Krankenkasse hat einfach Krankegeld beendet.
Moderator: Czauderna
Krankenkasse hat einfach Krankegeld beendet.
Hallo, liebe Forumsgemeinde, ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe mich übers Wochenende möglichst viel eingelesen. aber es ist verwirrend.
Ich weis nicht genau was ich machen muß ?
Folgendes:
Ich bin seit 03.12.2012 Krankgeschrieben, wegen Psycho, Mobbing.
Am 31.01.2013 wurde mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Seit 01.02.2013 beziehe ich KG.
Seit Feb.2013 bin ich in Psychologischer Behandlung.
Behandler sind Hausärztin, Psychiater und Dipl. Psychologe.
Hausärztin schreibt regelmäßig Krank (Auszahlungsschein),
Psychiater hat nur 1 mal monatlich ein Rezept ohne Untersuchung für Psychmedikamente aus gestellt.
Dipl.Psychologe ist der Behandler der Krankheit.(2-4 mal pro Woche)
Am 26.07.2013 Schreiben der KK das nach ihren Unterlagen ich ab 01.08.2013 ich in der Lage bin mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verfügung stehe. Meine Arbeitsunfähigkeit endet daher mit dem 31.07.2013. Um finanzielle und versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, melden Sie sich mit diesem Schreiben bei der AfA.
Meine letzt Krankmeldung / wiederbestellung ist bis zum 21.08.2013.
Ich habe direkt am Freitag 26.07 13 bei der KK angerufen , und gefragt ob es ein Irrtum sein. Mann sagte mir das auf Grund die Mitteilung des Psychiaters ( der mich überhaupt nicht behandel, und sehr unverschämt mit mir umging, weswegen ich mir einen anderen Psychiater suche ) sei und ich Gesund wäre. Alle anderen Ärzt sind zur Zeit in Urlaub, sodas ich keinen erreiche.
Meine Fragen sind :
Soll ich Morgen zum AfA mich Arbeitsuchen melden ? (obwohl noch Krank)
Soll ich Widerspruch einreichen ? (Ich hab keine Befunde)
Soll ich zum SG eine einstweilige Anordung und Rechtschutz beantragen?
Für schnelle hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Ich hoffe ich habe alle richtig nach Forumsregel gemacht, Danke
Ich habe mich übers Wochenende möglichst viel eingelesen. aber es ist verwirrend.
Ich weis nicht genau was ich machen muß ?
Folgendes:
Ich bin seit 03.12.2012 Krankgeschrieben, wegen Psycho, Mobbing.
Am 31.01.2013 wurde mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Seit 01.02.2013 beziehe ich KG.
Seit Feb.2013 bin ich in Psychologischer Behandlung.
Behandler sind Hausärztin, Psychiater und Dipl. Psychologe.
Hausärztin schreibt regelmäßig Krank (Auszahlungsschein),
Psychiater hat nur 1 mal monatlich ein Rezept ohne Untersuchung für Psychmedikamente aus gestellt.
Dipl.Psychologe ist der Behandler der Krankheit.(2-4 mal pro Woche)
Am 26.07.2013 Schreiben der KK das nach ihren Unterlagen ich ab 01.08.2013 ich in der Lage bin mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verfügung stehe. Meine Arbeitsunfähigkeit endet daher mit dem 31.07.2013. Um finanzielle und versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, melden Sie sich mit diesem Schreiben bei der AfA.
Meine letzt Krankmeldung / wiederbestellung ist bis zum 21.08.2013.
Ich habe direkt am Freitag 26.07 13 bei der KK angerufen , und gefragt ob es ein Irrtum sein. Mann sagte mir das auf Grund die Mitteilung des Psychiaters ( der mich überhaupt nicht behandel, und sehr unverschämt mit mir umging, weswegen ich mir einen anderen Psychiater suche ) sei und ich Gesund wäre. Alle anderen Ärzt sind zur Zeit in Urlaub, sodas ich keinen erreiche.
Meine Fragen sind :
Soll ich Morgen zum AfA mich Arbeitsuchen melden ? (obwohl noch Krank)
Soll ich Widerspruch einreichen ? (Ich hab keine Befunde)
Soll ich zum SG eine einstweilige Anordung und Rechtschutz beantragen?
