellen musst. Aber du kannst, und das wäre in deinem Fall evtl. von Vorteil, da z.Zt. noch keine MDK Begutachtung nach Aktenlage vorliegt (oder doch??). Wenn du das Gutachten deiner Psychaterin dem Widerspruch beilegen möchtest, ist der separate, verschlossene Umschlag mit der Aufschrift ' Vertraulich! Nur vom ärztlichen Personal des MDK zu öffnen' zu versehen.Ducal hat geschrieben:Ich hab noch eine Frage.
soll ich das Befundschreiben zu meinem Widerspruch von meiner Psychotherapeutin offen, oder in einem verschossenen Umschlag ( nur für Gutachter ) beifügen,
und erleutern wie unfähig der Psychiater war.
Gruß
Ducal
Dem Psychiater 'Unfähigkeit' zu unterstellen würde ich so nicht formulieren. Desinteresse an deinem Fall, unverschämte Unterstellungen und aus deiner Sicht nicht nachvollziehbare Begutachtung, das käme der Wahrheit vielleicht etwas näher und reflektiert unter Angabe von wann und wo wurde was gesagt tatsächliche Begebenheiten, denn 'Unfähigkeit' ist deine subjektive Beurteilung, die im Zweifelsfall gegen dich verwertet werden kann.
Gruss
KKA