Nachzahlungspflicht-Befreiung löst das Problem nicht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 26.07.2013, 16:04

Czauderna hat geschrieben: Das war übrigens mein 5000 Beitrag in diesem Forum - das nur nebenbei.
Herzlichen Glückwunsch, ich freue mich auf die nächsten 5000!

Liebe Grüße
ratte1

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2013, 16:05

Hasso33 hat geschrieben: wo ist jetzt der vorteil hier für einen nicht versicherten!? ich erkenne keinen vorteil, sondern nur nachteile und dem grossen risiko sich aus finanzieller not in lebensgefahr ausgesetzt zu haben.
Dass die Behandlungkosten bei einem Herzanfall, einer Krebserkrankung, einem Unfall und auch anderen Erkrankungen übernommen werden. Notfallbehandlung bedeutet nicht, dass die Erkrankung lebensbedrohlich sein muss.

Der Vorteil? Es kommen nicht noch mehr Schulden hinzu. Wenn das für dich kein Vorteil ist, weiß ich auch nicht, wie ich es dir verdeutlichen soll.
Hasso33 hat geschrieben: als ich mich an der uni angemeldet hatte, war ich natürlich noch über die arge versichert. versicherungslos wurde ich später. eine arbeit konnte ich ab dem ersten april, als ich meine semesterbescheinung endlich bekam auch nicht mehr finden, da ich nicht mehr krankenversichert war. und so nahm das alles seinen lauf. kein geld, keine krankenversicherung, kein job usw.....aus dieser spirale kam ich nicht mehr raus.
Tschuldige, aber da schiebst du die Verantwortung auf "die Spirale", statt sie selbst zu übernehmen. Es hätte genügend Lösungsmöglichkeiten gegeben. Nichts zu machen ist selten eine Lösung.

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 26.07.2013, 16:05

Czauderna hat geschrieben: Nun, wer kein Einkommen hat in Deutschland und keine Unterhaltspflichtigen Eltern oder Ehegatten, der kann Leistungen vom Staat (sioehe oben) beziehen und zusammen mit diesen Leistungen auch in einer Krankenkasse versichert werden und bekommt den Beitrag (ca. 150,00 €) vom Staat bezahlt und hat vollen Leistungsanspruch bei der Kasse.
sorry, eben nicht! wer staatliche leistungen beantragt, muss sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. ich habe alles schon versucht. nothilfe bekommt man auch nur als obdachloser penner.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2013, 16:10

Hasso33 hat geschrieben: aber fakt ist auch, dass dieses gesetzt dermaßen verhunzt wurde, dass es verbessert werden musste, leider nicht weitreichend genug. ist aber kein wunder wenn in der regierungskoalition eine neoliberale parte mitwirkt.
Was heißt, verhunzt? Man ging wohl davon aus, dass die bisher Unversicherten froh über die Möglichkeit einer Versicherung wären und diejenigen, die aus einer Pflichtversicherung ausscheiden, es nicht zur Nichtversicherung kommen lassen würden. Wenn überhaupt, dann hat die "neoliberale Partei" auf die Eigenverantwortung der Menschen vertraut, die sich dann in Einzelfällen so äußerte, dass man sich eben nicht versicherte.

Die jetzt kommende Verbesserung, hätte sie es in deinem Fall schon gegeben, hätte nichts an deiner Situation geändert. Auch dann wären Beiträge fällig geworden und bei Nichtzahlung hättest du "nur" Anspruch auf die Notfallbehandlung gehabt.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2013, 16:13

Hasso33 hat geschrieben: sorry, eben nicht! wer staatliche leistungen beantragt, muss sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen.
Und was ist daran verkehrt, sofern man gesundheitlich dazu in der Lage ist?

KKA
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Beitrag von KKA » 26.07.2013, 16:21

@ vlac

Sicher, deinem Beitrag ist grundsätzlich beizupflichten, insbesondere in Bezug auf Hassos Wortwahl und der sachlich korrekten Darstellung.