Für schnelle hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Ich hoffe ich habe alle richtig nach Forumsregel gemacht, Danke
Hallo,
Widerspruch einlegen -am besten heute noch per Fax oder E-Mail.
Begründung des Widerspruchs, dass der Psychiater bisher die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt hat (Auszahlscheine) sondern ein anderer Arzt. Deshlab kann der Psychiater hier kein Urteil abgeben.Des weiteren ist für die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Kasse in der Regel ein Gutachten des Medizinischen Dienstes notwendig - diese liegt hier offenbar nicht vor. Da dein Widerspruch keine aufschiebende IWrkung hat, kann ich dir nur empfehlen, dich am Montag beim AA. zu melden. Sollten die deinen Antrag auf Leistungen nicht annehmen wollen weil du ja arbeitsunfähig bist, lass dir dies bestätigen, damit du etwas für die Kasse hast, wenn diese deinem Widerspruch nicht stattgeben.
Gruss
Czauderna
Widerspruch einlegen -am besten heute noch per Fax oder E-Mail.
Begründung des Widerspruchs, dass der Psychiater bisher die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt hat (Auszahlscheine) sondern ein anderer Arzt. Deshlab kann der Psychiater hier kein Urteil abgeben.Des weiteren ist für die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Kasse in der Regel ein Gutachten des Medizinischen Dienstes notwendig - diese liegt hier offenbar nicht vor. Da dein Widerspruch keine aufschiebende IWrkung hat, kann ich dir nur empfehlen, dich am Montag beim AA. zu melden. Sollten die deinen Antrag auf Leistungen nicht annehmen wollen weil du ja arbeitsunfähig bist, lass dir dies bestätigen, damit du etwas für die Kasse hast, wenn diese deinem Widerspruch nicht stattgeben.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich werde sofort Widerspruch einlegen.
Eine Anmerkung noch, vieleicht von Bedeutung.
Der Herr der KK sagte ich solle mich bei der AfA nicht abwimmeln lassen.
Die müssten mich nehmen. Ich könnte aber auch morgen früh mir eine neue AU vom Vertretungsarzt geben lassen. Weil Seit 14.06.13 noch Rheuma hinzu gekommen ist. Was ist wenn ich kein ALG1 bekomme. Muß dann die Kasse mit der bestättigung der AfA weiterzahlen, sind meine Kinder weiter Versichert ?
gruß Ducal
vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich werde sofort Widerspruch einlegen.
Eine Anmerkung noch, vieleicht von Bedeutung.
Der Herr der KK sagte ich solle mich bei der AfA nicht abwimmeln lassen.
Die müssten mich nehmen. Ich könnte aber auch morgen früh mir eine neue AU vom Vertretungsarzt geben lassen. Weil Seit 14.06.13 noch Rheuma hinzu gekommen ist. Was ist wenn ich kein ALG1 bekomme. Muß dann die Kasse mit der bestättigung der AfA weiterzahlen, sind meine Kinder weiter Versichert ?
gruß Ducal
Hallo ,
war heute beim Arbeitsamt, ALG ist beantragt.
aber ich muß Gesund ankreuzen, und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zu einem bestimmten Termin muss ich alle Unterlagen vorlegen und auch Bewerbungen schreiben. Sonst gibt es kein ALG ! Obwohl ich weiterhin Krankgeschrieben bin.
Widerspruch bei der KK ist eingereicht. Begründungen , Befunde , kann ich aber erst nachreichen wenn die Ärzte aus ihrem Urlaub zurück sind.
Einzig meine Psychologin war da. Sie wird mir einen Befund schreiben, den ich dann nachreichen kann.
Ist es den nicht so, das bei psychischen Erkrankung das KG nur eingestellt werden kann wenn ich vorher vom MDK gegutachte worden bin ?
Gruß
Ducal
war heute beim Arbeitsamt, ALG ist beantragt.
aber ich muß Gesund ankreuzen, und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zu einem bestimmten Termin muss ich alle Unterlagen vorlegen und auch Bewerbungen schreiben. Sonst gibt es kein ALG ! Obwohl ich weiterhin Krankgeschrieben bin.
Widerspruch bei der KK ist eingereicht. Begründungen , Befunde , kann ich aber erst nachreichen wenn die Ärzte aus ihrem Urlaub zurück sind.
Einzig meine Psychologin war da. Sie wird mir einen Befund schreiben, den ich dann nachreichen kann.
