Nachzahlungspflicht-Befreiung löst das Problem nicht
Moderator: Czauderna
Focus Artikel
Folgenden Focus-Artikel zum Thema habe ich neulich entdeckt:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 49408.html
Ein Bekannter von mir ist hiervon betroffen, traut sich aber nicht, bei seiner Kasse anzurufen. Kann mir jemand erklären, was ihn erwartet?
Er war bis 12/2012 angestellt und ist seither selbstständig. Verschiedene Schreiben von seiner ehemaligen KK hat er ignoriert, weil wohl das Geld immer etwas knapp war. Mittlerweile sind ja einige Monate vergangen und er traut sich - wie gesagt - nicht mehr bei der Kasse anzurufen. Dem Focus-Bericht nach wird er wohl ohnehin alle Beiträge nachzahlen müssen. Kann das hier jemand bestätigen?
Danke schonmal für die Antworten!
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 49408.html
Ein Bekannter von mir ist hiervon betroffen, traut sich aber nicht, bei seiner Kasse anzurufen. Kann mir jemand erklären, was ihn erwartet?
Er war bis 12/2012 angestellt und ist seither selbstständig. Verschiedene Schreiben von seiner ehemaligen KK hat er ignoriert, weil wohl das Geld immer etwas knapp war. Mittlerweile sind ja einige Monate vergangen und er traut sich - wie gesagt - nicht mehr bei der Kasse anzurufen. Dem Focus-Bericht nach wird er wohl ohnehin alle Beiträge nachzahlen müssen. Kann das hier jemand bestätigen?
Danke schonmal für die Antworten!
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Focus hinweis ist durchaus interessant, allerdings erstaunt mich in diesem Zusammenhang immer noch, dass es noch nicht zu einer BVG-Klage gekommen ist im Hinblick auf den gern zitierten Gleichbehandlungsgrundsatz, der teilweise ja auch im Sozialstaatsprinzip (GG / Grundgesetz) verankert ist.
> eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit bis eine derartige höchstrichterliche Überprüfung realsiert wird von einem frustierten Selbständigen, der diese gesetzliche Regelung als ungerecht empfindet.
> eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit bis eine derartige höchstrichterliche Überprüfung realsiert wird von einem frustierten Selbständigen, der diese gesetzliche Regelung als ungerecht empfindet.
Geschrieben wird viel und der focus-Artikel gibt keine Quellen an.
Entscheidend ist, was in den noch zu beschliessenden Durchführungsbestimmungen steht. Das bleibt abzuwarten.
Klageträchtige Ungleichbehandlungen liegen mehrfach vor.
-Wer sich früher bei der Kasse gemeldet hat und voll nachzahlen musste, wömöglich mit 5% Säumniszuschlag pro Monat, wird sich ungerecht behandelt fühlen. Immerhin kann es um 5-stellige Summen gehen.
-Und wenn tatsächlich bestimmte Gruppen, etwa Selbständige, ausgeklammert werden, wäre das ebenfalls rechtlich sehr fragwürdig.
-Was ist, wenn sich ein Selbständiger im Vertrauen auf das neue Gesetz jetzt schon bei der Kasse meldet und später stellt sich heraus: Es gibt für ihn doch keine Befreiung, bitte voll nachzahlen, Rücknahme des Antrags geht nicht.
Entscheidend ist, was in den noch zu beschliessenden Durchführungsbestimmungen steht. Das bleibt abzuwarten.
Klageträchtige Ungleichbehandlungen liegen mehrfach vor.
-Wer sich früher bei der Kasse gemeldet hat und voll nachzahlen musste, wömöglich mit 5% Säumniszuschlag pro Monat, wird sich ungerecht behandelt fühlen. Immerhin kann es um 5-stellige Summen gehen.
-Und wenn tatsächlich bestimmte Gruppen, etwa Selbständige, ausgeklammert werden, wäre das ebenfalls rechtlich sehr fragwürdig.