Allerdings, wäre ich, salopp ausgedrückt, fast vom Hocker gefallen als ich das las:
'...Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden....
'

Wüsste ich es nicht besser, hielte ich diese Art von Gesetzgebung für einen üblen Sylvesterscherz. Die Aberkennung von Studienleistungen als 'Strafmaßnahme' für nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ist eine für mich nicht nachvollziehbare, abartige Kausalität, die schon im schöpferischen Grundgedanken hätte erstickt werden müssen. Fairness gegenüber anderen, beitragszahlenden Studenten? Mitnichten, betrachten wir das System insgesamt. Ein anderes Thema.

Da Hasso ohne Zweifel nicht der einzige Nichtzahler war und ist, frage ich mich, wie diese Leute, bzw. ob überhaupt im Krankheitsfall behandelt werden/wird.

Dass das System 'so ist, wie es ist', bedeutet nicht, dass es gerecht ist.

Henry Throeau beschrieb Gerechtigkeit zutreffend:

'Das Gesetz hat die Menschen niemals gerechter gemacht, im Gegenteil, infolge der Achtung vor dem Gesetz werden gute Menschen zu den Vollziehern der Ungerechtigkeit'.

Gruss
KKA

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 26.07.2013, 16:27

nichts, natürlich!!

ich will aber keine staatlichen leistungen in anspruch nehmen! ich möchte mich aber krankenversichern, damit ich endlich arbeiten kann, um auf eigenen füssen zu stehen. denn eins steht fest, mein studium gebe ich nicht auf, um dann von hartz 4 zu leben, was den steuerzahler in doppelter weise belasten würde (kosten für abgrebochenes studium + mindestens 9.500€ im jahr für hartz 4).
Zuletzt geändert von Hasso33 am 26.07.2013, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.

vlac
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Beitrag von vlac » 26.07.2013, 16:29

Hallo,

@Czauderna: Glückwunsch. Du bekommst jetzt eine Goldkrone.

@Hasso33: In der Regel macht man sich zu Beginn des Studiums Gedanken darüber, wie man das Ganze finanzieren will. Du hattest damals auch die Möglichkeiten, nebenbei zu jobben, denn damals haben Deine Leistungen noch nicht geruht.

Bei der Frage nach der Fairness möchte ich gerne zunächst auf den einen Punkt zu sprechen kommen, der in solchen Gesprächen immer wieder zur Verteidigung angeführt wird: "Ich habe ja keine Kosten verursacht"

Diese Rechnung ist falsch: In die Zeitspanne, die für die Frage der verursachten Kosten berücksichtigt werden muss, muss man auch die Zukunft mit einbeziehen. Denn selbst alltägliche Dinge können Kosten verursachen, die weit über das hinaus gehen, was man monatlich bezahlt. Mit dem Krankenkassenbeitrag kauft man sich also nicht ein bestimmtes Produkt, für einen bestimmten Zeitraum ein - die Krankenkassen sind wie eine riesige WG-Kasse, in die alle Mitbewohner einzahlen, und aus der dann bestimmte Dinge für den Einzelnen finanziert werden.

Der Gesetzgeber hat die allgemeine Krankenversicherungspflicht samt Nachforderungen deshalb eingeführt, um einigermaßen Gerechtigkeit zu erzeugen: Denn es ist nicht gerecht, wenn Menschen Jahre lang die Beiträge sparen, und dann, wenn sie krank werden, plötzlich 150 Euro ins Sparschwein werfen, aber gleichzeitig 1500 Euro heraus nehmen.

Denn: Medizinische Behandlung ist teuer. Wenn Du morgen ausrutscht, Dir das bein brichst, dann kostet das ohne Operation 600 bis 700 Euro und mit Operation so viel, wie Du in den vergangenen Jahren nicht bezahlt hast, und auch nicht bezahlen möchtest, weil Du, wie Du gesagt hast, nichts gekostet hast. Falls Du aber morgen ausrutschst, dann kostest Du.