Ist es den nicht so, das bei psychischen Erkrankung das KG nur eingestellt werden kann wenn ich vorher vom MDK gegutachte worden bin ?
Gruß
Ducal
Hallo,
Das Widerspruchsschreiben an die Kasse - da würde ich eine Kopie ans Arbeitsamt geben wegen des evtl. Ersatzanspruchs. Wie ich schon oben schrieb - Krankengeld kassenseitig beenden, da gehört grundsätzlich
Ein MdK-Gutachten dazu, das hat aber mit der Erkrankung selbst nix zu tun,
Das gilt für die psych. Erkrankung genau so wie fuer den Beinbruch.
Gruss
Czauderna
Das Widerspruchsschreiben an die Kasse - da würde ich eine Kopie ans Arbeitsamt geben wegen des evtl. Ersatzanspruchs. Wie ich schon oben schrieb - Krankengeld kassenseitig beenden, da gehört grundsätzlich
Ein MdK-Gutachten dazu, das hat aber mit der Erkrankung selbst nix zu tun,
Das gilt für die psych. Erkrankung genau so wie fuer den Beinbruch.
Gruss
Czauderna
Hallo Ducal,
unter Berücksichtigung deiner von dir geschilderten Umstände, sollte dein Widerspruch an die Krankenkasse folgenden Text beinhalten:
'Fristgerecht erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung, die Arbeitsunfähigkeit per.......... aufzuheben und die Leistungszahlung mit gleichem Datum einzustellen.
Sofern der MDK die Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage aufgehoben hat, stellen Sie mir bitte unverzüglich Kopien der Ihnen vorgelegten Fernbegutachtung vor. Ich mache hier von meinem Recht auf Akteneinsicht gem. §v 25 SGB X Gebrauch.
Ferner ist eine Gesundschreibung per Ferndiagnose bei psychisch bedingten Krankheiten weder durch den MDK noch der Krankenkasse zulässig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LSG Kassel vom 18.10.07, Aktenzeichen L8 KR 228/06 und § 4 Abs. 1 AU-Richtlinien.
Darüberhinaus sind Sie der Anhörungspflicht gem. § 24 SGB X, der Pflicht zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts gem. § 20 SGB X und der Begründungspflicht nach § 35 SGB X nicht nachgekommen.
Allein die Aussage des vormals behandelnden Psychologen (ich habe die Behandlung dort mangels Vertrauensbasis abgebrochen), Herrn/Frau......., hat angesichts der fortlaufenden AU Bestätigung des/der Herrn/Frau......... keine Bestandsfähigkeit.
In diesem Sinne stehen Sie in der Verpflichtung, die Krankengeldzahlung a-nalog der Ihnen vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fortzusetzen.
Ich bitte angesichts der finanziellen Umstände um unverzügliche Bearbeitung und Wiederaufnahme der Zahlungsleistung.
Mit freundlichen Grüßen'
Wie gesagt, die Textvorlage geht von den Umständen aus, wie von dir hier geschildert. Eine Rechtsberatung stellt mein Text nicht dar.
Frage: Hat die AfA deinen Leistungsantrag schriftlich abgelehnt? Wenn ja, solltest du auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Text stelle ich dir gerne zur Verfügung.
Gruss
KKA
unter Berücksichtigung deiner von dir geschilderten Umstände, sollte dein Widerspruch an die Krankenkasse folgenden Text beinhalten:
'Fristgerecht erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung, die Arbeitsunfähigkeit per.......... aufzuheben und die Leistungszahlung mit gleichem Datum einzustellen.
Sofern der MDK die Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage aufgehoben hat, stellen Sie mir bitte unverzüglich Kopien der Ihnen vorgelegten Fernbegutachtung vor. Ich mache hier von meinem Recht auf Akteneinsicht gem. §v 25 SGB X Gebrauch.
Ferner ist eine Gesundschreibung per Ferndiagnose bei psychisch bedingten Krankheiten weder durch den MDK noch der Krankenkasse zulässig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LSG Kassel vom 18.10.07, Aktenzeichen L8 KR 228/06 und § 4 Abs. 1 AU-Richtlinien.
Darüberhinaus sind Sie der Anhörungspflicht gem. § 24 SGB X, der Pflicht zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts gem. § 20 SGB X und der Begründungspflicht nach § 35 SGB X nicht nachgekommen.