-Was ist, wenn sich ein Selbständiger im Vertrauen auf das neue Gesetz jetzt schon bei der Kasse meldet und später stellt sich heraus: Es gibt für ihn doch keine Befreiung, bitte voll nachzahlen, Rücknahme des Antrags geht nicht.
genau das habe ich hier ja gebetsmühlenartig erklärt (auch im gesundheitspolitik thread), dass für leute, die ab dem 01.04.2007 schonmal versichert waren diese regelung nicht gelten wird, da für sie ja nach rücktritt/austritt schonmal der beitritt in die freiwillige versicherung angeboten wurde.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, das mit den drei Monaten verstehe ich auch nicht so richtig. Man kann sich einiges dazu denken, aber das wäre Spekulation - z.B. könnte sich jetzt ein Betroffener überlegen, ob er nicht doch bis zum 30.12.2013 mit seiner Meldung wartet, dann muss er erst ab Dezember oder Januar zahlen ?.
Ich weiss es nicht.
Interessant ist in meinen Augen auch die Einschränkung - "Es bestand kein Ansoruch auf freiwillige Weiterversicherung" - da kämen wir mit dem neuen Gesetz in vielen Fälle aber keinen Schritt weiter denn die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt das oftmals schon der Anspruch bestand, aber nicht umgesetzt wurde - dan sind wir mal gespannt, was da auf uns zukommt.
Gruss
Czauderna
es geht bei der regel nur um die menschen, die ab dem 01.04.2007 nie versichert waren. schade, dass einem hier mehrmals bestätigt wurde, dass man selbst auch in den tatbestand reinfällt. habe daran auch geglaubt, weil die leute sich hier schon länger und intensiver mit der materie beschäftigen, aber dabei stand es schon von anfang an schwarz auf weiss, dass die regelung so laufen wird. hätte mir als nie hoffnungen machen dürfen. das hat auch nichts mit der spibu zu tun, sondern ist vom gesetzgeber so entschieden wurden.
das ist zum mäusemelken und wahnsin. dann kann ich ja auf meinen beitragschulden von über 5.000 + 5% zinsen weiterhin sitzen bleiben. das ist so scheisse. ich weiss jetzt nicht wie ich da rauskommen soll aus der sache. alles ist so demotivierend. wer denkt sich so einen scheiss aus. diese ganzen pissnelken in ihren elfenbeintürmen. dieses ganze wirtschaftsregime muss komplett aus ihren ämtern gejagt werden. wie ich diese poltikerklasse verachte, die uns tag auf tag ein drangsaliert und neuerdings auch bespitzelt. was hat das alles noch mit den grundprinzipien unseres grundgesetzes zu tun, wo rechtsstaalichkeit und soziale sicherung garantiert sind. kein stückchen besser als die verfi**** stasi dieser ganze.........
ich werde den offenbarungseid leisten, mein studium aufgeben, leistungbereitschaft verweigern und mich jetzt als hartz 4 penner durchschlagen. dann bin ich wenisgtens abgesichert. zurzeit lebe ich in einem sozialstaat, wo ich all meine pflichten erfüllen muss, jetzt und in zukunft, aber mir in keinster weise geholfen wird. oder anders gesagt ich lebe in einem neoliberalen staat ohne soziale leistungen, darf aber in zukunft die horrenden beiträgen für diesen sozialstaat mitfinanzieren. was soll der scheiss!!!!
jeder asybewerber lebt besser als ich. ich würde ohne eine unterkunft und ein kleines taschengeld von meiner familie als obdachloser leben. es wäre ironie des schicksals, wenn mich dieser ganze zirkus auch noch ernsthaft krank macht.
sorry für diese drastischen worten, musste aber meinen unmut loswerden.
das hat überhaupt nichts mit der spibu zu tun!!!!Rossi hat geschrieben:Eben Günter, sehe ich auch so. Wenn die Passage (Möglichkeit zur freiw. Kv. hat bestanden) in die Praxis umgesetzt wird, dann ist das neue Gesetz überwiegend fast wirkungslos.