Und damit sind wir bei der Fairness angekommen. Es ist ärgerlich, dass die einen Studenten Studiengebühren zahlen mussten, und andere nicht. Aber der Vergleich zwischen gestern und heute geht auch nicht auf. Damals mussten alle die Gebühren bezahlen, heute müssen alle in Deinem Bundesland die Gebühren nicht bezahlen. Der Gesetzgeber hat ja nicht gesagt, dass die Beiträge nur für die Neuen abgeschafft werden, und auch nicht, dass diejenigen, die zur falschen Zeit im falschen Land angefangen haben zu studieren, weiter zahlen müssen. Das wäre in der Tat unfair.

Und genauso ist es mit den Krankenkassenbeiträgen: Entweder alle. Oder keiner.

Natürlich hast Du niemandem Schaden zugefügt. Außer dass Deine Herangehensweise an Deine Lebenssituation zumindest bei mir Stirnrunzeln verursacht.

Ich war auch an der Uni, lange sogar, und ich habe selbst erlebt, dass es hart wird, wenn die Krankenversicherung der Studenten ausläuft. ich habe damals auch mies gewohnt, Nudeln mit Käse und Fertigpizza im Dreierpack gegessen. Das war meine Entscheidung, genauso wie Zehntausende Kommilitonen ähnliche Entscheidungen getroffen haben: Wir haben alle abends gekellnert, Regale eingeräumt, oder oder oder. Und man hat sich zwischendrin ernsthaft mit der Frage auseinander gesetzt, ob man sich das noch ein paar Jahre antun will, um den Doktor drauf zu setzen, und vielleicht noch einen, und hat sich überlegt, wie man das finanziell stemmen will. Und nicht wenige haben die Entscheidung getroffen, das zu tun, die Entbehrungen hin zu nehmen, im Wissen, dass es irgendwann besser wird, dass man irgendwann komfortabel leben wird.

Man kann niemandem außer sich selbst vorwerfen, sich mit diesen Fragen nicht auseinander gesetzt zu haben.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2013, 16:30

Dann geh zu deiner Kasse, versichere dich, treffe eine Zahlungs- oder Stundungsvereinbarung, suche dir eine Arbeit und zahle deine Schulden. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Ich nehme an, die Möglichkeiten von BaföG, Studienkredit, Stipendium etc. wurden schon geprüft?

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 26.07.2013, 16:31

KKA hat geschrieben:@ vlac

Sicher, deinem Beitrag ist grundsätzlich beizupflichten, insbesondere in Bezug auf Hassos Wortwahl und der sachlich korrekten Darstellung.

Allerdings, wäre ich, salopp ausgedrückt, fast vom Hocker gefallen als ich das las:
'...Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden....
'

Wüsste ich es nicht besser, hielte ich diese Art von Gesetzgebung für einen üblen Sylvesterscherz. Die Aberkennung von Studienleistungen als 'Strafmaßnahme' für nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ist eine für mich nicht nachvollziehbare, abartige Kausalität, die schon im schöpferischen Grundgedanken hätte erstickt werden müssen. Fairness gegenüber anderen, beitragszahlenden Studenten? Mitnichten, betrachten wir das System insgesamt. Ein anderes Thema.
das aberwitzige ist ja, dass die neuen studenten keine studiengebühren bezahlen müssen. wo ist hier die fairness. bekomme ich von der uni meine studiengebühren zurückerstattet - rückwirkend, so wie sie rückwirkend leistungen aberkennen kann!?

ic

vlac
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Beitrag von vlac » 26.07.2013, 16:44

Hallo,

@KKA: Gracious madam (sic!), I that do bring the news made not the match

Diese Regelungen stammen, so weit ich weiß, noch aus der Zeit von vor der allgemeinen Versicherungspflicht. Damit sollte wohl verhindert werden, dass Studenten ausgerechnet am Krankenkassenbeitrag sparen (vermute ich jetzt mal), und weil man das ja irgendwie durchsetzen muss, wurde es dann zur Bedingung für das ordnungsgemäße Studium - mit dem Ergebnis, dass die Bedingungen für das ordnungsgemäße Studium nicht erfüllt sind, und der Student fliegt, wenn es raus kommt. Normalerweise passiert das nur vom aktuellen Zeitpunkt an. Wenn allerdings jemand zum Zeitpunkt der Ersteinschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt derVersicherungsstatus offen war, dann wird die Verwaltung hingehen und sagen, dass die Bedingungen nie erfüllt waren, es als bewussten Täuschungsversuch auslegen, und das Studium in sener Gänze einkassieren.