Allein die Aussage des vormals behandelnden Psychologen (ich habe die Behandlung dort mangels Vertrauensbasis abgebrochen), Herrn/Frau......., hat angesichts der fortlaufenden AU Bestätigung des/der Herrn/Frau......... keine Bestandsfähigkeit.
In diesem Sinne stehen Sie in der Verpflichtung, die Krankengeldzahlung a-nalog der Ihnen vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fortzusetzen.
Ich bitte angesichts der finanziellen Umstände um unverzügliche Bearbeitung und Wiederaufnahme der Zahlungsleistung.
Mit freundlichen Grüßen'
Wie gesagt, die Textvorlage geht von den Umständen aus, wie von dir hier geschildert. Eine Rechtsberatung stellt mein Text nicht dar.
Frage: Hat die AfA deinen Leistungsantrag schriftlich abgelehnt? Wenn ja, solltest du auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Text stelle ich dir gerne zur Verfügung.
Gruss
KKA
@KKA:
... und dann mal ein paar Wochen abwarten, ob die KK sich vielleicht ja bequemt, dem Widerspruch abzuhelfen? Selbst die Rechtsaufsicht vertritt erfahrungsgemäß die Haltung der KK.
Und so lange soll er finanziell in der Luft hängen??
Fehlt die persönliche Begutachtung des MDK, ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Sozialgericht (und ggf. Prozesskostenhilfe) nicht nur der ökomische, sondern auch der einzig rechtssichere Weg.
Selbst ausprobiert und für sehr effektiv befunden.
Wenn Ducal auf dem ALG-Antrag angibt, "gesund" zu sein, unternimmt er damit eine Täuschungshandlung nach 263 StGB. Seine anhaltende Erkrankung ist schriftlich bescheinigt, er hat Kenntnis davon und fühlt sich wahrscheinlich auch bescheiden! Das kann ihm böse auf die Füße fallen.
Also Abmarsch zum Sozialgericht!
... und dann mal ein paar Wochen abwarten, ob die KK sich vielleicht ja bequemt, dem Widerspruch abzuhelfen? Selbst die Rechtsaufsicht vertritt erfahrungsgemäß die Haltung der KK.
Und so lange soll er finanziell in der Luft hängen??
Fehlt die persönliche Begutachtung des MDK, ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zum Sozialgericht (und ggf. Prozesskostenhilfe) nicht nur der ökomische, sondern auch der einzig rechtssichere Weg.
Selbst ausprobiert und für sehr effektiv befunden.
Wenn Ducal auf dem ALG-Antrag angibt, "gesund" zu sein, unternimmt er damit eine Täuschungshandlung nach 263 StGB. Seine anhaltende Erkrankung ist schriftlich bescheinigt, er hat Kenntnis davon und fühlt sich wahrscheinlich auch bescheiden! Das kann ihm böse auf die Füße fallen.
Also Abmarsch zum Sozialgericht!
Er ist bis zum 21.08.2013 krankgeschrieben. Also ist er "mit" Arzt, genauer gesagt sogar mit ärztlichem Attest..
Die KK hat zu beweisen, dass der Krankenzustand nicht mehr vorliegt.
Das ist nach herrschender Rechtsmeinung im Falle psychischer Erkrankung ohne persönliche Inaugenscheinnahme durch den MDK nicht möglich. Eine solche hat offensichtlich nicht stattgefunden.
Damit sind Rechtslage und Urteil eindeutig, es reicht der Bezug auf die einschlägigen Urteile.
Die KK hat zu beweisen, dass der Krankenzustand nicht mehr vorliegt.
Das ist nach herrschender Rechtsmeinung im Falle psychischer Erkrankung ohne persönliche Inaugenscheinnahme durch den MDK nicht möglich. Eine solche hat offensichtlich nicht stattgefunden.
Damit sind Rechtslage und Urteil eindeutig, es reicht der Bezug auf die einschlägigen Urteile.
Hallo KKA.
vielen Dank für deine Vorlage, so professionell hätte ich das nie hinbekommen.
Ich werde sie mit einem Befund von meiner Psychologin einschicken.
Das Arbeitsamt hat meinen Antrag registriert. Ich muß Ihn am 15.08.2013 persönlich abgeben.