Ich bleibe dabei; dies ist einfach nur unglaublich, was der Spibu sich dabei wohl gedacht hat!?
das gesetz wurde so ausgearbeitet. es geht nur um die menschen, die ab dem 01.04.2007 NIE VERSICHT WAREN!!!!!!!!!!!!!
wer das geld zur nachzahlung hat, soll sich nicht beschweren, da er anscheinend doch finanzielle kraft hatte, seinen beiträgen nachzukommen. es geht um leute, die nicht können und nicht um leute die nicht wollen.Bodi hat geschrieben:Geschrieben wird viel und der focus-Artikel gibt keine Quellen an.
Entscheidend ist, was in den noch zu beschliessenden Durchführungsbestimmungen steht. Das bleibt abzuwarten.
Klageträchtige Ungleichbehandlungen liegen mehrfach vor.
-Wer sich früher bei der Kasse gemeldet hat und voll nachzahlen musste, wömöglich mit 5% Säumniszuschlag pro Monat, wird sich ungerecht behandelt fühlen. Immerhin kann es um 5-stellige Summen gehen.
da kann ja auch jeder student ankommen und sagen, dass er sich ungerecht behandelt fühlt und seine studiengebühren von 2007 bis 2013 rückerstattet haben möchte, weil jetzt die gebühren abgeschafft worden sind und jeder jetzige student besser behandelt wird.
mit rechten dingen geht in dieser republik schon lange nichts mehr, siehe auch die ganze nsa abhöraffäre. laut einiger kommentatoren aus renomierten zeitungen haben veranwortliche politiker sich schon längst straffällig gemacht wegen eidesbruch. aber wo kein kläger da kein richter. diese ganze kaste aus politik, wirtschaft und justiz hält wie pech und schwefel zusammen. wo ist denn die generalbundesanwaltschaft, die ermittlungen einleitet. aber wegen jedem kleinen urheberrecht pipifax im internet gleich einen fass aufmachen.Bodi hat geschrieben:
-Und wenn tatsächlich bestimmte Gruppen, etwa Selbständige, ausgeklammert werden, wäre das ebenfalls rechtlich sehr fragwürdig.
lange geht es nicht mehr gut. die spd spürt das schon, als nächstes werden die konservativen wähler der cdu gelkäutert und dann kann diese ganze politiker kaste hinweggespült werden.
Hallo,
@Hasso33: Ich kann Deine Wut bis zu einem gewissen Grade nachvollziehen, aber ich persönlich finde Deine Wortwahl ebenso wie die Erwartungen, die Du in dieses System setzt, unangemessen. Denn bei genauer Betrachtung der Dinge, die Du bereits in einem anderen Thread dargelegt hast, hast Du einen erheblichen Anteil daran, dass es so gekommen ist.
Du hattest vor Deinem Studium ALG II bezogen, hast Dich dann eingeschrieben. Bei Deiner Einschreibung musstest Du eine Versicherungsbescheinigung vorlegen; das schreibt das Hochschulrecht so vor. Du wurdest bei der Einschreibung auch darauf hingewiesen, dass Du für die Dauer Deines Studiums eine Krankenversicherung haben musst. Dennoch hast Du nur wenig später die Entscheidung getroffen, nicht auf das Angebot Deiner Krankenkassen einzugehen, die freiwillige Versicherung abzuschließen.
Das Problem ist nun noch sehr viel größer, als "nur" die Beitragsschulden und der stark eingeschränkte Leistungsanspruch. Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden. Ein Beitragserlass würde Dir also studientechnisch nur dann helfen, wenn Du gleichzeitig auch einen vollen Leistungsanspruch für die geamte Zeit hättest, falls die Sache heraus kommt. Denn im Ernstfall musst Du die Krankenversicherung lückenlos nachweisen können.
