Herzlichen Glückwunsch, ich freue mich auf die nächsten 5000!Czauderna hat geschrieben: Das war übrigens mein 5000 Beitrag in diesem Forum - das nur nebenbei.
Liebe Grüße
ratte1
Moderator: Czauderna
Dass die Behandlungkosten bei einem Herzanfall, einer Krebserkrankung, einem Unfall und auch anderen Erkrankungen übernommen werden. Notfallbehandlung bedeutet nicht, dass die Erkrankung lebensbedrohlich sein muss.Hasso33 hat geschrieben: wo ist jetzt der vorteil hier für einen nicht versicherten!? ich erkenne keinen vorteil, sondern nur nachteile und dem grossen risiko sich aus finanzieller not in lebensgefahr ausgesetzt zu haben.
Tschuldige, aber da schiebst du die Verantwortung auf "die Spirale", statt sie selbst zu übernehmen. Es hätte genügend Lösungsmöglichkeiten gegeben. Nichts zu machen ist selten eine Lösung.Hasso33 hat geschrieben: als ich mich an der uni angemeldet hatte, war ich natürlich noch über die arge versichert. versicherungslos wurde ich später. eine arbeit konnte ich ab dem ersten april, als ich meine semesterbescheinung endlich bekam auch nicht mehr finden, da ich nicht mehr krankenversichert war. und so nahm das alles seinen lauf. kein geld, keine krankenversicherung, kein job usw.....aus dieser spirale kam ich nicht mehr raus.
sorry, eben nicht! wer staatliche leistungen beantragt, muss sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. ich habe alles schon versucht. nothilfe bekommt man auch nur als obdachloser penner.Czauderna hat geschrieben: Nun, wer kein Einkommen hat in Deutschland und keine Unterhaltspflichtigen Eltern oder Ehegatten, der kann Leistungen vom Staat (sioehe oben) beziehen und zusammen mit diesen Leistungen auch in einer Krankenkasse versichert werden und bekommt den Beitrag (ca. 150,00 €) vom Staat bezahlt und hat vollen Leistungsanspruch bei der Kasse.
Was heißt, verhunzt? Man ging wohl davon aus, dass die bisher Unversicherten froh über die Möglichkeit einer Versicherung wären und diejenigen, die aus einer Pflichtversicherung ausscheiden, es nicht zur Nichtversicherung kommen lassen würden. Wenn überhaupt, dann hat die "neoliberale Partei" auf die Eigenverantwortung der Menschen vertraut, die sich dann in Einzelfällen so äußerte, dass man sich eben nicht versicherte.Hasso33 hat geschrieben: aber fakt ist auch, dass dieses gesetzt dermaßen verhunzt wurde, dass es verbessert werden musste, leider nicht weitreichend genug. ist aber kein wunder wenn in der regierungskoalition eine neoliberale parte mitwirkt.
''...Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden....
das aberwitzige ist ja, dass die neuen studenten keine studiengebühren bezahlen müssen. wo ist hier die fairness. bekomme ich von der uni meine studiengebühren zurückerstattet - rückwirkend, so wie sie rückwirkend leistungen aberkennen kann!?KKA hat geschrieben:@ vlac
Sicher, deinem Beitrag ist grundsätzlich beizupflichten, insbesondere in Bezug auf Hassos Wortwahl und der sachlich korrekten Darstellung.
Allerdings, wäre ich, salopp ausgedrückt, fast vom Hocker gefallen als ich das las:
''...Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden....
Wüsste ich es nicht besser, hielte ich diese Art von Gesetzgebung für einen üblen Sylvesterscherz. Die Aberkennung von Studienleistungen als 'Strafmaßnahme' für nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ist eine für mich nicht nachvollziehbare, abartige Kausalität, die schon im schöpferischen Grundgedanken hätte erstickt werden müssen. Fairness gegenüber anderen, beitragszahlenden Studenten? Mitnichten, betrachten wir das System insgesamt. Ein anderes Thema.
Ich bin mir nicht sicher, ob dies bei einem Studenten, der nicht in der Krankenversicherung der Studenten versicherungspflichtig ist, so ist. Bei versicherungspflichtigen Studenten sollen die §§ 190 Abs. 9 und 254 SGB V genau diese Situation verhindern. Vlac, auf welchen Paragraphen im Hochschulgesetz beziehst du dich denn?KKA hat geschrieben:
Wüsste ich es nicht besser, hielte ich diese Art von Gesetzgebung für einen üblen Sylvesterscherz. Die Aberkennung von Studienleistungen als 'Strafmaßnahme' für nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge ist eine für mich nicht nachvollziehbare, abartige Kausalität, die schon im schöpferischen Grundgedanken hätte erstickt werden müssen. Fairness gegenüber anderen, beitragszahlenden Studenten? Mitnichten, betrachten wir das System insgesamt. Ein anderes Thema.
KKA
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ossen.htmlFür nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder, deren Mitgliedschaft bereits festgestellt worden ist bzw. die sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen die Beitragsschulden, die für den Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, vollständig erlassen werden.