Ich muß Gesund ankreuzen sagt der SB sonst gibt es kein ALG weil die KK mich gesund geschrieben hat. Davon wäre Stand jetzt erst einmal auszugehen.
Desweiteren muß ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen, zwecks Arbeitssuche vom AFA.
Ich habe dem SB gesagt, das ich Widerspruch einlegen werde. Er sagte mir, das wenn ich Erfolg hätte die ganze Aktion rückgewickelt wird, und das ALG mit dem KG verrechnet wird. Ich hoffe er hat Recht. Der Herr machte einen guten Eindruck auf mich.
@ Alias
Hallo, auch dir vielen dank für deine Hilfe,
Der SB der AFA sagte, das die AU bis 31.08.2013 mit Bescheid der KK aufgehoben wird.
Soll ich jetzt Krank oder Gesund ankreuzen ?
Gruß
Ducal
vielen Dank für deine Vorlage, so professionell hätte ich das nie hinbekommen.
Ich werde sie mit einem Befund von meiner Psychologin einschicken.
Das Arbeitsamt hat meinen Antrag registriert. Ich muß Ihn am 15.08.2013 persönlich abgeben.
Ich muß Gesund ankreuzen sagt der SB sonst gibt es kein ALG weil die KK mich gesund geschrieben hat. Davon wäre Stand jetzt erst einmal auszugehen.
Desweiteren muß ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen, zwecks Arbeitssuche vom AFA.
Ich habe dem SB gesagt, das ich Widerspruch einlegen werde. Er sagte mir, das wenn ich Erfolg hätte die ganze Aktion rückgewickelt wird, und das ALG mit dem KG verrechnet wird. Ich hoffe er hat Recht. Der Herr machte einen guten Eindruck auf mich.
@ Alias
Hallo, auch dir vielen dank für deine Hilfe,
Der SB der AFA sagte, das die AU bis 31.08.2013 mit Bescheid der KK aufgehoben wird.
Soll ich jetzt Krank oder Gesund ankreuzen ?
Gruß
Ducal
Hallo Ducal,
zunächst: du 'musst' dich bei der AfA nicht 'gesund' erklären! Sofern deine Ärzte dich weiterhin und lückenlos krankgeschrieben haben, bist du krank.Punkt!
Die AfA wird dich vermutlich als nicht vermittlungsfähig, da krankgeschrieben, einstufen und dir die Leistungszahlung verweigern, d.h. du bekommst kein ALG I. Möglich ist auch, dass die AfA dich zu einer ärztlichen Untersuchung durch deren eigenen Medizinischen Dienst auffordert. Gleichzeitig wird dir ein Ablehnungsbescheid von der AfA zugestellt. Gegen diesen erhebst du ebenfalls Widerspruch, in dem du auf § 145 SGB III Bezug nimmst. Den kompletten Text stelle ich dir gerne zur Verfügung.
Übrigens, wenn die KK tatsächlich ein MDK Gutachten vorweisen kann, musst du deinen behandelnden FACHarzt bitten, ein Gegengutachten zu erstellen und dieses der Krankenkasse unverzüglich zuzustellen. Dem sollte, und i.d.R. ist das bei psychischen Krankheiten auch der Fall, eine Einladung zur persönlichen Vorstellung beim MDK folgen.
Nachteil für dich, dass du während des Widerspruchverfahrens weder von der KK noch von der AfA Geld erhälst. Die gute Nachricht ist, dass einer der beiden Leistungsträger letztendlich zahlen wird.
Solltest du finanziell nicht in der Lage sein diese Zeit (bis zu 3 Monate) zu überbrücken, bleiben noch alternative Möglichkeiten. Den Gang zum Sozialgericht, wie vorstehend empfohlen wurde, halte ich unter den gegebenen Umständen für verfrüht. Da schließe ich mich Czaudernas Beitrag an.
PS. Bist du der Ansicht, dass du nach dem 31.8.13 wieder arbeitsfähig bist, oder ist es absehbar, dass du längerfristig krankgeschrieben wirst?
Ist ersteres der Fall, sollte das weitere Vorgehen bei der AfA noch mal überdacht werden..
Gruss
KKA
zunächst: du 'musst' dich bei der AfA nicht 'gesund' erklären! Sofern deine Ärzte dich weiterhin und lückenlos krankgeschrieben haben, bist du krank.Punkt!