Für diese Regelungen gibt es eine Vielzahl von Gründen; einer der Wichtigsten darunter ist die Fairness. Zehntausende von Studenten arbeiten neben ihrem Studium, zahlen, wenn sie die 30 überschritten haben, gemessen an ihren schmalen Einkommen recht hohe Beiträge. Was sollen diese Leute sagen, wenn sie mitbekommen, dass ein Kommolitone nicht nur die Beiträge nicht gezahlt hat, und auch nicht zahlen muss, weil er einfach dreist genug war, seine Pflichten zu missachten?
Dass Du die Zeit über im Keller gewohnt, alte Kleidung getragen hast - nun ja, das ist Deine persönliche Entscheidung gewesen. Man hätte es auch anders machen können: Das System ist so, wie es ist, und man überlegt sich in der Regel vor Studienbeginn, wie man das Finanzielle stemmen will.
Ich weiß, das war jetzt hart gesagt, und ich hätte sicherlich einen anderen Ton gewählt, wenn Du nicht so ausfallend geworden wärst.
Es gibt Möglichkeiten, die Kuh vom Eis zu holen, aber dafür solltest Du Dir bewusst werden, dass Dein zügelloser Zorn zur Zeit Menschen eher gegen Dich aufbringt, als sie auf Deine Seite zu ziehen.
@Hasso33: Ich kann Deine Wut bis zu einem gewissen Grade nachvollziehen, aber ich persönlich finde Deine Wortwahl ebenso wie die Erwartungen, die Du in dieses System setzt, unangemessen. Denn bei genauer Betrachtung der Dinge, die Du bereits in einem anderen Thread dargelegt hast, hast Du einen erheblichen Anteil daran, dass es so gekommen ist.
Du hattest vor Deinem Studium ALG II bezogen, hast Dich dann eingeschrieben. Bei Deiner Einschreibung musstest Du eine Versicherungsbescheinigung vorlegen; das schreibt das Hochschulrecht so vor. Du wurdest bei der Einschreibung auch darauf hingewiesen, dass Du für die Dauer Deines Studiums eine Krankenversicherung haben musst. Dennoch hast Du nur wenig später die Entscheidung getroffen, nicht auf das Angebot Deiner Krankenkassen einzugehen, die freiwillige Versicherung abzuschließen.
Das Problem ist nun noch sehr viel größer, als "nur" die Beitragsschulden und der stark eingeschränkte Leistungsanspruch. Denn hier kommt auch das Hochschulrecht ins Spiel, das in Deutschland flächendeckend vorschreibt, dass Studenten ihre Verpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung erfüllen müssen. Tun sie das nicht, droht die Zwangsexmatrikulation, und das, im Extremfall, auch rückwirkend, mit dem Ergebnis, dass Studienleistungen nicht anerkannt werden. Ein Beitragserlass würde Dir also studientechnisch nur dann helfen, wenn Du gleichzeitig auch einen vollen Leistungsanspruch für die geamte Zeit hättest, falls die Sache heraus kommt. Denn im Ernstfall musst Du die Krankenversicherung lückenlos nachweisen können.
Für diese Regelungen gibt es eine Vielzahl von Gründen; einer der Wichtigsten darunter ist die Fairness. Zehntausende von Studenten arbeiten neben ihrem Studium, zahlen, wenn sie die 30 überschritten haben, gemessen an ihren schmalen Einkommen recht hohe Beiträge. Was sollen diese Leute sagen, wenn sie mitbekommen, dass ein Kommolitone nicht nur die Beiträge nicht gezahlt hat, und auch nicht zahlen muss, weil er einfach dreist genug war, seine Pflichten zu missachten?
Dass Du die Zeit über im Keller gewohnt, alte Kleidung getragen hast - nun ja, das ist Deine persönliche Entscheidung gewesen. Man hätte es auch anders machen können: Das System ist so, wie es ist, und man überlegt sich in der Regel vor Studienbeginn, wie man das Finanzielle stemmen will.
Ich weiß, das war jetzt hart gesagt, und ich hätte sicherlich einen anderen Ton gewählt, wenn Du nicht so ausfallend geworden wärst.