Über die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise bin ich selbst im Zweifel: Die Studienleistungen wurden ja zweifellos erbracht und wären auch nicht anders erbracht worden, wenn der Student die Krankenversicherung anders gehändelt hätte. Es passiert allerdings auch ausgesprochen selten - ruhende Leistungen für einen gewissen Zeitraum, ja, und da ist es dann so, dass die Studenten in der Regel auch über die nötige Vorgehensweise aufgeklärt werden, wenn sie das wünschen. Die Exmatrikukation passiert da nicht urplötzlich; normalerweise stirbt der Wald, bevor es ernst wird.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.07.2013, 16:49

KKA hat geschrieben:
Wüsste ich es nicht besser, hielte ich diese Art von Gesetzgebung für einen üblen Sylvesterscherz. Die Aberkennung von Studienleistungen als 'Strafmaßnahme' für nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ist eine für mich nicht nachvollziehbare, abartige Kausalität, die schon im schöpferischen Grundgedanken hätte erstickt werden müssen. Fairness gegenüber anderen, beitragszahlenden Studenten? Mitnichten, betrachten wir das System insgesamt. Ein anderes Thema.


KKA
Ich bin mir nicht sicher, ob dies bei einem Studenten, der nicht in der Krankenversicherung der Studenten versicherungspflichtig ist, so ist. Bei versicherungspflichtigen Studenten sollen die §§ 190 Abs. 9 und 254 SGB V genau diese Situation verhindern. Vlac, auf welchen Paragraphen im Hochschulgesetz beziehst du dich denn?

Edit: Die Hochschule erfährt in dem Fall nichts von der Nicht-Versicherung. Laut § 4 SKV-MV wird nur bei versicherungspflichtigen Studenten gemeldet.

vlac
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Beitrag von vlac » 26.07.2013, 17:11

Hallo,

das steht in den Landeshochschulgesetzen, je nach Bundesland aber auch in anderen Vorschriften drin. Hinzu kommt ja noch die Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung.

In Hamburg ist die Krankenversicherung beispielsweise in §41 und 42 des LHG Hamburg geregelt. In Rheinland Pfalz spricht das Hochschulgesetz selbst nur von der studentischen Krankenversicherung; die Immatrikulationsordnungen der Hochschulen fordern aber flächendeckend eine Krankenversicherung auch bei Ü30ern. Das zieht sich so durch das gesamte Bundesgebiet.

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 26.07.2013, 17:13

und was ist nun mit dem herkömlichen theoretischen beitragerlass, den es zwar auch vorher gab, in der praxis aber aufgrund einer "kann" norm nie angwendet wurde von den krankenkassen. der gesetzgeber hat sich doch jetzt deutlich geäussert, dass bei härtefällen beiträge zu erlassen sind, indem sie in ihrem gesetztestexten von "soll" tatbeständen spricht.

Hasso33
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Beitrag von Hasso33 » 26.07.2013, 17:55

Für nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder, deren Mitgliedschaft bereits festgestellt worden ist bzw. die sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen die Beitragsschulden, die für den Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, vollständig erlassen werden.
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ossen.html

wie jetzt!!!!!!!!!!!!!? ich dachte die beiträge sollen nur den jenigen erlassen werden, die bisher ab dem 01.04.2007 nie versichert waren und daher auch nie erfasst bzw festegestellt worden sind, weil sie sich ja zwischenzeitlich nie angemeldet haben und dann aus irgendwelchen gründen - wie ich - wieder aus dem system rausgefallen sind.

ich habe den eindruck, das bisher niemand wirklich weiss, worum es geht!!!

wie ist eure meinung!?

bitte sagt mir, dass dies erfreuliche nachrichten sind, damit ich mein erbärmliches dahin frsiten im keller am wochenende wenigsten mit etwas positivem ertragen kann. :roll:

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