Die AfA wird dich vermutlich als nicht vermittlungsfähig, da krankgeschrieben, einstufen und dir die Leistungszahlung verweigern, d.h. du bekommst kein ALG I. Möglich ist auch, dass die AfA dich zu einer ärztlichen Untersuchung durch deren eigenen Medizinischen Dienst auffordert. Gleichzeitig wird dir ein Ablehnungsbescheid von der AfA zugestellt. Gegen diesen erhebst du ebenfalls Widerspruch, in dem du auf § 145 SGB III Bezug nimmst. Den kompletten Text stelle ich dir gerne zur Verfügung.
Übrigens, wenn die KK tatsächlich ein MDK Gutachten vorweisen kann, musst du deinen behandelnden FACHarzt bitten, ein Gegengutachten zu erstellen und dieses der Krankenkasse unverzüglich zuzustellen. Dem sollte, und i.d.R. ist das bei psychischen Krankheiten auch der Fall, eine Einladung zur persönlichen Vorstellung beim MDK folgen.
Nachteil für dich, dass du während des Widerspruchverfahrens weder von der KK noch von der AfA Geld erhälst. Die gute Nachricht ist, dass einer der beiden Leistungsträger letztendlich zahlen wird.
Solltest du finanziell nicht in der Lage sein diese Zeit (bis zu 3 Monate) zu überbrücken, bleiben noch alternative Möglichkeiten. Den Gang zum Sozialgericht, wie vorstehend empfohlen wurde, halte ich unter den gegebenen Umständen für verfrüht. Da schließe ich mich Czaudernas Beitrag an.
PS. Bist du der Ansicht, dass du nach dem 31.8.13 wieder arbeitsfähig bist, oder ist es absehbar, dass du längerfristig krankgeschrieben wirst?
Ist ersteres der Fall, sollte das weitere Vorgehen bei der AfA noch mal überdacht werden..
Gruss
KKA
Was soll ich dir guten Gewissens raten?Ducal hat geschrieben: @ Alias
Hallo, auch dir vielen dank für deine Hilfe,
Der SB der AFA sagte, das die AU bis 31.08.2013 mit Bescheid der KK aufgehoben wird.
Soll ich jetzt Krank oder Gesund ankreuzen ?
Gruß
Ducal
Offenbar gab es in diesem Forum bereits heftige Differenzen darüber, wie die Rechtslage einzuschätzen und in der Sache vorzugehen ist. Die konsequente Vorgehensweise (die auch meine war) erfährt hier womöglich einflussreichen Gegenwind.
Ich habe meinen - deinem scheinbar vergleichbaren - Fall vor 1 1/2 Jahren die gerichtliche Keule rausgeholt - und die KK hat ganz schnell einen Rückzieher gemacht.
Widerspruch hatte ich auch eingelegt, dem wurde bis zur gerichtlichen Klärung (12 Tage nach Klageerhebung) von der KK auch nicht abgehölfen.
Zudem hatte ich Beschwerde bei der zuständigen Rechtsaufsicht (hier: Bay. Staatsministerium) geführt. Hier kam nach 4 Monaten dann ein lapidares Schreiben des Inhalts, die KK habe womöglich rechtmäßig gehandelt - und im Übrigen sei die Sache inzwischen ja sowieso geregelt und blabla... Keine fundierte Stellungnahme zur Sache.
Es ist deine Entscheidung, ob du dich dem ausliefern willst - oder ob du für deine Rechte einstehen willst.
Dementsprechend musst du dein Kreuzchen auf dem Antrag dann setzen.
Diese Entscheidung kann dir auch niemand abnehmen.
Ich habe damals "gesund" nicht angekreuzt.
Wenn du es doch tust, fällst du deinem Arzt in den Rücken.
Wenn du tatsächlich richtig AU bist (und das kannst nur du wissen), wirst du womöglich nach ein paar Wochen/Monaten Arbeit wieder voll auf der Nase liegen.
Dann hast du das gleiche Problem wieder, wirst dich wieder entscheiden und dir wohl auch einen neuen Arzt suchen müssen. Damit kann dir ganz wichtige Zeit der Rekonvaleszenz verloren gehen - nach 78 Wochen ist der Ofen aber aus.