Es gibt Möglichkeiten, die Kuh vom Eis zu holen, aber dafür solltest Du Dir bewusst werden, dass Dein zügelloser Zorn zur Zeit Menschen eher gegen Dich aufbringt, als sie auf Deine Seite zu ziehen.
denkst du wirklich, dass man sich aus spass nicht versichert!? wo spart man denn!? ausser an der gesundheit, weil man sachen verschlept und nicht zum artzt gehen kann. es geht hier um die eigene gesundheitvlac hat geschrieben:
Für diese Regelungen gibt es eine Vielzahl von Gründen; einer der Wichtigsten darunter ist die Fairness. Zehntausende von Studenten arbeiten neben ihrem Studium, zahlen, wenn sie die 30 überschritten haben, gemessen an ihren schmalen Einkommen recht hohe Beiträge. Was sollen diese Leute sagen, wenn sie mitbekommen, dass ein Kommolitone nicht nur die Beiträge nicht gezahlt hat, und auch nicht zahlen muss, weil er einfach dreist genug war, seine Pflichten zu missachten?
und nicht um ein auto, haus oder andere materielle sachen, wo ich deine argumentation verstehen würde. die studenten, die zahlen ,haben also einen vollen versicherungsschutz. wo soll hier dir unfairness sein. sie können jederzeit zum arzt gehen!? ist ja nicht so, dass sie zahlen und keinen anspruch auf ärtzliche behandlung haben.
deine argumentation würde ich auch verstehen, wenn ich jahrelang keine mehrwertsteuer gezahlt hätte und plötzlich nachträglich davon befreit werden soll. ich wurde schon gestraft mit der angst krank zu werden und nicht zum arzt gehen zu können, muss aber noch beiträge nachzahlen, was ein totales plus geschäft für die krankenkassen ist, weil ich keine kosten verursacht habe und als gipfel der unverfrorenheit auch noch horrende zinsen nachzahlen muss.
IST DAS FAIR!?
will man jetzt menschen, die finanziel in not sind, die möglichkeit versperen, sich wieder krankenversichern zu lassen? was für eine absurde logik ist das. soll ich mich auch beschweren, weil ich jahre lang studiengebühren bezahlt habe und die jetzigen studenten keine bezahlen müssen. WO IST NACH DEINER ARGUMENTATION PLÖTZLICH HIER DIE FAIRNES. also, bitte versuch mir nicht aus deiner komfortablen lage irgendwas über fairness zu erzählen.
was sind denn für kosten entstanden, dass ich soviel nachzahlen muss. wo ist der schaden für die allgmeinehit? die studenten, die glauben ungerecht behandelt zu werden, decken mit ihren mickrigen 70€ monatsbeiträgen noch nicht mal ihre kosten, die sie verursachen. du sagt, das ist nicht fair gegenüber anderen studenten? wieso? die haben die mögkichkeit sich behandeln zu lassen, wenn was passiert. deswegen versichern sie sich doch!? wo habe ich denn der allgemeinheit einen schaden zugefügt, dass ich plötzlich besser behandelt werden soll. erkläre mir das mal bitte, aber nicht mit unsinnigen relitätsfernen gesetzen mit theoretischen lebenstatbeständen, sondern konkret an meinem fall!!!
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Du hattest während dieser Zeit einen Leistungsanspruch. Wenn du ins Krankenhaus gekommen wärst, wären die Kosten übernommen worden. Hättest du notfallmäßig einen Arzt aufgesucht, genauso. Daher kommt die Unfairness denjenigen gegenüber, die jeden Monat ihre Beiträge zahlen.Hasso33 hat geschrieben: denkst du wirklich, dass man sich aus spass nicht versichert!? wo spart man denn!? ausser an der gesundheit, weil man sachen verschlept und nicht zum artzt gehen kann. es geht hier um die eigene gesundheit
und nicht um ein auto, haus oder andere materielle sachen, wo ich deine argumentation verstehen würde. die studenten, die zahlen ,haben also einen vollen versicherungsschutz. wo soll hier dir unfairness sein. sie können jederzeit zum arzt gehen!? ist ja nicht so, dass sie zahlen und keinen anspruch auf ärtzliche behandlung haben.
Seit dem 01.04.2007 besteht die allgemeine Versicherungspflicht. Seitdem müssen diejenigen, die sich nicht freiwillig weiterversichern bzw. bei der Kasse irgendwie melden, darüber informiert werden, dass die allgemeine Versicherungspflicht besteht und diese auch rückwirkend festgestellt werden kann. Im Gegensatz zu denjenigen, die bereits vor dem 01.04.2007 unversichert waren und nicht individuell informiert werden konnten, können diejenigen sich nicht auf Unwissenheit berufen. Weshalb ich den fehlenden Erlass nur fair denjenigen gegenüber finde, die sich nach dem 01.04.2007 brav versichert haben. So richtig fair ist es denjenigen gegenüber, die sich zum 01.04.2007 gemeldet haben nicht, aber irgendwie will man jetzt anscheinend die verlorenen Schäfchen einsammeln. Und in Zukunft haben die Kasse dann ja die rechtliche Handhabe, die Versicherungspflicht auch ohne Mitwirkung festzustellen.
Hallo,
ich denke mal, dass Du hier doch etwas differenzieren solltest.
Es gibt nun mal das Gesetz, dass sich jeder in Deutschland gegen Krankheit versichern lassen muss - das ist ein Fakt und wenn du mit dem nicht einverstanden bis, dann musst du dich bei der Politik beschweren.
Allerdings solltest du dann auch eine Alternative haben - will sagen - wenn du dich nicht versichern willst und du wirst krank, dann musst du auch selbst die Kosten deiner Behandlung zahlen. Allerdings kannst du das nicht weil du kein Einkommen hast und kein Vermögen um Arzt oder Krankenhaus zu zahlen, was dann zur Folge hat, dass der Satt für dich einspringen soll oder sogar muss ???. Gut, das gab es ja schon einmal - vor 2007. Der Staat sprang ein und bezahlte die Behandlung aus Steuergeldern - also vom Geld der Steuerzahler, also von uns - na ja, sagen wir mal, den meisten von uns.
Aus diesen Zeiten stammt auch noch die "Stammtischparole", das die Sozialhilfeempfänger, Obdachlosen und Asylanten immer alles bekamen (z.B. die berühmte Goldkrone), während dem Kassenpatienten immer mehr Leistungen abgelehnt wurden.
Also kam im Jahre 2007 das Gesetz der Pflicht zur Versicherung.
Kommen wir nun zum Thema Versicherung aber kein Geld für den Beitrag - Nun, wer kein Einkommen hat in Deutschland und keine Unterhaltspflichtgen Eltern oder Ehegatten, der kann Leistungen vom Staat (siehe oben) beziehen und zusammen mit diesen Leistungen auch in einer Krankenkasse versichert werden und bekommt den Beitrag (ca. 150,00 €) vom Staat bezahlt und hat vollen Leistungsanspruch bei der Kasse. Die Masse der am 1.4.2007 Unversicherten hat sich übrigens direkt bei ihrer ehemaligen Krankenkasse gemeldet und wurde seitdem wieder versichert. Heute laufen noch eine bestimmte Anzahl dieser Menschen durch Deutschland und genau für die gilt diese Amnestieregelung. Menschen, die allerdings eine Krankenversicherung für entbehrlich hielten und trotz der Möglichkeit der "Weiterversicherung" diese nicht in Anspruch genommen haben, die sollen nach dem Willen des
Gesetzgebers eben nicht den "Vorteil" haben die Zeit zwischen dem Erlöschen der letzten Versicherung und der jetzt anstehenden Meldung bei einer Kasse einfach so, schadlos zu haben - ich befürchte, dass Du zu diesen Menschen gehören wirst. Dass du die "Schuld" an deiner Situation nicht bei dir sondern bei anderen suchst ist zwar menschlich verständlich, ändert aber nix an der Tatsache dass du das alles selbst hättest verhindern können. Vlac hat dir aufgezeichnet wie du vorgehen solltest.