Hallo Ducal,
wenn Du "gesund" ankreuzt, ergänze es mit "nach beiliegendem Bescheid der Krankenkasse, Widerspruch gegen den Bescheid erhoben am XX, liegt ebenfalls bei". Dann bist Du auf der sicheren Seite. Sozialrechtlich gesehen bist Du "offiziell" arbeitsfähig aufgrund des Bescheides. Sollte sich daran durch Deinen Widerspruch etwas ändern, wird der Fall, von der Arbeitsagentur "rückabgewickelt", wie Dir der SB dort auch erklärt hat.
Für den Widerspruch brauchst Du die unterstützung Deines Arztes. Sieht er Dich weiter als arbeitsunfähig an, lass ihn das schriftlich begründen und lass Dir auf jeden Fall weiterhin fristgerecht AU-Bescheinigungen ausstellen.
Alles Gute,
Herby
wenn Du "gesund" ankreuzt, ergänze es mit "nach beiliegendem Bescheid der Krankenkasse, Widerspruch gegen den Bescheid erhoben am XX, liegt ebenfalls bei". Dann bist Du auf der sicheren Seite. Sozialrechtlich gesehen bist Du "offiziell" arbeitsfähig aufgrund des Bescheides. Sollte sich daran durch Deinen Widerspruch etwas ändern, wird der Fall, von der Arbeitsagentur "rückabgewickelt", wie Dir der SB dort auch erklärt hat.
Für den Widerspruch brauchst Du die unterstützung Deines Arztes. Sieht er Dich weiter als arbeitsunfähig an, lass ihn das schriftlich begründen und lass Dir auf jeden Fall weiterhin fristgerecht AU-Bescheinigungen ausstellen.
Alles Gute,
Herby
Hallo ,
also ich konnte von meiner behandelnden Psychologie ein gutes Gutachten erhalten, das ich weiterhin AU bin. Diese werde ich zu meinem Widerspruch beifügen. Ebenso werde ich erleutern, das der Psychiater unfähig ist. und mich weder untersucht noch behandelt hat.
Was ich nicht wußte ist, das meine Psychologin in Ihrem Urlaub der KK einen Bericht zugeschickt hat und weiter Sitzungen beantragte. Das war nach der KG Kündigung. Einen Bericht meiner Krankschreibenden Hausärztin werde ich dann auch noch nachsenden (Urlaub).
Das Widerspruchsschreiben von dir @KKA werde ich benutzen, es wird der KK zeigen, das ich professionelle Hilfe an meiner Seite habe.
Beim der AfA werde ich Gesund ankreuzen, damit ich weiter Geld bekomme, es muß ja weiter gehen, und deinen Rat @Herby2011 mit der Ergänzung beifügen. Ich denke, das ich sowieso keine Arbeit bekommen werde, da ich zu alt bin. Das ganze vom AfA ist so unsinnig. Aber was soll´s, so sind die Gesetze.
Ich danke euch allen für eure Hilfe.
Und alle die hier mitlesen kann ich nur sagen " Hier bekommt Ihr wirklich geholfen ! "
Ich hallt euch auf dem laufenden.
Gruß
Ducal
also ich konnte von meiner behandelnden Psychologie ein gutes Gutachten erhalten, das ich weiterhin AU bin. Diese werde ich zu meinem Widerspruch beifügen. Ebenso werde ich erleutern, das der Psychiater unfähig ist. und mich weder untersucht noch behandelt hat.
Was ich nicht wußte ist, das meine Psychologin in Ihrem Urlaub der KK einen Bericht zugeschickt hat und weiter Sitzungen beantragte. Das war nach der KG Kündigung. Einen Bericht meiner Krankschreibenden Hausärztin werde ich dann auch noch nachsenden (Urlaub).
Das Widerspruchsschreiben von dir @KKA werde ich benutzen, es wird der KK zeigen, das ich professionelle Hilfe an meiner Seite habe.
Beim der AfA werde ich Gesund ankreuzen, damit ich weiter Geld bekomme, es muß ja weiter gehen, und deinen Rat @Herby2011 mit der Ergänzung beifügen. Ich denke, das ich sowieso keine Arbeit bekommen werde, da ich zu alt bin. Das ganze vom AfA ist so unsinnig. Aber was soll´s, so sind die Gesetze.
Ich danke euch allen für eure Hilfe.
Und alle die hier mitlesen kann ich nur sagen " Hier bekommt Ihr wirklich geholfen ! "
Ich hallt euch auf dem laufenden.
Gruß
Ducal