Wir können hier nur Auskünfte geben und Ratschläge erteilen - wenn diese dir nicht passen weil wir nicht in deinem Sinne geschrieben haben dann tut mir persönlich das leid, aber ändern kann ich es nicht.
Ach ja, wenn du zur Kasse gehst und/oder ALG-2 beantragst - rede bitte nicht so wie du hier geschrieben hast - das könnte dir evtl. etwas schaden. Auch ein gut gemeinter Rat.
Ach ja, du schreibst vom Studentenbeitrag als mickrig ?? - Es geht noch "mickriger" - Job mit 451,00 € ergeben weniger als 35,00 € und trotzdem eine Vollversicherung.
Gruß
Czauderna
PS . Das war übrigens mein 5000 Beitrag in diesem Forum - das nur nebenbei.
ich denke mal, dass Du hier doch etwas differenzieren solltest.
Es gibt nun mal das Gesetz, dass sich jeder in Deutschland gegen Krankheit versichern lassen muss - das ist ein Fakt und wenn du mit dem nicht einverstanden bis, dann musst du dich bei der Politik beschweren.
Allerdings solltest du dann auch eine Alternative haben - will sagen - wenn du dich nicht versichern willst und du wirst krank, dann musst du auch selbst die Kosten deiner Behandlung zahlen. Allerdings kannst du das nicht weil du kein Einkommen hast und kein Vermögen um Arzt oder Krankenhaus zu zahlen, was dann zur Folge hat, dass der Satt für dich einspringen soll oder sogar muss ???. Gut, das gab es ja schon einmal - vor 2007. Der Staat sprang ein und bezahlte die Behandlung aus Steuergeldern - also vom Geld der Steuerzahler, also von uns - na ja, sagen wir mal, den meisten von uns.
Aus diesen Zeiten stammt auch noch die "Stammtischparole", das die Sozialhilfeempfänger, Obdachlosen und Asylanten immer alles bekamen (z.B. die berühmte Goldkrone), während dem Kassenpatienten immer mehr Leistungen abgelehnt wurden.
Also kam im Jahre 2007 das Gesetz der Pflicht zur Versicherung.
Kommen wir nun zum Thema Versicherung aber kein Geld für den Beitrag - Nun, wer kein Einkommen hat in Deutschland und keine Unterhaltspflichtgen Eltern oder Ehegatten, der kann Leistungen vom Staat (siehe oben) beziehen und zusammen mit diesen Leistungen auch in einer Krankenkasse versichert werden und bekommt den Beitrag (ca. 150,00 €) vom Staat bezahlt und hat vollen Leistungsanspruch bei der Kasse. Die Masse der am 1.4.2007 Unversicherten hat sich übrigens direkt bei ihrer ehemaligen Krankenkasse gemeldet und wurde seitdem wieder versichert. Heute laufen noch eine bestimmte Anzahl dieser Menschen durch Deutschland und genau für die gilt diese Amnestieregelung. Menschen, die allerdings eine Krankenversicherung für entbehrlich hielten und trotz der Möglichkeit der "Weiterversicherung" diese nicht in Anspruch genommen haben, die sollen nach dem Willen des
Gesetzgebers eben nicht den "Vorteil" haben die Zeit zwischen dem Erlöschen der letzten Versicherung und der jetzt anstehenden Meldung bei einer Kasse einfach so, schadlos zu haben - ich befürchte, dass Du zu diesen Menschen gehören wirst. Dass du die "Schuld" an deiner Situation nicht bei dir sondern bei anderen suchst ist zwar menschlich verständlich, ändert aber nix an der Tatsache dass du das alles selbst hättest verhindern können. Vlac hat dir aufgezeichnet wie du vorgehen solltest.
Wir können hier nur Auskünfte geben und Ratschläge erteilen - wenn diese dir nicht passen weil wir nicht in deinem Sinne geschrieben haben dann tut mir persönlich das leid, aber ändern kann ich es nicht.
Ach ja, wenn du zur Kasse gehst und/oder ALG-2 beantragst - rede bitte nicht so wie du hier geschrieben hast - das könnte dir evtl. etwas schaden. Auch ein gut gemeinter Rat.
Ach ja, du schreibst vom Studentenbeitrag als mickrig ?? - Es geht noch "mickriger" - Job mit 451,00 € ergeben weniger als 35,00 € und trotzdem eine Vollversicherung.
Gruß
Czauderna
PS . Das war übrigens mein 5000 Beitrag in diesem Forum - das nur nebenbei.
Zuletzt geändert von Czauderna am 26.07.2013, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
wieder mal so ein theoretisches konstrukt. ja, im absolten notfall würde einem geholfen werden. aber auf den teuren behandlungskosten die logischerweise folgen, bliebe man selbst sitzen oder würde erst garnicht behandelt werden, sprich wie eine reha nach einem herzanfall. von anderen körperlichen schmerzen, die man sich nicht behandeln lässt, die sich aber schwerfällig entickeln können gar lebensbedrohlich enden können, möchte ich erst garnicht nicht reden. und ehrlich gesagt viele kennen ihre rechte diesbezüglich nicht und glauben, dass selbst bei einer notfall behandlung kosten auf sie zukommen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Du hattest während dieser Zeit einen Leistungsanspruch. Wenn du ins Krankenhaus gekommen wärst, wären die Kosten übernommen worden. Hättest du notfallmäßig einen Arzt aufgesucht, genauso. Daher kommt die Unfairness denjenigen gegenüber, die jeden Monat ihre Beiträge zahlen.Hasso33 hat geschrieben: denkst du wirklich, dass man sich aus spass nicht versichert!? wo spart man denn!? ausser an der gesundheit, weil man sachen verschlept und nicht zum artzt gehen kann. es geht hier um die eigene gesundheit
und nicht um ein auto, haus oder andere materielle sachen, wo ich deine argumentation verstehen würde. die studenten, die zahlen ,haben also einen vollen versicherungsschutz. wo soll hier dir unfairness sein. sie können jederzeit zum arzt gehen!? ist ja nicht so, dass sie zahlen und keinen anspruch auf ärtzliche behandlung haben.
wo ist jetzt der vorteil hier für einen nicht versicherten!? ich erkenne keinen vorteil, sondern nur nachteile und dem grossen risiko sich aus finanzieller not in lebensgefahr ausgesetzt zu haben.
sparen, spekulieren wollten höchstens leute, die ein gutes einkommen hatten und daher sehr hohe krankenversicherungsbeiträge zahlen musten und sich gedacht haben, dieses gesparte geld bei seite zu legen und bei bedarf sich privat zu nehandeln.
aber wo spart ein mensch wie ich in meinem fall, der kein einkommen hatte an den kv beiträgen?
als ich mich an der uni angemeldet hatte, war ich natürlich noch über die arge versichert. versicherungslos wurde ich später. eine arbeit konnte ich ab dem ersten april, als ich meine semesterbescheinung endlich bekam auch nicht mehr finden, da ich nicht mehr krankenversichert war. und so nahm das alles seinen lauf. kein geld, keine krankenversicherung, kein job usw.....aus dieser spirale kam ich nicht mehr raus.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
aber fakt ist auch, dass dieses gesetzt dermaßen verhunzt wurde, dass es verbessert werden musste, leider nicht weitreichend genug. ist aber kein wunder wenn in der regierungskoalition eine neoliberale parte mitwirkt.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich denke mal, dass Du hier doch etwas differenzieren solltest.
Es gibt nun mal das Gesetz, dass sich jeder in Deutschland hggegen Krankheit versichern lassen muss - das ist ein Fakt und wenn du mit dem nicht einverstanden bis, dann musst du dich bei der Politik beschweren.